Wie die St. Galler Staatsanwaltschaft Schweizer Recht anwendet

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. August 2015 | 2.552 mal gesehen

Rechtsbeugung ist die vorsätzliche falsche Anwendung des Rechts durch Richter und Amtsträger in einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. Ein Fall in St. Gallen zeigt exemplarisch auf wie Schweizer Amtsträger das Recht auf eine Weise anwenden, die mich zumindest an Rechtsbeugung denken lässt.

Der Fall im Einzelnen:

Ein Mann beschimpfte mich in einer St. Galler Zeitung als „Dummkopf par exzellente“ und bezeichnete mich öffentlich der „Blödheit“. Dies obwohl ich ihm dazu keinen unmittelbaren Anlass gegeben hatte. Laut gesundem Menschenverstand ist das ein klarer Fall von Beschimpfung und Ehrverletzung. Beides ist laut Art. 173 und Art. 177 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs strafbar.

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen sieht das aber offenbar anders. Sie eiert nun schon eineinhalb Jahre an diesem Fall herum und will das Verfahren einstellen. Dies obwohl der Täter ermittelt wurde, er die Tat gestanden hat und es erwiesen ist, dass ich ihm keinen unmittelbaren Anlass zur Beschimpfung und Ehrverletzung gegeben hatte.

Zu meinem Entsetzen über den Schweizer Rechtsstaat erhielt ich via Anwalt anfangs Juni 2015 sogar ein Schreiben in welchem die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens ankündigte. Wie das möglich ist? Der Beschuldigte hat bei der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft, bei der von der Klägerseite niemand zugegen war, ausgesagt, dass er sich auf mich als „Politiker“ bezogen habe. Der Witz an der Sache ist nur, dass es im Zeitungsartikel, den er kommentierte nicht um mein politisches Amt als Kreisschulpfleger in der Stadt Zürich sondern um meinen Beruf ging. In meinem Antwortschreiben habe ich nochmals den Versuch unternommen, den Sachverhalt der St. Galler Staatsanwaltschaft klarzumachen. Seither habe ich nichts mehr von ihr gehört.

Ob ich zu meinem Recht kommen werde ist fraglich. Das Schreiben der Staatsanwaltschaft ist zwar an einen Anwalt gerichtet, ich kann mir in dieser Sache jedoch keine Rechtsvertretung leisten und erhalte auch keine unentgeltliche Rechtpflege. Dies weil ich nach Ansicht der Vertreter des Rechtsstaats zuviel verdiene um in den Genuss der unentgeltlichen Rechtspflege zu kommen. Ohne anwaltliche Vertretung ist es schwierig gegen die Rechtsverdreher des Rechtsstaats anzukommen. Es ist sogar mit anwaltlicher Vertretung schwierig. Dies selbst bei klaren Fällen wie diesem hier. Staatliche Rechtsverdreher haben Methoden um Verfahren kompliziert zu machen. Zum Beispiel indem sie die Verfahren absichtlich in die Länge ziehen und mit zahlreichen Finten und Tricks verzetteln.

Ich stelle wiederholt fest, dass Vertreter des Schweizer Rechtsstaats Mutmassungen und wilde Spekulationen anstellen und einseitig zu meinen Lasten auslegen. Dies auf solch absurde und durchschaubare Weise, dass ich von Rechtsbeugung ausgehen muss.

Bei meinen Prozessgegnern suchen die Vertreter des Schweizer Rechtsstaats geradezu nach Mitteln und Wegen, wie sie mit Mutmassungen und wilden Spekulationen ein Verfahren zu meinen Ungunsten abschliessen können. Bei mir verwenden sie hingegen Mutmassungen, lächerliche Interpretationen und wilde Spekulationen um mich zu verurteilen. Fair ist das nicht. Ich kann im Schweizer Rechtsstaat nicht mit fairen Verfahren rechnen. Dies obwohl die Schweiz die Menschenrechtskonvention ratifiziert hat und sich damit auch zu fairen Verfahren verpflichtet hat.

Notabene:
Der verantwortliche Staatsanwalt, war bereits für den Fall des Vermieters zuständig, welcher keine Schweizer Mieter haben wollte. Er stellte jenes Verfahren mit einer Nichtanhandnahmeverfügung und einer höchst zweifelhaften und fragwürdigen Begründung ein und verhinderte damit ein Strafverfahren. Der Coup gelang ihm, weil er von unfairen linken Richtern gedeckt wurde. Ich habe auf diesem Blog mehrfach darüber berichtet. Ob das Verfahren gegen den Vermieter auch so verlaufen wäre, wenn in seinem Inserat anstatt „keine CH“ z.B. „keine Juden“ gestanden hätte, ist hingegen fraglich.

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2 Gedanken zu „Wie die St. Galler Staatsanwaltschaft Schweizer Recht anwendet“

  1. Als zweiter Kläger im Fall „keine CH-Mieter“ kann ich mir gut vorstellen, dass der gleiche Staatsanwalt nicht nach dem Gesetz handelt. Eine Klage wird einfach abgeblockt.

  2. Solche Vertreter des Rechtsstaats tragen dazu bei, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat zusehends abnimmt. Ihre Richterkollegen sorgen mit noch absurderen und inakzeptablen Urteilen dafür, dass es vollkommen schwindet. Ich sehe in Staatsanwälten und Richtern keine Respektspersonen mehr. Dies weil es unter ihnen viele Leute hat, die ihre Autorität und Macht auf höchst unfaire Weise für politische und persönliche Zwecke missbrauchen.

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