Über Kosovaren und Schweizer

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Mai 2015 | 2.490 mal gesehen

Über die Gesinnungspolitische Rechtssprechung in der Schweiz

Wenn Kosovaren eine Ethnie sind, dann sind es Schweizer auch! Denn als Kosovaren bezeichnet man die Bewohner des Kosovo. Im Kosovo leben hauptsächlich Albaner (auch Kosovo-Albaner genannt), Serben und Roma. So wie in der Schweiz eben Schweizer leben. Insofern ist es überhaupt nicht einzusehen, weshalb Schweizer nicht ebenfalls wie “Kosovaren” als Ethnie angesehen werden. Die Unterscheidung in der Rechtssprechung der Schweizer Gesinnungsjustiz ist spitzfindig, nicht nachvollziehbar und ungerecht. Die Schweizer Gesinnungsjustiz agiert durch und durch politisch.

Aus der Praxis:

Kürzlich wurden der SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär erstinstanzlich wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Es ging dabei um ein Inserat mit dem Titel „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“. Das anlässlich der Masseneinwanderungsinitiative der SVP lancierte Inserat thematisierte den Angriff zweier Kosovaren auf einen Schweizer.

Rechtsprofessor Gehard Fiolka von der Universität Freiburg äusserte sich zum Urteil in einem NZZ-Artikel mit dem Titel “SVP bezeichnet Berner Urteil als politisch”. Aus dem Artikel ging hervor, dass er über das Urteil nicht überrascht sei. Er begründete dies damit, dass Kosovaren von der SVP pauschal als Gewaltverbrecher bezeichnet würden und im Inserat gleichzeitig dazu aufgerufen werde, diese Gruppe nicht mehr ins Land zu lassen. Damit werde Kosovaren das Recht abgesprochen in der Schweiz gleichberechtigt zu leben.

Aufgrund dieses Artikels habe ich Herrn Professor Fiolka am 4. Mai 2015 eine Email mit dem folgenden Wortlaut geschickt:

Sehr geehrter Herr Fiolka

Am vergangenen Samstag erschien in der NZZ  ein Artikel mit dem Titel “SVP bezeichnet Berner Urteil als politisch”. Im Artikel wird erwähnt, dass Sie sich über das Urteil nicht überrascht zeigen würden, da die Kosovaren von der SVP pauschal als Gewaltverbrecher bezeichnet würden.

Diesbezüglich möchte ich Sie auf einen Fall in St. Gallen aufmerksam machen, bei dem ein Vermieter seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte. Gegenüber den Medien sagte der Mann als Begründung:

«Ich habe eine Immobilie mit mehreren Wohnungen. Mit Ausländern hatte ich noch nie Probleme. Mit den Schweizern schon! Die bezahlen einfach nicht.»

«Schon acht Mal ist mir das jetzt mit Schweizern passiert! Ausländer sind ruhig und bezahlen regelmässig.»

Bei der polizeilichen Befragung sagte er dann, dass er mit drei Sozialhilfeempfängern Probleme hatte. Das verleitete ihn dazu seine Wohnung nicht mehr an Schweizer vermieten zu wollen und die entsprechenden eben zitierten Aussagen in den Medien zu machen.

Hier finden Sie die Details über den Fall:

http://www.dailytalk.ch/rassendiskriminierung-im-rheintaler-boten/

Es wurde in diesem Fall trotz zweier Strafanzeigen nicht einmal ein Strafverfahren eröffnet und einem Schweizer Privatkläger, welcher den Fall bis vors Bundesgericht gebracht hatte, wurde das Beschwerderecht abgesprochen obwohl dieses ihm von den Vorinstanzen ausdrücklich eingeräumt worden war und er von diesen als Privatkläger anerkannt wurde. Ich sende Ihnen im Anhang die Details dazu.

Bundesgerichtsentscheid BGE 6B_260/2015

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bger/150326_6B_260-2015.html

Was halten Sie davon? Über eine Stellungnahme von Ihnen würde ich mich freuen.

Ich bin zur Auffassung gelangt, dass auch bei diesem Fall zumindest ein Strafverfahren hätte eröffnet werden müssen um den Sachverhalt abzuklären. Leider ist dies nicht geschehen.

