G20-Gipfel: Warum geniessen linke Randalierer Persönlichkeitsschutz?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 8. September 2017 | 487 mal gesehen

Wenn Linke öffentlich randalieren und dabei schwere Verbrechen begehen, werden ihre Persönlichkeitsrechte von der linken Mainstream-Presse und der Gesinnungsjustiz geschützt. Wenn ein Rechter hingegen auf Twitter oder auf Facebook seine Meinung sagt, dann wird er an den Medienpranger gestellt und dabei namentlich und mit erkennbarem Foto öffentlich vorgeführt. Warum ist das so?

Als ich auf Twitter die Islam-Politik der Schweizer Regierung hinterfragt habe, wurde ich von der linken Presse namentlich als Nazi-Hetzer an den Pranger gestellt. Dies bloss weil ich mich auf Twitter fragte, was eigentlich noch passieren muss, bis die Regierung endlich aufwacht. Dabei schrieb ich „Vielleicht brauchen wir eine Kristallnacht, diesmal für Moscheen, damit die Regierung aufwacht.“ Das war für die linken Hasser und Hetzer Grund genug mich öffentlich zu lynchen. Die Schweizer Gesinnungsjustiz rechtfertigte das an mir begangene Verbrechen damit, dass ich ja meine Gedanken auf Twitter veröffentlicht hätte, was als öffentliche Äusserung anzusehen sei. Daraus schlussfolgerte die Justiz, dass ich keine Persönlichkeitsrechte habe. So quasi: „Du bist selber schuld wenn du deine Meinung, die wir nicht mögen, öffentlich äusserst. Damit hast du deine Persönlichkeitsrechte verwirkt.“

Doch wieso wird dann bei Linken, die öffentlich randalieren nicht derselbe Massstab angewendet? Die haben ja öffentlich schwere Körperverletzungen begangen, öffentlich Autos angezündet, öffentlich Sprengkörper gezündet und öffentlich geplündert. Ist das denn weniger schlimm als eine öffentliche Gedankenäusserung auf Twitter? Oder geht es schlicht und einfach darum wer etwas tut? Sprich, wenn ein Rechter seine Meinung sagt, dann ist es schlecht und wenn ein Linker eine böse Tat tut, dann ist es gut weil es angeblich einer guten Sache dient? Wie bescheuert sind die Vertreter der Mainstream-Presse und der Schweizer Gesinnungsjustiz eigentlich?

Die Persönlichkeitsrechte des Zürcher Szene-Beizers werden geschütz, weil er ein Linker ist. Wäre er ein SVPler, dann wäre das garantiert anders.

Wenn ein Rechter auf Facebook oder Twitter seine Meinung sagt, dann muss er mit künstlicher Empörung in der linken Mainstream-Hetzpresse rechnen. Ach die stark von der Presse beeinflusste Justiz neigt dann dazu das Leben dieses Menschen mutwillig zu zerstören um damit ein Exempel zu statuieren. Die linken Vertreter der Justiz und der Presse wollen damit Menschen zum Schweigen bringen, die deren linkes Gedankengut nicht teilen. So als ob es in der Schweiz ein Schwerverbrechen sei eine andere Meinung zu haben und diese zu äussern. Wenn aber ein Linker schwere Verbrechen begeht, dann darf er mit einer nachlässigen Strafverfolgung und einer milden mitunter sogar verständnisvollen Rechtssprechung rechnen. Das ist die Folge davon wenn Linksgrüne wie Bundesrichter Christian Denys auf dem Richterstuhl sitzen. Diese Leute neigen zu einer unfairen politischen Rechtsprechung.