Die Gesinnungsjustiz ist ein Verbrechen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. Mai 2015 | 2.493 mal gesehen

Wie hoch der Stellenwert der Freiheit in einer Gesellschaft ist, erkennt man am Umfang der Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit durch Gesinnungsgesetze. In der Schweiz werden der Meinungäusserungsfreiheit mit verfassungswidrigen Gesinnungsgesetzen und einer ungerechten Rechtssprechung enge Grenzen gesetzt. Menschen werden in der Schweiz einzig aufgrund ihrer politischen Meinung oder einzelner Aussagen moralisch verurteilt, ausgegrenzt, gekündigt, geächtet und von der Justiz hart und auf höchst unfaire Art bestraft. Eine Justiz, die Menschen aufgrund ihrer geäusserten politischen Gedanken verurteilt, ist nichts anderes als eine moralisch verkommene Gesinnungsjustiz. Eine Gesellschaft die solches duldet, legt offensichtlich keinen grossen Wert auf Freiheit und ein selbstbestimmtes Leben. In der Schweiz kann der Staat das Leben eines Menschen zerstören, weil dieser auf Twitter einen Tweet geschrieben hat, welcher aufgrund falscher Medienberichterstattung nicht richtig und dekontextualisiert wiedergegeben worden ist.

Die Schweizer Gesinnungsjustiz widerspricht dem grundlegenden demokratischen Recht auf freie Meinungsäusserung und macht eine faire demokratische Meinungsbildung unmöglich. Dies, da sich nur noch Menschen ungestraft frei äussern dürfen, welche die „richtige Gesinnung“ haben. Das ist nichts weiter als politischer Totalitarismus wie er aus Diktaturen bekannt ist. Dieser Ungeist ist eines Landes, welches für sich den Anspruch erhebt eine Demokratie zu sein, unwürdig.

Die Schweizer Gesinnungsjustiz ist nicht nur moralisch verkommen und unfair, sie ist darüber hinaus auch höchst ungerecht. Zwei Fälle, bei denen es jeweils um ein Inserat ging, zeigen dies exemplarisch auf.

Bei einen Fall ging es um einen Mann, der seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte, da diese laut seien und die Rechnungen nicht bezahlen würden. Er begründete seine pauschale Verurteilung von Schweizern mit wenigen negativen Erfahrungen, welche er mit Sozialhilfeempfängern gemacht hatte. Das Inserat war eine eindeutige Diskriminierung einer Volksgruppe. Dennoch wurde nicht einmal ein Strafverfahren eröffnet. Der linksgrüne Bundesrichter Christian Denys verweigerte dem Schweizer Kläger mit einer fadenscheinigen und perfiden Begründung das Beschwerderecht.

Bei einem weiteren Fall ging es um ein Inserat der SVP, in welchem die Attacke zweier Kosovaren auf einen Schweizer thematisiert wurde. Dies ging aus dem Text des Inserats eindeutig und unmissverständlich hervor. Trotzdem wurden nun zwei für das Inserat verantwortlich gemachte Personen wegen angeblicher Rassendiskriminierung verurteilt. Dies, weil der Titel des Inserats „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“ lautete und damit laut Ansicht des Gerichts eine ganze Volksgruppe herabgesetzt hätte.

Zu einem solchen ungerechten Stumpfsinn ist die behämmerte Schweizer Gesinnungsjustiz fähig. Richter, die solche Urteile fällen sind politisch agierende Richter. Es handelt sich meist um linke Richter, wobei diesen hin und wieder auch ein opportunistischer Halbschuh einer bürgerlichen Partei beiseite gestellt wird, der zuwenig Eier oder intellektuellen Verstand hat um sich durchzusetzen. Politisch agierende Richter haben auf einem Richterstuhl nichts zu suchen! Eine Gesinnungsjustiz ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig. Angesichts der zahlreichen Fehlurteile der Schweizer Gesinnungsjustiz stellt sich die Frage wie demokratisch die Schweiz ist bzw. wie frei für den Meinungsbildungsprozess wichtige Debatten noch geführt werden können. Wer nicht die „richtige Gesinnung“ hat, wird in der Schweiz politisch verfolgt und wirtschaftlich fertig gemacht, sobald er seine Gedanken äussert. Dies indem er um seinen Arbeitsplatz bangen muss und mit exorbitant hohen Strafen eingedeckt wird. Die „richtige Gesinnung“ ist in der Schweiz eine Gesinnung, welche sich mit dem linken Mainstream deckt.

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