Freundliche Grüsse

Alexander Müller

Herr Fiolka antwortete mir am 14. Mai 2015 wie folgt:

Gerhard-Fiolka

Ich habe Herrn Fiolka heute wie folgt geantwortet:

Gerhard-Fiolka2

Auch von der Universität Zürich hätte ich gerne eine Stellungnahme zu dieser Sache erhalten, doch ich wurde abgewimmelt. Es gibt eben in der Schweiz offensichtlich immer noch Lehrstuhlinhaber, die sich lieber im Elfenbeinturm verstecken als öffentlich Position zu beziehen. Auch wenn ich die Ansichten von Herrn Fiolka nicht teile, rechne ich es ihm hoch an, dass er mir geantwortet hat.

Für mich ist klar, dass die Antirassismusstrafnorm ein gesinnungspolitischer Gummiparagraph ist, der beliebig interpretiert und ausgelegt werden kann. Entsprechend unseriös, unfair und ungerecht wird dieser unklare und missverständliche Paragraph in der Praxis ausgelegt und eingesetzt. Das heimliche Ziel der Antirassismusstrafnorm ist wohl die Unterwanderung der verfassungsmässig garantierten Meinungsäusserungsfreiheit. Die Antirassismusstrafnorm ist nichts weiter als ein gesinnungspolitisches Instrument um Menschen mit exemplarischen Strafen zu stigmatisieren, einzuschüchtern, abzuschrecken und zum Schweigen zu bringen. Die Antirassismusstrafnorm ist somit nichts anderes als ein menschenverachtendes Unterdrückungsgesetz. So wie die Inquisition im Mittelalter einst versuchte die katholische Glaubenslehre mit Folter und Hinrichtungen zu verteidigen, so versuchen die Befürworter der Gesinnungsjustiz mit der Antirassismusstrafnorm ihre gesinnungspolitischen Ansichten durchzusetzen. Es endet damit, dass letztlich nur noch die Befürworter der Gesinnungsjustiz ihre Meinung sagen dürfen und die anderen aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung und gesellschaftlicher Ausgrenzung schweigen müssen. Dies zumindest sofern sie nicht gerade ihren Anwalt an der Seite haben, den sie fragen können ob sie das, was sie sagen wollen, sagen dürfen oder nicht.

Urteil des Zürcher Obergerichts in Sachen Mark Balsiger

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. Mai 2015 | 4.005 mal gesehen

Der in den Schweizer Medien präsente Buchautor und Kommunikationsberater Mark Balsiger tat sich im Juni 2012 im Kristallnacht-Shitstorm mit einem persönlichen Feldzug gegen mich hervor. Sein rufschädigendes Verhalten ist gerichtlich festgestellt worden.

Ich sah mich aufgrund zahlreicher negativen Tweets und eines Artikels mit dem Titel „Der Fall Müller als Twittergate“ dazu gezwungen, juristisch gegen Mark Balsiger vorzugehen. Dies, nachdem er sich weigerte die rufschädigende und niederträchtige Hetze gegen mich zu entfernen.

Das Bezirksgericht Uster bejahte in seinem Urteil den von mir geltend gemachten von Mark Balsiger verursachten Schaden, den für die Schadenersatzforderung vorausgesetzten Kausalzusammenhang sowie die Widerrechtlichkeit und das Verschulden von Mark Balsiger. Das Zürcher Obergericht hat das Urteil des Bezirksgerichts Uster bestätigt.

Mark-Balsiger

Mark Balsiger beteiligte sich als Trittbrettfahrer an der Medienhetze gegen mich. Als ich aufgrund der Medienhetzjagd bereits am Boden lag, nutzte er mein Leid dazu um sich auf meine Kosten in der Medienöffentlichkeit zu profilieren. Er hat mich moralisch verurteilt und sich dabei selber amoralisch verhalten. Kritik ist in Ordnung solange sie konstruktiv ist. Wenn es jedoch nur noch darum geht, andere Menschen fertig zu machen, ist sie verwerflich. Ich erachte das Verhalten von Mark Balsiger mir gegenüber als ein niederträchtiges und moralisch verwerfliches Verhalten. Denn es zielte darauf ab, mir zu schaden. Das Bezirksgericht Uster gab mir Recht indem es das schädigende Verhalten von Mark Balsiger feststellte. Das Zürcher Obergericht hat das Urteil des Bezirksgerichts Uster bestätigt.

Noch etwas in eigener Sache:
Moralisten belehrten mich dahingehend, dass ich erst denken solle, ehe ich etwas schreibe. Der Witz an der ganzen Sache ist, dass ich auf diesem Blog und auf Twitter meine „Gedanken“ äussere. Jetzt weiss ich, dass das gefährlich ist. Wir haben in der Schweiz zwar Meinungsfreiheit, aber eben keine Meinungsäusserungsfreiheit. Das ist eine erwiesene Tatsache.  Dafür haben wir in der Schweiz eine Gesinnungsjustiz, die uns vorschreibt was wir sagen dürfen und was nicht.

Nachtrag vom 7. Juni 2015

Wie ich heute erfahren habe, hat zumindest eine Zeitung über die Sache berichtet. Er schuldet mir jedoch mehr als die CHF 1’735.00 Schadenersatz!

Mark-Balsiger_Urteil

In eigener Sache zum Fehlurteil vom vergangenen Montag

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. Mai 2015 | 2.795 mal gesehen

Dass die Türken in meinem Fall als Privatkläger zugelassen wurden, ist mir
unverständlich. Schliesslich stand in dem mir vorgeworfenen Tweet nichts über Türken und auch nichts über Muslime. Ich habe damit weder Türken noch Muslime beleidigt oder sonst irgendwie herabgesetzt!!! Aus dem Kontext ging klar hervor, dass ich mich über Extremisten geäussert hatte, welche die Vergewaltigung von Frauen rechtfertigten. Die von Gibor vertretenen Türken wurden also als Privatkläger zugelassen obwohl sie in meiner Aussage gar nicht genannt wurden. Auf der anderen Seite wird Schweizern vom Bundesgericht sogar dann das Beschwerderecht entzogen, wenn es um ein Inserat geht, in welchem unmissverständlich mit der Bezeichnung „keine CH“ Schweizer diskriminiert wurden!!! Was für eine behämmerte Gesinnungsjustiz wir doch in der Schweiz haben! Die interpretieren sich die Sachen über mehrere Ecken so zusammen wie sie es gerne hätten und dann fällen sie ihre Fehlurteile.

Jemand meinte zu mir, dass halt Türken Muslime seien und wohl wegen dem Wort
Moscheen als Privatkläger zugelassen worden seien. Hier hat wohl einer über drei Ecken gedacht um mir doch noch etwas anzuhängen. Aber auch das stimmt nicht. Es sind ja längst nicht alle Türken Muslime. Sicherlich haben die Richter das nicht überprüft, weil es ihnen scheissegal war. Zudem ging es mir ja gar nicht um Muslime im allgemeinen, wie mir unterstellt wurde. Mir ging es um jene, welche die Vergewaltigung von Frauen legitimieren. Das Gericht hat das als Schutzbehauptung abgetan und behauptet, ich hätte mit meiner Aussage Völkermord legitimiert. Hirnrissiger und stupider geht es nicht mehr. Sie haben da einfach die Mutmassung der Ankläger und des Anwalts der Privatkläger übernommen.

Ebenfalls ungerecht ist folgendes:

Gibor hat in meinem Fall einzig gegen den Entscheid des Bezirksgerichts Uster, ihm und seinen Mandanten keine Parteientschädigung auszuzahlen, Berufung eingelegt. Er hat explizit nur gegen Ziffer 10 des Urteils GG130049-I Berufung eingereicht. Diese Ziffer 10 besagt folgendes:

Den Privatklägerschaften 1 bis 3 werden keine Entschädigungen zugesprochen.

Auf Stufe Bezirksgericht hat sich David Gibor damals noch selber als Privatkläger und als Vertreter der türkischen Mandanten betätigt. Auf Stufe Obergericht hat er nur noch seine türkischen Mandanten vertreten.

Dass nun das Obergericht hingeht und Gibor zu meinen Lasten eine doppelt so hohe Parteientschädigung zuspricht, wie er sie noch vor dem Bezirksgericht gefordert hatte, finde ich eine Sauerei und ein massloses Unrecht sondergleichen. Ich kann ja schliesslich nichts dafür, dass ihm das Bezirksgericht Uster die Parteientschädigung verweigert hat. Die Ziffer 10 des Urteils der Vorinstanz stammt ja nicht von mir. Trotzdem, muss ich jetzt dafür büssen. Ich meine, dass die Richter der Vorinstanz dafür gerade zustehen haben und nicht ich.

