Wir sollten die Menschenrechtskonvention kündigen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 1. Dezember 2009 | 6.466 mal gesehen

RichterstaatDie europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein Vertrag, der die Staaten, die ihn unterzeichnet haben, zur Einhaltung grundlegender Menschenrechte verpflichtet. Er verankert das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, das Recht auf Achtung der Privatsphäre, die Meinungsäusserungsfreiheit und das Verbot der Diskriminierung. Die EMRK erlaubt es Bürgern, nach Ausschöpfung nationaler Rechtsmittel, am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage wegen behaupteter Verletzung der Konvention einzureichen. Die Schweiz hat die EMRK 1974 ratifiziert. Quelle

Antidemokratische Kräfte aus dem linken Lager versuchen die EMRK immer wieder zu missbrauchen um demokratische Volksentscheide aufzuheben. Sie hebeln damit die direkte Demokratie unseres Landes aus. Dies wirft die Frage auf, wie sinnvoll die Ratifizierung der EMRK durch die Schweiz ist.

Für Bürger von Staaten, die die Menschenrechte nicht einhalten ist die EMRK sinnvoll. Ein demokratischer Rechtsstaat wie die Schweiz kann aber auf die EMRK verzichten. Die in der EMRK verankerten Menschenrechte sind nämlich bereits in der Bundesverfassung verankert. Somit ist die EMRK nur eine unnötige Instanz, die über dem Souverän (dem Volk) steht. Das macht keinen Sinn, denn das Volk braucht keine Instanz, die es bevormundet.

Wir Schweizer brauchen keine fremden Richter! Um die Bevormundung durch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufzuheben, sollte die Schweiz die EMRK kündigen. Notfalls ist der Bundesrat mit einer Volksinitiative dazu zu zwingen.