Wie der Schweizer Rechtsstaat Täter schützt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. März 2015 | 2.321 mal gesehen

Schweizer Richter und Staatsanwälte schützen Täter. Die Staatsanwälte tun dies, indem sie Verfahren absichtlich verschleppen, Einvernahmen von Tätern ohne Geschädigte durchführen und versuchen mit juristischen Winkelzügen, Finten und gesetzwidrigem Verhalten linke Täter zu schützen. Richter tun dies indem sie Verfahren ebenfalls hinauszögern und versuchen Klagen mit hohen Prozesskostenforderungen abzuwürgen.

Das ist aus rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklich. Denn der Souverän hat sich klar dafür ausgesprochen, dass im Schweizer Rechtsstaat JEDER seine Rechte vertreten können muss. So steht in der Bundesverfassung Artikel 29 Absatz 3 klipp und klar:

Jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, hat sie ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand.

Soviel zur Theorie. In der Praxis können in der Schweiz jedoch nur Reiche, Arme, Asylanten und Leute, die von einer Rechtsschutzversicherung versichert werden, mehr oder weniger problemlos Gerichtsverfahren finanzieren. Rechtsschutzversicherungen müssen nicht jeden versichern. Mir hat die COOP-Rechtsschutzversicherung im Jahr 2013 eine Rechtsschutzversicherung verweigert. Obwohl ich Schweizer bin, Schulpfleger war und nicht vorbestraft bin! Die Verweigerung erfolgte aufgrund der üblen Nachrede in den Medien.

Der Souverän hat sich auch für eine Rechtsweggarantie ausgesprochen. So steht in Artikel 29a der Bundesverfassung:

Jede Person hat bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde. Bund und Kantone können durch Gesetz die richterliche Beurteilung in Ausnahmefällen ausschliessen.

Mir wurde von den Justizbehörden sowohl der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege verweigert als auch die Rechtsweggarantie abgesprochen. Das ist ein klarer Verstoss gegen die Bundesverfassung. Dennoch kann ich fast nichts dagegen tun, da die Richter und Staatsanwälte am längeren Hebel sitzen und die Politik gekonnt und mit viel Talent wegschaut. Auch die Schweizer Medien berichten natürlich nicht darüber, da sie ja in meinem Fall zu den Prozessgegnern bzw. den Beklagten gehören.

Wie mir als Schweizer Bürger im Kanton Zürich meine Rechte vorenthalten werden

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat, welche für ihre eigenwilligen und eigenartigen Ansichten bekannt ist, hat im Februar ein von mir angestrengtes Verfahren eingestellt und dies mit geradezu dummen Ausflüchten begründet. Sie hat mir als Kläger zudem das Recht an Einvernahmen teilzunehmen vorenthalten. Ich wurde schlichtweg gar nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Einvernahme stattgefunden hat. Ich erfuhr es erst, nachdem ich nach der Einstellung des Verfahrens Akteneinsicht verlangte.

Weil die Einstellung des Verfahrens durch die Ermittlungsbehörde inakzeptabel war, habe ich selbstverständlich innert der kurzen Frist von 10 Tagen eine Beschwerde ans Obergericht des Kantons Zürichs geschrieben. Weil ich mir dafür keinen Anwalt leisten konnte, musste ich das selber machen, was mit einem grossen zeitlichen Aufwand verbunden war. Die zuständigen Oberrichter sandten mir daraufhin eine Verfügung, in welcher ich aufgefordert wurde, innert 10 Tagen eine Prozesskaution von CHF 2’000.00 zu bezahlen. Dieser Aufforderung konnte ich nicht nachkommen, da ich schlicht und einfach nicht die Mittel dazu hatte. Ich muss bereits mehrere Prozesskautionen in monatlichen Raten abzahlen und lebe aufgrund dieser enormen Belastung am Existenzminimum. Auf das Schreiben zu antworten hatte ich auch keine Lust mehr, da auch dies kaum etwas gebracht hätte. Ich hätte wieder die Hosen herunterlassen müssen und einmal mehr sämtliche Einkommen-, Ausgabens- und Vermögensnachweise erbringen müssen. Das habe ich bereits mehrfach getan und es ist ein enormer Aufwand und Papierkrieg, diese Belege jeweils zu sammeln und anschliessend zu schicken. Neben der beruflichen Belastung war es mir einfach nicht möglich einmal mehr so einen Papierkrieg zu führen. Bislang endete so etwas ohnehin damit, dass mir die unentgeltliche Rechtspflege aufgrund meines Einkommens verweigert wurde und ich trotz bereits vorhandener hoher finanzieller Belastungen aufgrund anderer Prozesse mit hohen Ratenzahlungen belastet wurde. Wie jedem logisch denkenden Menschen klar sein muss, kann ich jedoch auch mit einem guten Einkommen nicht unbegrenzt Ratenzahlungen für Prozesskautionen stemmen. Die Verfahren sind ja solange sistiert, bis die Prozesskaution erbracht ist. Die Persönlichkeitsverletzungen bleiben natürlich ebenfalls solange bestehen.
Einfaches Rechnungsbeispiel: Angenommen Sie verdienen monatlich CHF 10’000.00. Die von Ihnen verlangten monatlichen Ratenzahlungen für Prozesskautionen betragen in der Summe CHF 15’000.00. Wie wollen Sie das mit CHF 10’000 stemmen? Wie wollen Sie so noch Ihren Lebensunterhalt bewältigen? Einem normalen Menschen leuchtet ein, dass das nicht geht. Schweizer Justizbehörden leuchtet das hingegen nicht ein. Wer CHF 10’000 im Monat verdient, bekommt keine unentgeltliche Rechtspflege. So wird das in der Schweiz gehandhabt, egal was unter Artikel 29 in der Bundesverfassung steht.
So ist es auch nicht erstaunlich, dass das Verfahren vom Obergericht per Verfügung eingestellt wurde. Ich wurde darüberhinaus für diese Verweigerung des Rechtsstaats auch noch zur Kasse gebeten. Dies obwohl es sich beim Zürcher Obergericht um die erste Gerichtsinstanz handelte! Die Staatsanwaltschaft ist keine Gerichtsinstanz, auch wenn dies Staatsanwälte oft gerne anders hätten. Der Fall geht jetzt zivilrechtlich weiter, weil ich beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch eingereicht habe.