Meiner Meinung nach geht es hier einfach darum mir mit zusätzlich enorm hohen Kosten zu schaden. Ob das mit dem Berufsethos von Rechtsanwälten vereinbar ist, wage ich zu bezweifeln. Aber so ungerecht funktioniert eben die Gesinnungsjustiz in der Schweiz.

Bei Schweizer Privatklägern agiert die linke Gesinnungsjustiz wieder völlig anders:

Der folgende Auszug stammt aus einer Verfügung der Staatsanwaltschaft St. Gallen vom 15. Januar 2014. Die Staatsanwaltschaft gewährte mir ausdrücklich die Privatklägerschaft.

Staatsanwaltschaft erkennt mich als Privatkläger in Sachen H. an (Vermieter, welcher Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte).
Staatsanwaltschaft erkennt mich als Privatkläger in Sachen H. an (Vermieter, welcher Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte).

Der folgende Auszug stammt aus dem Urteil der St. Galler Anklagekammer. Sie bestätigte meine Privatklägerschaft und betonte, dass ich als Privatkläger zur Beschwerde legitimiert bin.

Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen bestätigt meine Privatklägerschaft im Fall H (Vermieter mit keine CH)
Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen bestätigt meine Privatklägerschaft im Fall H (Vermieter mit keine CH)

Der linke Bundesrichter Christian Denys verweigerte mir dann aber das Beschwerderecht und begründete es wie folgt:

3. In Bezug auf die Legitimation des Beschwerdeführers vor Bundesgericht kann auf das im Urteil 6B_1018/2014 vom 26. Januar 2015 Gesagte verwiesen werden. Auch im vorliegenden Verfahren unterlässt er es, in der Eingabe vor Bundesgericht darzulegen, aus welchen Gründen der angefochtene Entscheid sich inwiefern auf welche Zivilforderung auswirken kann (vgl. Beschwerde S. 2 Ziff. B/2). Folglich ist auf die Beschwerde mangels Legitimation im Verfahren nach Art. 108 BGG nicht einzutreten.

Mit anderen Worten, er spricht mir das Beschwerderecht ab, weil er keine Zivilforderung von mir sieht. Wenn ich einen Anwalt gehabt hätte, hätte der wohl auch CHF 18’000 fordern können. Dann hätte ich wohl eine Chance gehabt. Ein Privatkläger, der ohne Anwalt Beschwerden einreicht, darf für seinen Aufwand keine Forderungen geltend machen. Er kann nur eine Genugtuung fordern. Dies konnte ich jedoch gar nicht, da ja das Strafverfahren gar nicht eröffnet wurde. Ich hatte also keine Chance, denn die wollten ihren Job von Anfang an nicht richtig machen und haben es bis zum Schluss so durchgezogen. Die Argumentation der Richter ist schwachsinnig. Sie wissen jedoch, dass sie damit durchkommen. Denn die meisten Bürger schnallen es eh nicht, andere interessiert es nicht und die linke Presse verschweigt es.

Das ganze Bundesgerichtsurteil betreffend des Vermieters, der seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte, kann hier nachgelesen werden.

Die Gesinnungsjustiz ist ein Verbrechen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. Mai 2015 | 2.517 mal gesehen

Wie hoch der Stellenwert der Freiheit in einer Gesellschaft ist, erkennt man am Umfang der Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit durch Gesinnungsgesetze. In der Schweiz werden der Meinungäusserungsfreiheit mit verfassungswidrigen Gesinnungsgesetzen und einer ungerechten Rechtssprechung enge Grenzen gesetzt. Menschen werden in der Schweiz einzig aufgrund ihrer politischen Meinung oder einzelner Aussagen moralisch verurteilt, ausgegrenzt, gekündigt, geächtet und von der Justiz hart und auf höchst unfaire Art bestraft. Eine Justiz, die Menschen aufgrund ihrer geäusserten politischen Gedanken verurteilt, ist nichts anderes als eine moralisch verkommene Gesinnungsjustiz. Eine Gesellschaft die solches duldet, legt offensichtlich keinen grossen Wert auf Freiheit und ein selbstbestimmtes Leben. In der Schweiz kann der Staat das Leben eines Menschen zerstören, weil dieser auf Twitter einen Tweet geschrieben hat, welcher aufgrund falscher Medienberichterstattung nicht richtig und dekontextualisiert wiedergegeben worden ist.

