Trügerischer Schutz vor Waffengewalt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. Dezember 2010 | 8.106 mal gesehen

Habt ihr euch schon die Polizeiliche Kriminalstatistik 2009 angeschaut? Es gab 236 Tötungsdelikte. Davon wurden 51 vollendet, bei den restlichen 185 blieb es beim Versuch. Besonders brisant, die meisten Tötungsdelikte wurden mit Schneid- und Stichwaffen verübt und die meisten Täter waren Ausländer.

Die Schweiz gehört zu den sichersten Ländern der Welt. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2009 liegt der Anteil schwerer Gewaltstraftaten bei 3%. Zu den schweren Gewaltstraftaten werden Tötungsdelikte, schwere Körperverletzung, Geiselnahme, Vergewaltigung und Raub gezählt.

2009 wurden 236 Tötungsdelikte verübt. 51 Tötungsdelikte wurden vollendet bei den restlichen 185 blieb es bei der versuchten Tötung. Von den 236 Tötungsdelikten wurden 55 (23%) mit einer Schusswaffe, 107 (45%) mit einer Schneid- oder Stichwaffe, 3 (1%) mit einer Schlag- oder Hiebwaffe, 38 (16%) mit körperlicher Gewalt und 24 (10%)  mit einem anderen Tatmittel verübt, bei 9 (4%) liegt keine Angabe vor.  Die Aufklärungsquote bei Tötungsdelikten liegt bei 88.1%.

Bei der schweren Körperverletzung wurden 11 (2%) Schusswaffen, 87 (17%) Schneid- oder Stichwaffen, 33 (6%) Schlag- oder Hiebwaffen und 74 (14%) andere Tatmittel eingesetzt. Bei 19 (4%) Vorfällen liegen keine Angaben vor.

Sowohl bei den Tötungsdelikten als auch bei den schweren Körperverletzungen wurden Schneid- oder Stichwaffen am meisten eingesetzt. Das ist aufgrund der leichten Verfügbarkeit solcher Waffen nicht sonderlich erstaunlich. Praktisch jeder Haushalt verfügt in seiner Küche über ein grosses Arsenal an Schneid- und Stichwaffen. 

Von den 242 Personen, die eines Tötungsdelikts beschuldigt wurden waren 143 (59.1%) Personen Ausländer.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2009 zeigt, dass wir in der Schweiz kein Problem mit schweren Gewaltstraftaten haben. Mit 3% schwerer Gewaltstraftaten gehört unser Land im internationalen Vergleich zu den sichersten auf diesem Planeten. Sogar die bereits geringe Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle ist höher als jene der verübten Tötungsdelikte und sogar um ein Mehrfaches höher als die tatsächlich vollendeten Tötungsdelikte.

Trotzdem wollen uns die Initianten der Volksinitiative „Schutz vor Waffengewalt“ weismachen, dass es ein härteres Waffengesetz braucht. Bei den 27 Initianten handelt es sich um Linke aus den Reihen der SP, der Grünen, der GSoA und von linken Frauenorganisationen: Evi Allemann (SP), Patrick Angele (JUSO), Boris Banga (SP), Felix Birchler (Unia), Pascale Bruderer (SP), Cécile Bühlmann (Grüne), Verena Bürgi-Burri (CVP), Marina Carobbio Cuscetti (SP), Gabriela Chu (DAO), Chantal Galladé (SP), Jenny Heeb, Florian Irminger, Josef Lang (GSoA, Grüne), Jean-Pierre Monti, Reto Moosmann, Eric Peytremann, Nina Regli, Stéphane Rossini, Rahel Ruch, Géraldine Savary, Pascale Schütz, Heiner Studer, Aline Trede, Tanja Vollenweider, Jörg Weisshaupt, Rosmarie Zapfl (CVP)

Was will die Initiative „Schutz vor Waffengewalt“ ?

Beim Art. 107 Bundesverfassung soll „Kriegsmaterial“ aus der Überschrift verschwinden und der Abs.1 gestrichen werden. Wortlaut des Absatzes, der nach dem Willen der Initianten zu streichen ist:

Der Bund erlässt Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition.

Die Bundesverfassung soll durch einen neuen Artikel 118a ergänzt werden. Dieser soll wie folgt lauten:

Art. 118a (neu) Schutz vor Waffengewalt

1 Der Bund erlässt Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition. