Urteil des Zürcher Obergerichts in Sachen Mark Balsiger

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. Mai 2015 | 3.993 mal gesehen

Der in den Schweizer Medien präsente Buchautor und Kommunikationsberater Mark Balsiger tat sich im Juni 2012 im Kristallnacht-Shitstorm mit einem persönlichen Feldzug gegen mich hervor. Sein rufschädigendes Verhalten ist gerichtlich festgestellt worden.

Ich sah mich aufgrund zahlreicher negativen Tweets und eines Artikels mit dem Titel „Der Fall Müller als Twittergate“ dazu gezwungen, juristisch gegen Mark Balsiger vorzugehen. Dies, nachdem er sich weigerte die rufschädigende und niederträchtige Hetze gegen mich zu entfernen.

Das Bezirksgericht Uster bejahte in seinem Urteil den von mir geltend gemachten von Mark Balsiger verursachten Schaden, den für die Schadenersatzforderung vorausgesetzten Kausalzusammenhang sowie die Widerrechtlichkeit und das Verschulden von Mark Balsiger. Das Zürcher Obergericht hat das Urteil des Bezirksgerichts Uster bestätigt.

Mark-Balsiger

Mark Balsiger beteiligte sich als Trittbrettfahrer an der Medienhetze gegen mich. Als ich aufgrund der Medienhetzjagd bereits am Boden lag, nutzte er mein Leid dazu um sich auf meine Kosten in der Medienöffentlichkeit zu profilieren. Er hat mich moralisch verurteilt und sich dabei selber amoralisch verhalten. Kritik ist in Ordnung solange sie konstruktiv ist. Wenn es jedoch nur noch darum geht, andere Menschen fertig zu machen, ist sie verwerflich. Ich erachte das Verhalten von Mark Balsiger mir gegenüber als ein niederträchtiges und moralisch verwerfliches Verhalten. Denn es zielte darauf ab, mir zu schaden. Das Bezirksgericht Uster gab mir Recht indem es das schädigende Verhalten von Mark Balsiger feststellte. Das Zürcher Obergericht hat das Urteil des Bezirksgerichts Uster bestätigt.

Noch etwas in eigener Sache:
Moralisten belehrten mich dahingehend, dass ich erst denken solle, ehe ich etwas schreibe. Der Witz an der ganzen Sache ist, dass ich auf diesem Blog und auf Twitter meine „Gedanken“ äussere. Jetzt weiss ich, dass das gefährlich ist. Wir haben in der Schweiz zwar Meinungsfreiheit, aber eben keine Meinungsäusserungsfreiheit. Das ist eine erwiesene Tatsache.  Dafür haben wir in der Schweiz eine Gesinnungsjustiz, die uns vorschreibt was wir sagen dürfen und was nicht.

Nachtrag vom 7. Juni 2015

Wie ich heute erfahren habe, hat zumindest eine Zeitung über die Sache berichtet. Er schuldet mir jedoch mehr als die CHF 1’735.00 Schadenersatz!

Mark-Balsiger_Urteil

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4 Gedanken zu „Urteil des Zürcher Obergerichts in Sachen Mark Balsiger“

  1. Können Sie das belegen Herr Müller, gibt es dazu Artikel in der Presse? Wie sieht das Strafmass aus? Ich bin selber gegen einen Linken am prozessieren, der in 1.Instanz bereits wegen mehrfacher übler Nachrede und mehrfacher Beschimpfung verurteilt wurde. Rekurs hängig. Eine saftige Strafe von einigen Tausend Franken auf Bewährung und eine Busse von einigen hundert Franken und Verfahrenskosten von einigen hundert Franken.

  2. Selbstverständlich kann ich das belegen, sonst würde ich es nicht veröffentlichen. Ich finde es wichtig, dass die Öffentlichkeit erfährt, was es mit Balsiger auf sich hat. Er hat sich in den Printmedien, im TV, im Internet, in seinem Buch und möglicherweise sogar im Radio negativ über mich geäussert. Da halte ich es für wichtig ebenfalls öffentlich darauf hinzuweisen, dass sein Verhalten gerichtlich verurteilt wurde. Zum Strafmass, es gibt kein Strafmass, da ich zivilrechtlich gegen Herrn Balsiger vorgegangen bin.

