Reiche Golfstaaten wollen keine Flüchtlinge aus Syrien

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. August 2015 | 2.121 mal gesehen

Die reichen Scheichs der Golfstaaten schwimmen im Geld und Luxus. Sie bauen grosse Paläste und Wolkenkratzer, besitzen Flugzeuge, riesige Luxusjachten, mehrere Autos. Flüchtlinge aus Syrien wollen sie aber trotz gleicher Sprache und Religion nicht aufnehmen.
Wie findet ihr das?

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Ich frage mich, weshalb die Schweiz und die EU-Staaten von den Golfstaaten nicht mehr Kooperation fordern. Fürchtet die Schweiz, dass sie keine Waffen mehr an die Golfstaaten verkaufen kann? Oder, dass die reichen Touristen aus den Golfstaaten nicht mehr nach Interlaken und Genf kommen? Wenn ja, dann ist das einfach nur noch erbärmlich.

So leben die reichen Muslime in den Golfstaaten
So leben die reichen Muslime in den Golfstaaten
So leben die armen Muslime, die aus Syrien fliehen mussten.
So leben die armen Muslime, die aus Syrien fliehen mussten.

Die einen schwimmen mit Seelenverkäufern übers Mittelmeer und die anderen ankern mit mehreren hundert Millionen schweren Jachten vor Sardinien. Die Jacht des Ex-Emirs von Katar soll USD 250 Millionen wert sein. Hier passen halt Flüchtlinge aus Syrien nicht so gut ins Bild:

Fest steht, dass sich die reichen Golfstaaten auf die linken Gutmenschen in Europa verlassen können. Die nehmen mucksmäuschenstill bereitwillig alle Flüchtlinge auf und verlangen von den Golfstaaten nicht einmal eine finanzielle Unterstützung für ihre selbstlose Dienstleistung.

Asylchaos: Wirtschaftsflüchtlinge machen Asylunterkünfte zum Bordell

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. August 2015 | 920 mal gesehen

Das Asylproblem weitet sich zum Asylchaos aus. Laut Berner Fremdenpolizei prostituieren sich Asylbewerberinnen auf dem Strassenstrich. Es gibt zudem Hinweise darauf, dass sie Freier in die Asylunterkünfte mitnehmen. Nach Ansicht der Fremdenpolizei prostituieren sich die Asylbewerberinnen freiwillig um sich ein Zubrot zu verdienen. Hinweise auf Zwangsprostitution gebe es nicht.

Die Fachtstelle für Frauenmigration FIZ geht hingegen von Zwangsprostitution aus. Laut FIZ hat der Menschenhandel im Asylbereich zugenommen. Frauen werden nach Ansicht der Fachstelle als Asylbewerberinnen getarnt zwecks sexueller Ausbeutung nach Europa und in die Schweiz geschickt.

Die Asylbehörden sind derzeit noch zuwenig sensibilisiert um auf das Problem reagieren zu können. In einem Asylzentrum in Neuenburg sollen Mitarbeiter eines Asylzentrums sogar Sex mit Asylbewerbern und Asylbewerberinnen gehabt haben.

Quelle
Quelle

Die zuständige Bundesrätin Sommaruga hat derweil mit Sondergesetzen für Asylbewerber dafür gesorgt, dass diese rechtlich besser dastehen als Schweizer. Gemäss Artikel 8 der Schweizer Bundesverfassung müsste vor dem Gesetz jeder gleich sein. Dies ist jedoch dank dem Sondergesetz von Sommaruga nicht der Fall. Asylbewerber erhalten kostenlos einen Anwalt und eine unentgeltliche Prozessführung. Von Schweizern werden hingegen penibel Vorleistungen gefordert wenn sie ihre Rechte geltend machen wollen. So ist es für Schweizer aufgrund der rigiden Auslegung von Gesetzen praktisch unmöglich eine unentgeltliche Prozessführung zu erhalten, wenn sie über einen Mindestlohn verfügen. Einen kostenlosen Anwalt bekommen Schweizer, die über einen Mindestlohn verfügen, bei Zivilverfahren ohnehin nicht. Die aktuelle Gerichtspraxis ist gegenüber Schweizern äusserst rigide. Ich selbst stottere derzeit als Kläger gegen Medienkonzerne und Journalisten hohe Prozesskostenvorschüsse in Raten ab. Die Justiz bleibt solange untätig, bis alle Raten bezahlt worden sind. Es versteht sich von selbst, dass ich mir unter solchen Bedingungen erst recht keinen Anwalt leisten kann. So sieht die Realität im Schweizer Rechtsstaat für Schweizer aus.

