Urteil des Zürcher Obergerichts in Sachen Mark Balsiger

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. Mai 2015 | 4.003 mal gesehen

Der in den Schweizer Medien präsente Buchautor und Kommunikationsberater Mark Balsiger tat sich im Juni 2012 im Kristallnacht-Shitstorm mit einem persönlichen Feldzug gegen mich hervor. Sein rufschädigendes Verhalten ist gerichtlich festgestellt worden.

Ich sah mich aufgrund zahlreicher negativen Tweets und eines Artikels mit dem Titel „Der Fall Müller als Twittergate“ dazu gezwungen, juristisch gegen Mark Balsiger vorzugehen. Dies, nachdem er sich weigerte die rufschädigende und niederträchtige Hetze gegen mich zu entfernen.

Das Bezirksgericht Uster bejahte in seinem Urteil den von mir geltend gemachten von Mark Balsiger verursachten Schaden, den für die Schadenersatzforderung vorausgesetzten Kausalzusammenhang sowie die Widerrechtlichkeit und das Verschulden von Mark Balsiger. Das Zürcher Obergericht hat das Urteil des Bezirksgerichts Uster bestätigt.

Mark-Balsiger

Mark Balsiger beteiligte sich als Trittbrettfahrer an der Medienhetze gegen mich. Als ich aufgrund der Medienhetzjagd bereits am Boden lag, nutzte er mein Leid dazu um sich auf meine Kosten in der Medienöffentlichkeit zu profilieren. Er hat mich moralisch verurteilt und sich dabei selber amoralisch verhalten. Kritik ist in Ordnung solange sie konstruktiv ist. Wenn es jedoch nur noch darum geht, andere Menschen fertig zu machen, ist sie verwerflich. Ich erachte das Verhalten von Mark Balsiger mir gegenüber als ein niederträchtiges und moralisch verwerfliches Verhalten. Denn es zielte darauf ab, mir zu schaden. Das Bezirksgericht Uster gab mir Recht indem es das schädigende Verhalten von Mark Balsiger feststellte. Das Zürcher Obergericht hat das Urteil des Bezirksgerichts Uster bestätigt.

Noch etwas in eigener Sache:
Moralisten belehrten mich dahingehend, dass ich erst denken solle, ehe ich etwas schreibe. Der Witz an der ganzen Sache ist, dass ich auf diesem Blog und auf Twitter meine „Gedanken“ äussere. Jetzt weiss ich, dass das gefährlich ist. Wir haben in der Schweiz zwar Meinungsfreiheit, aber eben keine Meinungsäusserungsfreiheit. Das ist eine erwiesene Tatsache.  Dafür haben wir in der Schweiz eine Gesinnungsjustiz, die uns vorschreibt was wir sagen dürfen und was nicht.

Nachtrag vom 7. Juni 2015

Wie ich heute erfahren habe, hat zumindest eine Zeitung über die Sache berichtet. Er schuldet mir jedoch mehr als die CHF 1’735.00 Schadenersatz!

Mark-Balsiger_Urteil