    Zum Strafrecht: Theoretisch kann man in der Schweiz zwar strafrechtlich gegen Täter vorgehen, die eine Persönlichkeitsverletzung begehen, praktisch ist das jedoch schwierig und aufwendig. Zum einen sieht der Gesetzgeber um Täter zu schützen eine kurze Antragsfrist von drei Monaten vor (vgl. Art. 31 StGB) und zum anderen sieht sich ein Strafantragsteller sehr oft mit dem Widerstand von Staatsanwälten konfrontiert, die nicht richtig ermitteln wollen. Ich habe auf diesem Blog schon mehrfach über solche Fälle bzw. meine negativen Erfahrungen mit Schweizer Staatsanwälten berichtet. Leider werden diese Staatsanwälte sehr oft von linken Gesinnungsrichtern gedeckt. Letzteres zum Glück jedoch nicht immer. So gelang es mir gegen den Willen der Zürcher Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Verurteilung eines linksgrünen Zürcher Gemeinderats zu erwirken. Die Zürcher Staatsanwaltschaft wollte nicht ermitteln und verfügte eine Nichtanhandnahme. Mein Anwalt reichte dagegen eine Beschwerde beim Zürcher Obergericht ein und erhielt Recht. Ich habe darüber auf diesem Blog berichtet.

  3. Es ist Ihnen unbenommen, gegen 20 oder noch mehr Medienhäuser und Einzelpersonen zu klagen. Das ist aufwändig und geht irgendeinmal ins Geld, vor allem dann, wenn sich der Erfolg vor Gericht partout nicht einstellen will.

    Zum Rechtshändel zwischen Ihnen und mir: Was Sie in diesem Posting verbreiten („Das Zürcher Obergericht hat das Urteil des Bezirksgerichts Uster bestätigt.“), entspricht nicht den Tatsachen. Das Zürcher Obergericht hielt in seinem Urteil vom 13. April 2015 fest:

    „Die Berufung des Klägers wird abgewiesen, und das Urteil des Bezirksgerichts Uster vom 24. November 2014 wird bestätigt.“

    Langfristig lohnt es sich vermutlich, bei den Fakten zu bleiben.

  4. Doch Herr Balsiger, meine Aussage entspricht den Tatsachen, das bestätigen Sie ja gleich selbst. Ihre Schuld hat ja bereits das Bezirksgericht Uster festgestellt. Insofern ändert die Bestätigung des Zürcher Obergerichts nichts daran.

    Meine Beschwerde beim Zürcher Obergericht hatte monetäre Gründe, das wissen Sie ganz genau! Es ist eben leider so, dass man Leute in der Schweiz schädigen kann und die Geschädigten dann auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Der Schweizer Rechtsstaat sieht leider keine angemessenen Entschädigungen und Genugtuungen vor und sollte sich diesbezüglich ein Beispiel an den USA nehmen.

    Es kann ja nicht sein, dass Leute wie Sie mich schädigen und ich anschliessend trotz Festellung Ihrer Schuld dann noch auf einem Teil meiner Kosten sitzen bleibe. Denn so können Leute wie Sie mir ja gleich noch einmal schaden. Die Schweizer Justiz lässt dies offensichtlich leider zu. Das ist sehr unbefriedigend und ungerecht.

    Sollte ich mit meinen Klagen gegen die Schweizer Medienkonzerne und die linken Verleumder scheitern, dann liegt es am Geld. In der Schweiz braucht man tatsächlich viel Geld oder eine Rechtschutzversicherung um seine Rechte geltend machen zu können. Insofern kann man sagen, dass im Schweizer Rechtsstaat das Recht des finanziell Stärkeren bzw. das Faustrecht gilt. Ich muss ja aus finanziellen Gründen ohne Anwalt gegen Medienkonzerne wie die Ringierpresse oder die mit Steuergeldern und Billag-Gebühren finanzierte SRG antreten. Diese wiederum sind Rechtsschutzversichert und können praktisch auf sämtliche Medienanwälte der Schweiz zurückgreifen. Unter einem fairen Verfahren stelle ich mir da in der Tat etwas anderes vor. Ich komme mir wie ein Infanterist vor, der zu Fuss gegen eine Meute linker Kreuzritter antreten muss, die ihn gleichzeitig attackieren. Soviel zu den Kräfteverhältnissen bzw. zum Faustrecht. Es ist ein unfairer Kampf.

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