Eine gleichgeschlechtliche Ehe ist Unfug

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. August 2015 | 1.102 mal gesehen

Die Ehe ist ein uralter Bund, der zwischen Frauen und Männern geschlossen wird, die eine Familie gründen wollen. Sie existiert schon lange bevor der bezahlte Mutterschaftsurlaub eingeführt wurde. Der Zweck der Ehe ist eine Partnerschaft zwischen einer Frau und einem Mann, die eine Gründung einer Familie ermöglicht.

Die Ehe bietet einer Frau den notwendigen Schutz während der Schwangerschaft und der EHEAufzucht der Kinder. Dies indem der Ehemann seine Frau und seine Kinder schützt und versorgt. Die Eltern haben dank der Ehe die Möglichkeit ihre Kinder gemeinsam grosszuziehen. Das ist der Zweck der Ehe. Sollte dieser Zweck in Frage gestellt werden, dann ist die Ehe als solches in Frage zu stellen.

Homosexuelle können mit einem gleichgeschlechtlichen Partner keine eigenen Kinder zeugen. Daher benötigen sie auch den Bund der Ehe nicht. Sie werden deswegen keineswegs diskriminiert. Jede Frau und jeder Mann kann heiraten, auch Homosexuelle können heiraten, aber eben nicht gleichgeschlechtlich.

Sollte dies geändert werden, wird die Ehe zweckentfremdet und verliert als Institution an Bedeutung und Wert.

Entspricht die Antirassismusstrafnorm dem Volkswillen?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. August 2015 | 1.015 mal gesehen

Ob die Antirassismusstrafnorm wirklich die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich hat, muss ernsthaft bezweifelt werden. Am 25. September 1994 wurde die Antirassismusstrafnorm vom 54% bzw. 1’132’662 der abstimmenden Stimmberechtigten angenommen. Es nahm damals jedoch nicht einmal die Hälfte der Stimmberechtigten an der Abstimmung teil! Die Stimmbeteiligung lag bei 45.9%. Zudem, die Antirassismusstrafnorm wurde auf Druck des Bundesrats, der Medien sowie linker und jüdischer Kreise eingeführt. Ursprünglich sollten damit Minderheiten vor schweren rassistischen Übergriffen und Diskriminierungen geschützt werden. Inzwischen wurde die Strafnorm stark ausgeweitet und zweckentfremdet.

Die Rechtssprechung ist in der Praxis weit vom ursprünglichen Zweck der Antirassismusstrafnorm abgekommen. Es werden längst nicht mehr nur schwere rassistische Übergriffe geahndet. Die Interpretation von Rassismus wurde von den Gerichten stark ausgeweitet. Ein Tweet oder ein Facebook-Kommentar reicht um Menschen in der Schweiz mithilfe der Antirassismusstrafnorm politisch zu verfolgen. Dies selbst wenn in der angezeigten Aussage weder eine Rasse noch eine Personengruppe genannt worden ist! Diese Entwicklung zeigt, dass sich die Antirassismusstrafnorm zu einem gesinnungspolitischen Maulkorbgesetz gewandelt hat. Bürger werden mithilfe des Gesinnungsgesetzes bereits aufgrund von Meinungsäusserungen kriminalisiert, die niemanden unmittelbar persönlich beleidigen oder in seiner Menschenwürde herabsetzen. Das ist eine durch Gerichtsurteile belegbare Tatsache!

Trotzdem wollen linke Bundespolitiker die Antirassismusstrafnorm sogar noch weiter verschärfen und ausbauen. So sollen künftig auch Homosexuelle durch das Gesetz geschützt werden. Wohin das führen kann, macht die Schwulenorganisation Pinkcross deutlich. Sie zeigte kürzlich den Churer Bischof Huonder wegen öffentlichen Aufrufs zu einem Verbrechen an, weil dieser bei einem Vortrag einen Text aus einem Buch zitiert hatte. Es ist wahrscheinlich, dass Pinkcross Huonder auch wegen Rassismus angezeigt hätte, wäre die Antirassismusstrafnorm bereits erweitert worden.

Linke Richter freuen sich sicher schon darauf, dem Volk zu erklären, was Hetze ist.
Linke Richter freuen sich sicher schon darauf, dem Volk zu erklären, was Hetze ist. Eventuell gilt ja dann bereits das Zitieren aus der Bibel als Hetze. / Bildquelle
Beleidigungen sind auch ohne Antirassismusstrafnorm strafbar!
Beleidigungen sind auch ohne Antirassismusstrafnorm strafbar! Bildquelle

Kein Schutz für die Bevölkerungsmehrheit

Angehörige der Bevölkerungsmehrheit werden hingegen selbst bei eindeutigen und schweren rassistischen Diskriminierungen nicht geschützt. Ein Vermieter, der seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte, kam straffrei davon. Die zuständigen Justizbehörden weigerten sich ein Strafverfahren zu eröffnen. Obwohl diese Weigerung offensichtlich rechtswidrig war, wurden die Justizbehörden von linken Richtern gedeckt. Hätte im Inserat des Vermieters anstatt „keine CH“ z.B. „keine Juden“ gestanden, wäre jedoch sehr wahrscheinlich ein Strafverfahren eröffnet worden.

Da die Antirassismusstrafnorm längst zweckentfremdet und von den Gerichten ausgeweitet wurde, stellt sich die Frage inwieweit sie dem Volkswillen bzw. tatsächlichen gesellschaftlichen Normen entspricht. Dies umso mehr, als dass die Abstimmung vor rund 21 Jahren stattfand und nicht einmal die Hälfte der damaligen Stimmbevölkerung an der Abstimmung teilnahm.  Die Bevölkerung hat sich fast ein Vierteljahrhundert später zudem stark verändert. Ich bezweifle, dass die Antirassismusstrafnorm heute noch eine Mehrheit im Schweizer Stimmvolk finden würde. Zu stark haben linke Richter das Gesetz einseitig missbraucht um Menschen gesinnungspolitisch zu kriminalisieren.

Die Antirassismusstrafnorm wird als Keule eingesetzt um politische Gegner zu mobben und zu diffamieren. Mithilfe der Antirassismusstrafnorm werden politische und berufliche Karrieren beendet und Existenzen vernichtet. Bürger werden zusehends Opfer der schleichenden Abschaffung der Meinungs- und Informationsfreiheit, die Gemäss Art. 16 der Bundesverfassung jedem Bürger zusteht. Dies indem sie strafrechtlich verfolgt und eingeschüchtert werden. Eine freiheitliche und demokratische Gesellschaft braucht keine politischen Unterdrückungs- und Einschüchterungsgesetze.

Wirtschaftsflüchtlinge willkommen im Schlaraffenland

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. August 2015 | 1.475 mal gesehen

Im folgenden Film berichtet ein intelligenter Einwanderer aus dem Balkan über Kulturrelativismus, dämliches linkes Gutmenschentum und übertriebene politische Korrektheit in Schweden. Schaut euch den Film an, er ist sehr empfehlenswert. Parallelen zur absurden Situation in der Schweiz sind eindeutig vorhanden.

Nicht jeder, der gegen unkontrollierte und planlose Masseneinwanderungen ist, ist automatisch ausländerfeindlich. Viele, die gegen unkontrollierte Masseneinwanderungen sind, haben ausländische Freunde, Geschäftsbeziehungen zum Ausland und einige beschäftigen in ihren Betrieben Ausländer. Sind die wirklich ausländerfeindlich? Es gibt auch Ausländer, die gegen unkontrollierte Masseneinwanderungen sind. Sind das jetzt etwa ausländerfeindliche Ausländer? Liebe Linke, denkt einmal darüber nach bevor ihr undifferenziert einfach jeden, der gegen Masseneinwanderungen ist als ausländerfeindlichen Rassisten diffamiert!

Gesinnungsjournalismus setzt sich für Wirtschaftsflüchtlinge ein

Von Alexander Müller veröffentlicht am 6. August 2015 | 1.330 mal gesehen

Medien spielen in einer Demokratie eine wichtige Rolle. Sie sollen Stimmberechtigte sachlich über Abstimmungsvorlagen und Hintergründe informieren. Viele Journalisten verstehen ihre Berufung jedoch nicht in der sachlichen und ausgewogenen Berichterstattung. Sie wollen die Welt verbessern und zwar so, wie sie es für richtig halten. Für sich fordern Journalisten die Pressefreiheit, andere sollen hingegen schweigen. Sogar Mitarbeiter von mit Zwangsgebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Medien missbrauchen die Macht ihrer Arbeitgeber für politischen Zwecke. Diese Entwicklung ist gefährlich. Medien haben die Macht demokratische Gesellschaften zu beeinflussen.