Die Schweizer Gesinnungsjustiz widerspricht dem grundlegenden demokratischen Recht auf freie Meinungsäusserung und macht eine faire demokratische Meinungsbildung unmöglich. Dies, da sich nur noch Menschen ungestraft frei äussern dürfen, welche die „richtige Gesinnung“ haben. Das ist nichts weiter als politischer Totalitarismus wie er aus Diktaturen bekannt ist. Dieser Ungeist ist eines Landes, welches für sich den Anspruch erhebt eine Demokratie zu sein, unwürdig.

Die Schweizer Gesinnungsjustiz ist nicht nur moralisch verkommen und unfair, sie ist darüber hinaus auch höchst ungerecht. Zwei Fälle, bei denen es jeweils um ein Inserat ging, zeigen dies exemplarisch auf.

Bei einen Fall ging es um einen Mann, der seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte, da diese laut seien und die Rechnungen nicht bezahlen würden. Er begründete seine pauschale Verurteilung von Schweizern mit wenigen negativen Erfahrungen, welche er mit Sozialhilfeempfängern gemacht hatte. Das Inserat war eine eindeutige Diskriminierung einer Volksgruppe. Dennoch wurde nicht einmal ein Strafverfahren eröffnet. Der linksgrüne Bundesrichter Christian Denys verweigerte dem Schweizer Kläger mit einer fadenscheinigen und perfiden Begründung das Beschwerderecht.

Bei einem weiteren Fall ging es um ein Inserat der SVP, in welchem die Attacke zweier Kosovaren auf einen Schweizer thematisiert wurde. Dies ging aus dem Text des Inserats eindeutig und unmissverständlich hervor. Trotzdem wurden nun zwei für das Inserat verantwortlich gemachte Personen wegen angeblicher Rassendiskriminierung verurteilt. Dies, weil der Titel des Inserats „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“ lautete und damit laut Ansicht des Gerichts eine ganze Volksgruppe herabgesetzt hätte.

Zu einem solchen ungerechten Stumpfsinn ist die behämmerte Schweizer Gesinnungsjustiz fähig. Richter, die solche Urteile fällen sind politisch agierende Richter. Es handelt sich meist um linke Richter, wobei diesen hin und wieder auch ein opportunistischer Halbschuh einer bürgerlichen Partei beiseite gestellt wird, der zuwenig Eier oder intellektuellen Verstand hat um sich durchzusetzen. Politisch agierende Richter haben auf einem Richterstuhl nichts zu suchen! Eine Gesinnungsjustiz ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig. Angesichts der zahlreichen Fehlurteile der Schweizer Gesinnungsjustiz stellt sich die Frage wie demokratisch die Schweiz ist bzw. wie frei für den Meinungsbildungsprozess wichtige Debatten noch geführt werden können. Wer nicht die „richtige Gesinnung“ hat, wird in der Schweiz politisch verfolgt und wirtschaftlich fertig gemacht, sobald er seine Gedanken äussert. Dies indem er um seinen Arbeitsplatz bangen muss und mit exorbitant hohen Strafen eingedeckt wird. Die „richtige Gesinnung“ ist in der Schweiz eine Gesinnung, welche sich mit dem linken Mainstream deckt.

Die widerwärtige Schweizer Gesinnungsjustiz ist eine Schande!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 1. Mai 2015 | 2.675 mal gesehen

Kürzlich gab es in der Schweiz wieder zahlreiche Schauprozesse wegen angeblicher Rassendiskriminierung. Ein medienbekannter Rechtsanwalt konnte sich dabei wieder gekonnt auf Kosten seiner Opfer in Szene setzen. Diese Schauprozesse offenbaren, dass wir in der Schweiz eine Gesinnungsjustiz haben. Mit der Meinungsfreiheit ist es in der Schweiz definitiv nicht weit her.

In der Schweiz endet die Meinungsfreiheit, sobald eine Meinung ausgesprochen wird, die dem linken Establishment nicht passt. Der Gesinnungsfaschismus geht Hand in Hand mit der Gesinnungsjustiz.

Wie unfair und ungerecht die widerwärtige Schweizer Gesinnungsjustiz ist, kann jeder erkennen, der sich eingehend und seriös mit den entsprechenden Verfahren befasst. Ich habe auf diesem Blog bereits mehrfach darüber berichtet.

