Entspricht die Antirassismusstrafnorm dem Volkswillen?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. August 2015 | 1.011 mal gesehen

Ob die Antirassismusstrafnorm wirklich die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich hat, muss ernsthaft bezweifelt werden. Am 25. September 1994 wurde die Antirassismusstrafnorm vom 54% bzw. 1’132’662 der abstimmenden Stimmberechtigten angenommen. Es nahm damals jedoch nicht einmal die Hälfte der Stimmberechtigten an der Abstimmung teil! Die Stimmbeteiligung lag bei 45.9%. Zudem, die Antirassismusstrafnorm wurde auf Druck des Bundesrats, der Medien sowie linker und jüdischer Kreise eingeführt. Ursprünglich sollten damit Minderheiten vor schweren rassistischen Übergriffen und Diskriminierungen geschützt werden. Inzwischen wurde die Strafnorm stark ausgeweitet und zweckentfremdet.

Die Rechtssprechung ist in der Praxis weit vom ursprünglichen Zweck der Antirassismusstrafnorm abgekommen. Es werden längst nicht mehr nur schwere rassistische Übergriffe geahndet. Die Interpretation von Rassismus wurde von den Gerichten stark ausgeweitet. Ein Tweet oder ein Facebook-Kommentar reicht um Menschen in der Schweiz mithilfe der Antirassismusstrafnorm politisch zu verfolgen. Dies selbst wenn in der angezeigten Aussage weder eine Rasse noch eine Personengruppe genannt worden ist! Diese Entwicklung zeigt, dass sich die Antirassismusstrafnorm zu einem gesinnungspolitischen Maulkorbgesetz gewandelt hat. Bürger werden mithilfe des Gesinnungsgesetzes bereits aufgrund von Meinungsäusserungen kriminalisiert, die niemanden unmittelbar persönlich beleidigen oder in seiner Menschenwürde herabsetzen. Das ist eine durch Gerichtsurteile belegbare Tatsache!

Trotzdem wollen linke Bundespolitiker die Antirassismusstrafnorm sogar noch weiter verschärfen und ausbauen. So sollen künftig auch Homosexuelle durch das Gesetz geschützt werden. Wohin das führen kann, macht die Schwulenorganisation Pinkcross deutlich. Sie zeigte kürzlich den Churer Bischof Huonder wegen öffentlichen Aufrufs zu einem Verbrechen an, weil dieser bei einem Vortrag einen Text aus einem Buch zitiert hatte. Es ist wahrscheinlich, dass Pinkcross Huonder auch wegen Rassismus angezeigt hätte, wäre die Antirassismusstrafnorm bereits erweitert worden.

Linke Richter freuen sich sicher schon darauf, dem Volk zu erklären, was Hetze ist.
Linke Richter freuen sich sicher schon darauf, dem Volk zu erklären, was Hetze ist. Eventuell gilt ja dann bereits das Zitieren aus der Bibel als Hetze. / Bildquelle
Beleidigungen sind auch ohne Antirassismusstrafnorm strafbar!
Beleidigungen sind auch ohne Antirassismusstrafnorm strafbar! Bildquelle

Kein Schutz für die Bevölkerungsmehrheit

Angehörige der Bevölkerungsmehrheit werden hingegen selbst bei eindeutigen und schweren rassistischen Diskriminierungen nicht geschützt. Ein Vermieter, der seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte, kam straffrei davon. Die zuständigen Justizbehörden weigerten sich ein Strafverfahren zu eröffnen. Obwohl diese Weigerung offensichtlich rechtswidrig war, wurden die Justizbehörden von linken Richtern gedeckt. Hätte im Inserat des Vermieters anstatt „keine CH“ z.B. „keine Juden“ gestanden, wäre jedoch sehr wahrscheinlich ein Strafverfahren eröffnet worden.

Da die Antirassismusstrafnorm längst zweckentfremdet und von den Gerichten ausgeweitet wurde, stellt sich die Frage inwieweit sie dem Volkswillen bzw. tatsächlichen gesellschaftlichen Normen entspricht. Dies umso mehr, als dass die Abstimmung vor rund 21 Jahren stattfand und nicht einmal die Hälfte der damaligen Stimmbevölkerung an der Abstimmung teilnahm.  Die Bevölkerung hat sich fast ein Vierteljahrhundert später zudem stark verändert. Ich bezweifle, dass die Antirassismusstrafnorm heute noch eine Mehrheit im Schweizer Stimmvolk finden würde. Zu stark haben linke Richter das Gesetz einseitig missbraucht um Menschen gesinnungspolitisch zu kriminalisieren.

Die Antirassismusstrafnorm wird als Keule eingesetzt um politische Gegner zu mobben und zu diffamieren. Mithilfe der Antirassismusstrafnorm werden politische und berufliche Karrieren beendet und Existenzen vernichtet. Bürger werden zusehends Opfer der schleichenden Abschaffung der Meinungs- und Informationsfreiheit, die Gemäss Art. 16 der Bundesverfassung jedem Bürger zusteht. Dies indem sie strafrechtlich verfolgt und eingeschüchtert werden. Eine freiheitliche und demokratische Gesellschaft braucht keine politischen Unterdrückungs- und Einschüchterungsgesetze.

Rate this post

2 Gedanken zu „Entspricht die Antirassismusstrafnorm dem Volkswillen?“

  1. Wann startet die Initiative?
    In der Schweiz ist dieses Gesetz ja wirklich unnötig. Auch bei der EMRK müssten wir nicht dabei sein.
    Kurz gesagt: Die Schweiz wär genau so zivilisiert wie bisher, aber einiges weiter in den persönlichen Freiheiten…

  2. Hallo Andreas, die EMRK wäre als weitere Instanz eigentlich nützlich, aber leider funktioniert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Praxis nicht so, wie er in der Theorie sollte. Dies, da die meisten Beschwerden aufgrund von Überlastung abgewiesen werden. Die suchen sich dort einfach einzelne Fälle heraus, die ihnen politisch opportun erscheinen.

    Eine Initiative für die Abschaffung der Antirassismusstrafnorm würde ich unterstützen.

Kommentare sind geschlossen.