Wie linke Journalisten die Macht von öffentlich-rechtlichen Medien für die politische Beeinflussung demokratischer Gesellschaften missbrauchen, zeigt ARD-Moderatorin Anja Reschke im folgenden Filmbeitrag:

Einerseits plädiert sie für eine sachliche Diskussion und andererseits stösst sie mit emotionalen und herablassenden Beleidigungen mögliche Gesprächspartner vor den Kopf. So nimmt sich diese Frau das Recht heraus öffentlich Menschen, die sich gegen Wirtschaftsflüchtlinge äussern und Asylmissbrauch kritisieren als Idioten und als kleine rassistische Niemande zu beschimpfen.

Selber hält sich diese Frau offenbar für etwas Besseres, denn nur so lässt sich ihre Einbildung und herablassende Arroganz erklären. Sie reiht sich mit ihrem Verhalten in die Kolonnen der Selbstgerechten ein, die meinen nur sie wüssten, was gut für die Welt ist. Doch was hat Frau Reschke in ihrem Leben denn schon Herausragendes geleistet? Sie arbeitet für einen mit Gebühren finanzierten Sender und schiebt dort eine ruhige und finanziell abgesicherte Kugel.

Frau Reschke empört sich in ihrem Beitrag über die offene Kritik des Asylmissbrauchs und wundert sich, das diese Kritik auch noch Beifall erhält. Mich erstaunt das hingegen nicht. Denn die Kritik ist berechtigt. Es ist eine bodenlose Frechheit, dass Leute, die gegen Asylmissbrauch sind, von unbedeutenden linken Journalisten als Rassisten verunglimpft werden!

Heutzutage wird das Wort Rassismus inflationär und undifferenziert für Dinge verwendet, die überhaupt nichts mit Rassismus zu tun haben. Wenn es nach dem Willen des eidgenössischen Parlaments geht, wird künftig sogar die Abneigung von Homosexualität als Rassismus deklariert. Unabhängig davon ob man jetzt für oder gegen Homosexualität etc. ist, die Rassismus-Stigmatisierung wird durch ihren undifferenzierten und inflationären Gebrauch unglaubwürdig. Sie wird an Bedeutung verlieren, da am Ende jeder, der eine andere Meinung als die selbstgerechten und dauerhaft empörten Gesinnungsfaschisten hat, als Rassist etikettiert wird.

Heute vor 100 Jahren war KRIEG

Von Alexander Müller veröffentlicht am 4. August 2015 | 1.340 mal gesehen

Vor 100 Jahren wurde die morsche K und K Monarchie bzw. Österreich-Ungarn Opfer nationalistischer und militaristischer Bestrebungen. Österreich-Ungarn war ein Vielvölkerstaat, dessen Völker nach Unabhängigkeit strebten.

Am 28. Juni 1914 ermordete der bosnisch-serbische Nationalist Gavrilo Princip in Sarajewo den österreichischen Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand von Österreich-Este und dessen Gattin. Da vermutet wurde, dass Serbien einen massgeblichen Anteil am Attentat hatte, stellte Österreich-Ungarn Forderungen an Serbien und setzte ein Ultimatum. Österreich-Ungarn verlangte eine Untersuchung des Komplotts, welches zum Attentat geführt hatte. Dies mit österreichischer Beteiligung. Serbien kooperierte, lehnte aber eine österreichische Beteiligung an der Untersuchung als inakzeptable Beeinträchtigung seiner Souveränität ab. Daraufhin erklärte Österreich-Ungarn Serbien den Krieg. Russland, welches sich als Protektionsmacht von Serbien und der slavischen Völker sah, erklärte daraufhin  Österreich-Ungarn den Krieg. Das bewog das Deutsche Kaiserreich seinem Bündnispartner Österreich-Ungarn beizustehen. Frankreich und Grossbritannien waren mit Russland verbündet und stellten sich auf dessen Seite. Die Ausgangslage für den 1. Weltkrieg war geschaffen.