Wenn ein aus der Türkei eingewanderter Mann ein Inserat aufgibt, in welchem er eindeutig Schweizer diskriminiert, wird nicht einmal ein Strafverfahren eröffnet. Wenn hingegen Kosovaren wegen eines Inserats klagen, wird ein Strafverfahren eröffnet und es kommt zu Verurteilungen. Dies obwohl für den Durchschnittsleser sonnenklar ist, dass im Inserat nicht alle Kosovaren gemeint worden sind. Dies, da im Text des Inserat eindeutig und für jeden Tubel, also sogar für Richter, klar erkennbar über einen Fall berichtet wird, bei dem zwei Kosovaren einem Schweizer den Hals aufgeschlitzt haben.

Aus einem Tweet, der eindeutig Ausdruck von Besorgnis gegebüber radikalem Islamismus und Kritik an der unfähigen Schweizer Regierung war, macht die inkompetente Gesinnungsjustiz eine Aussage, welche angeblich Völkermord rechtfertigt. Gleichzeitig wird den Privatklägern der türkischen Gemeinschaft Schweiz eine Entschädigung von über 18’000 Franken zugesprochen obwohl im entsprechenden Tweet weder Türken noch eine andere Personengruppe genannt wurde. Ausserdem waren die Bemühen des medienbekannten Anwalts, der die Türken vertrat, unnötig, da ja bereits die Staatsanwaltschaft im Auftrag der Gesinnungswächter unserer Justiz von sich aus ermittelte. Die Tätigkeit dieses Anwalts diente einzig dazu sich auf Kosten des Beklagten in den Medien zu profilieren und den Beklagten mit hohen Anwaltskosten zu belasten. Dass die Schweizer Gesinnungsjustiz so etwas auch noch fördert, zeigt, zu was für einem ausgekochten Schwachsinn sie fähig ist. Es ist eine Schande sondergleichen! Es war übrigens so, dass dieser Anwalt von sich aus eine Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Uster eingelegt hatte, weil dieses ihm keine Parteientschädigung zugesprochen hatte. Ich hatte das also gar nicht in der Hand. Wieso ich dafür in Form einer noch höheren Entschädigung büssen muss, indem ich diese zu zahlen habe, ist mir völlig schleierhaft!!! Er hat ja den Entscheid des Bezirksgerichts Uster angefochten! Abgesehen davon frage ich mich, wieso Türken als Privatkläger anerkannt wurde, wo doch in meinem Tweet gar keine Rede von Türken war. Es ging aus dem Kontext eindeutig hervor, dass es Extremisten ging, welche meinten sie hätten das Recht Frauen mit Schlägen zum Sex zu zwingen. Es ist wirklich schockierend, was für eine gottverdammte, ungerechte und verlogene Unrechtsjustiz wir in der Schweiz haben. Das Volk sollte vor Richtern, die solche schwachsinnige Urteile fällen, geschützt werden.

Solch haarsträubende Urteile, lassen mich am Schweizer Rechtsstaat sowohl zweifeln als auch verzweifeln. Wann endlich merkt das Volk, was hier gespielt wird und bereitet diesem Schwachsinn ein Ende? Flaschen, die unfähig sind den Durchblick zu haben oder aber meinen, sie müssten gesinnungspolitische Urteile fällen, haben auf dem Richterstuhl nichts verloren.

Ich war übrigens nie Politiker sondern hatte lediglich ein politisches Milizamt inne, welches es gemäss Entscheid des Zürcher Obergerichts nicht gerechtfertigt hat, mich ans Rampenlicht zu ziehen. Zitat des Zürcher Obergerichts aus dem Urteil UH140152-O:

Nicht jedes beliebige Amt macht seine Inhaber zu absoluten Personen der Zeitgeschichte. Der Beschwerdegegner 1 war zur Zeit der eingeklagten Ereignissse Kreisschulpfleger in Zürich und Mitglied der SVP. Ein Mitglied der Kreisschulpflege steht normalerweise nicht im Rampenlicht.

Wie wir der Gesinnungsjustiz den Garaus machen können:
Die Gesinnungsgesetze gehören ersatzlos abgeschafft. Richter müssen kontrolliert werden. Es kann nicht sein, dass Richter straflos davonkommen, wenn sie gravierende Fehlurteile fällen. Solche schwerwiegenden Verfehlungen müssen disziplinarisch geahndet werden. Es kann nicht sein, dass Richter leichtfertig und gewissenlos mit dem Leben von Menschen spielen und politische Gesinnungsurteile fällen. Das hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.