Das Verhalten der Justiz nützt Tätern

Dieses Verhalten von Schweizer Justizbehörden entgeht natürlich auch den Beklagten nicht. So erstaunen denn auch deren dreiste Forderungen nicht. So meinte der Anwalt eines beklagten Medienunternehmens kürzlich in einem Schreiben an das Bezirksgericht Uster folgendes:

Vielmehr stellt sich die im Wissen darum, dass der Kläger Mühe bekundet, die Gerichtskosten in anderen Verfahren zeitnahe zu bezahlen, die Frage, ob gar die Sicherstellung einer allfälligen Parteientschädigung zugunsten der Beklagten erforderlich wäre.

Was ich zurzeit erlebe ist nichts anderes als gelebter Täterschutz im Schweizer Rechtssystem. Es ist eine Schande wie Schweizer Justizbehörden grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien mit Füssen treten.  Die Schweizer Justiz verhindert tatkräftig, dass Täter für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Dies indem sie Verfahren hinauszögert und Klägern Bedingungen aufbürdet, die diese nicht erbringen können. Anschliessend stellt sie die Verfahren ein, weil die aufgebürdeten Bedingungen nicht erfüllt werden konnten.

Das verlinkte Schreiben an das Bezirksgericht Uster stammt übrigens vom Anwalt der Tageswoche. Ich habe die Zeitung wegen einem rufschädigenden und meine Persönlichkeitsrechte verletztenden Artikel verklagt, nachdem die Redaktion sich weigerte den Missstand zu beheben. Der folgende Screenshot zeigt wie frech der Anwalt der Tageswoche mir gegenüber auftritt. Bei der Friedensrichterverhandlung hat er kategorisch jegliche Zugeständnisse abgelehnt, worauf die Verhandlung logischerweise platzte. Somit erhielt ich erhielt die Klagebewilligung. Nach der gescheiterten Verhandlung bei der Friedensrichterin war die Tageswoche dann plötzlich doch zu Zugeständnissen bereit. Die Zeitung hat den Artikel anonymisiert, weil sie sich ihrer Sache offenbar trotzdem nicht so sicher ist und der Anwalt hat mir einen faulen Vergleich angeboten. Ich gehe davon aus, dass die Leute von der Tageswoche darauf hoffen, dass mir das Geld ausgeht oder irgendein inkompetenter Sesselfurzer am Gericht rechtswidrig zu ihren Gunsten entscheidet. – Gerichtsverhandlungen sind unberechenbar und die Rechtssicherheit ist meiner Ansicht nach in der Schweiz nicht gewährleistet.

Tageswoche

Solange die Politik diese Prozesskostenhürden und diese Ungerechtigkeit will, wird sich im Schweizer Justizwesen in Bezug auf diese Missstände nichts ändern. Der Schweizer Rechtsstaat verkommt damit zur Farce. Wir haben in der Schweiz eine unberechenbare Willkürjustiz, die nicht in der Lage ist Rechtssicherheit zu gewährleisten. Das ist leider eine traurige Tatsache.

Rate this post

Ein Gedanke zu „Wie der Schweizer Rechtsstaat Täter schützt“

  1. Immerhin hat die Justizministerin Sommaruga dafür gesorgt, dass Asylbewerber eine unentgeltliche Rechtspflege erhalten bzw. in den Genuss einer Rechtsschutzversicherung kommen. Da vor dem Gesetz eigentlich alle (also sogar Schweizer) gleich behandelt werden müssten (Artikel 8, der Bundesverfassung), müssten wir eigentlich die obligatorische Rechtsschutzversicherung einführen. Dann müssten die Rechtsschutzversicherungen alle versichern.

    Die milliardenschweren Schweizer Medienkonzerne sind übrigens Rechtsschutz versichert und zahlen ausser der Versicherungsprämie und allfälligen Selbstbehalten keinen müden Franken für ihre Verteidigung. Daher verfolgen viele die ethisch und moralisch verwerfliche Strategie des Widerstands. Sie schauen einfach einmal wie weit die meist privaten Medienopfer im Schweizer Rechtsstaat mit seinen zahlreichen Hindernissen kommen. Leider mangelt es offenbar nicht nur bei Politikern sondern auch bei Richtern am nötigen Verständnis für diesen gravierenden Missstand.

    Deshalb können Zeitungen wie der Blick auch problemlos in seinen Titeln ehrverletzende und beleidigende Begriffe Depp, Idiot usw. verwenden. Eine Privatperson kann sich dagegen in der Schweiz nur mit grösster Mühe wehren. Der Rechtsstaat schützt die Medienkonzerne und schädigt mit seinem Verhalten aktiv Medienopfer.

Kommentare sind geschlossen.