Zum Krieg kam es weil die am Konflikt beteiligten Parteien aus verschiedenen Gründen ein grösseres Interesse an Krieg als an Frieden hatten und die Verantwortlichen die Konsequenzen masslos unterschätzten.

Wie stark sich die Welt in den vergangenen 100 Jahren aufgrund gravierender Umwälzungen verändert hat, macht der folgende Film deutlich.

Impressionen aus einer anderen Zeit

Gebirgskrieg in den Alpen

Brief von Staatsanwalt Stephan Keel

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. August 2015 | 2.198 mal gesehen

Am 6. Juli 2015 schickte ich eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Rassendiskriminierung an Staatsanwalt Stephan Keel. Weil ich bis zum 26. Juli 2015 keine Antwort erhielt, fragte ich ihn per Email ob er in der Sache bereits tätig geworden ist. Ich habe auf diesem Blog darüber berichtet. Inzwischen hat mir Staatsanwalt Stephan Keel mit einem eingeschriebenen Brief geantwortet. Weil die Amtsführung von Staatsanwälten und Richtern von öffentlichem Interesse ist, lasse ich es mir nicht nehmen darüber zu berichten.

In seinem Schreiben teilt mir Stephan Keel mit, dass er meine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat weitergeleitet hat und ich mich bei dieser erkundigen soll. Bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat dürfte Staatsanwalt Daniel Kloiber zuständig sein. Aufgrund meiner Erfahrungen mit Daniel Kloiber und seinen Untergebenen rechne ich nicht mit einem Ermittlungserfolg.

Unklar ist,  weshalb Stephan Keel den Fall an die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat weiter geleitet hat. Stephan Keel arbeitet in der Abteilung für „besondere Untersuchungen“ und war für meinen Fall zuständig. Ob die Abteilung für besondere Untersuchungen in Bezug auf das Internet nur eingesetzt wird, wenn es darum geht einen SVPler wegen eines Tweets publizitätswirksam vorzuführen?

Meine Email bzw. mein Blogartikel haben Stephan Keel offenbar geärgert. Er fühlt sich angegriffen und wahrscheinlich auch ertappt. Darum wirft er mir wohl Diffamierung vor und hält Kritik für querulatorisch. Inwiefern ich ihn diffamiert haben soll ist mir indes schleierhaft. Es ist nun einmal Fakt, dass er von der Abteilung für besondere Untersuchungen auf mich angesetzt wurde, was offenbar aussergewöhnlich ist. Es ist Fakt, dass er kurz nach der Publikation von Michele Binswangers Artikel ein Polizeikommando zu mir nachhause schickte um bei mir nach vermeintlichen Beweisen für die inzwischen zurückgezogenen Anschuldigungen des Tagesanzeigers zu suchen.

Der folgende Auszug aus einem Polizeirapport der Kantonspolizei Zürich belegt das:

Staatsanwalt_Stephan-Keel
Auszug Polizeirapport KAPO Zürich v. 25.07.2012

Die vermeintliche Kritik, welche er für querulatorisch hält, ist mein Erstaunen darüber, wie unterschiedlich doch agiert wird. Wenn medienpolitisch gegen einen SVPler gehetzt wird, wird bei der Zürcher Staatsanwaltschaft die Abteilung für besondere Untersuchungen eingeschaltet. Dann wird innerhalb weniger Tage publizitätswirksam eine Hausdurchsuchung eingeleitet.

Wenn es hingegen um einen Kommentar zu einem Artikel auf dem Newsportal blick.ch geht, wird der Fall an die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat und ihre eigenwilligen Staatsanwälte weitergeleitet. Diese eiern dann eine Ewigkeit am Fall herum ohne, dass der Anzeigenerstatter weiss ob überhaupt ermittelt wird. Je länger ein Verfahren dauert, desto unwahrscheinlicher wird ein Ermittlungserfolg. Wie Staatsanwälte Verfahren lenken hat System.

Wie die St. Galler Staatsanwaltschaft Schweizer Recht anwendet

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. August 2015 | 2.564 mal gesehen

Rechtsbeugung ist die vorsätzliche falsche Anwendung des Rechts durch Richter und Amtsträger in einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. Ein Fall in St. Gallen zeigt exemplarisch auf wie Schweizer Amtsträger das Recht auf eine Weise anwenden, die mich zumindest an Rechtsbeugung denken lässt.

