Tiefere Löhne dank der Personenfreizügigkeit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. November 2009 | 2.724 mal gesehen

Die Linken kämpfen seit Jahren für Mindestlöhne. Gleichzeitig setzen sich sich für eine Personenfreizügigkeit ein, die sich über die ganze EU erstreckt. Das ist ein Widerspruch!

Ohne Personenfreizügigkeit bräuchte es nämlich gar keine Mindestlöhne! Wenn Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend Arbeitnehmer finden, wären sie normalerweise gezwungen Arbeitnehmer von Konkurrenzbetrieben abzuwerben. Besonders erfolgreich ist ein solches Unterfangen wenn man die Arbeitnehmer mit höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen lockt. So würde es zumindest ohne Personenfreizügigkeit funktionieren!

Dumm nur, dass die Arbeitgeber solche Lohnsteigerungen mit der Personenfreizügigkeit umgehen können. Denn wenn es auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht genügend Arbeitnehmer hat, sind sie nun nicht mehr gezwungen die Löhne zu erhöhen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern um so Arbeitnehmer von Konkurrenzbetrieben abzuwerben. Sie können stattdessen einfach ein paar Arbeitslose zu Dumpinglöhnen aus dem EU-Raum importieren und anstellen.

Je mehr Arbeitnehmer sich auf dem Arbeitsmarkt tummeln, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Löhne sinken. Angebotsüberhänge führen zu Preiszerfall bzw. tieferen Löhnen. Leute, die über längere Zeit arbeitslos sind, werden auch für einen tieferen Lohn arbeiten gehen solange dieser noch attraktiver ist als das Arbeitslosengeld.

Fazit: Schweizer Büetzer und Arbeitnehmer, die der Verlängerung und der Erweiterung der Personenfreizügigkeit zugestimmt haben, haben am Ast auf dem sie sitzen gesägt. Darüber freuen dürften sich nun die Herren von der Economiesuisse und die Arbeitgeber. Sie können so auf dem Buckel der Arbeitnehmer Kosten sparen. Ja, ja, die internationale Solidarität. – Die bringt eben doch keinen Segen!

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Ein Gedanke zu „Tiefere Löhne dank der Personenfreizügigkeit“

  1. @Alexander

    Volkswirtschaftlich betrachtet gebe ich dir recht. Wenn man mit der Ressource „Personal“ verschwenderisch umgehen kann, dann hat dies Folgen für den Ausbildungs- und Arbeitnehmerstandort Schweiz. Dies ist ein Manko bei der Personenfreizügigkeit.

    Für dieses Manko war die Ventilklausel vorgesehen, damit man bei einer Verschärfung hätte reagieren können. Dies hat LEIDER der Bundesrat versäumt.

    Nun aber die Bilateralen künden und wieder von Vorne anfangen halte ich auch für falsch. Die Bilateralen als Ganzes sind eben für eine Exportnation, welche eine sehr hohe Aussenwirtschaft hat auch wichtig.

    Demzufolge muss das Parlament nach Lösungen suchen, welche die Sogwirkung eingrenzen oder zumindest stabilisieren. Da gäbe es in Bezug auf die Sozialleistungen diverse Möglichkeiten. Wer sich länger etabliert hat, der soll mehr erhalten und wer sich erst kürzlch etabliert hat muss dergesalt aufgefangen werden, dass die Rechnung mit „HIERBLEIBEN“ nicht aufgeht.

    Die Arena-Sendung war diesbezüglich recht interessant. Die Voten von Prof. Eichenberger und von NR Adrian Amstutz waren schlüssig. NR Fehr wirkte überfordert und kam ins Rotieren. Aber die Analyse von Prof. Kappeler in Bezug auf die Bilateralen waren eben auch richtig.

    Nun wäre es halt wichtig, dass man FUNDIERT mit erhärteten Daten der EU gegenüber tritt und partnerschaftlich nach Lösungen sucht. Ich glaube schon, dass dies Möglich ist ohne das wichtige bilaterale Dossier über den Haufen zu werfen.

    K.

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