Der Fall im Einzelnen:

Ein Mann beschimpfte mich in einer St. Galler Zeitung als „Dummkopf par exzellente“ und bezeichnete mich öffentlich der „Blödheit“. Dies obwohl ich ihm dazu keinen unmittelbaren Anlass gegeben hatte. Laut gesundem Menschenverstand ist das ein klarer Fall von Beschimpfung und Ehrverletzung. Beides ist laut Art. 173 und Art. 177 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs strafbar.

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen sieht das aber offenbar anders. Sie eiert nun schon eineinhalb Jahre an diesem Fall herum und will das Verfahren einstellen. Dies obwohl der Täter ermittelt wurde, er die Tat gestanden hat und es erwiesen ist, dass ich ihm keinen unmittelbaren Anlass zur Beschimpfung und Ehrverletzung gegeben hatte.

Zu meinem Entsetzen über den Schweizer Rechtsstaat erhielt ich via Anwalt anfangs Juni 2015 sogar ein Schreiben in welchem die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens ankündigte. Wie das möglich ist? Der Beschuldigte hat bei der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft, bei der von der Klägerseite niemand zugegen war, ausgesagt, dass er sich auf mich als „Politiker“ bezogen habe. Der Witz an der Sache ist nur, dass es im Zeitungsartikel, den er kommentierte nicht um mein politisches Amt als Kreisschulpfleger in der Stadt Zürich sondern um meinen Beruf ging. In meinem Antwortschreiben habe ich nochmals den Versuch unternommen, den Sachverhalt der St. Galler Staatsanwaltschaft klarzumachen. Seither habe ich nichts mehr von ihr gehört.

Ob ich zu meinem Recht kommen werde ist fraglich. Das Schreiben der Staatsanwaltschaft ist zwar an einen Anwalt gerichtet, ich kann mir in dieser Sache jedoch keine Rechtsvertretung leisten und erhalte auch keine unentgeltliche Rechtpflege. Dies weil ich nach Ansicht der Vertreter des Rechtsstaats zuviel verdiene um in den Genuss der unentgeltlichen Rechtspflege zu kommen. Ohne anwaltliche Vertretung ist es schwierig gegen die Rechtsverdreher des Rechtsstaats anzukommen. Es ist sogar mit anwaltlicher Vertretung schwierig. Dies selbst bei klaren Fällen wie diesem hier. Staatliche Rechtsverdreher haben Methoden um Verfahren kompliziert zu machen. Zum Beispiel indem sie die Verfahren absichtlich in die Länge ziehen und mit zahlreichen Finten und Tricks verzetteln.

Ich stelle wiederholt fest, dass Vertreter des Schweizer Rechtsstaats Mutmassungen und wilde Spekulationen anstellen und einseitig zu meinen Lasten auslegen. Dies auf solch absurde und durchschaubare Weise, dass ich von Rechtsbeugung ausgehen muss.

Bei meinen Prozessgegnern suchen die Vertreter des Schweizer Rechtsstaats geradezu nach Mitteln und Wegen, wie sie mit Mutmassungen und wilden Spekulationen ein Verfahren zu meinen Ungunsten abschliessen können. Bei mir verwenden sie hingegen Mutmassungen, lächerliche Interpretationen und wilde Spekulationen um mich zu verurteilen. Fair ist das nicht. Ich kann im Schweizer Rechtsstaat nicht mit fairen Verfahren rechnen. Dies obwohl die Schweiz die Menschenrechtskonvention ratifiziert hat und sich damit auch zu fairen Verfahren verpflichtet hat.

Notabene:
Der verantwortliche Staatsanwalt, war bereits für den Fall des Vermieters zuständig, welcher keine Schweizer Mieter haben wollte. Er stellte jenes Verfahren mit einer Nichtanhandnahmeverfügung und einer höchst zweifelhaften und fragwürdigen Begründung ein und verhinderte damit ein Strafverfahren. Der Coup gelang ihm, weil er von unfairen linken Richtern gedeckt wurde. Ich habe auf diesem Blog mehrfach darüber berichtet. Ob das Verfahren gegen den Vermieter auch so verlaufen wäre, wenn in seinem Inserat anstatt „keine CH“ z.B. „keine Juden“ gestanden hätte, ist hingegen fraglich.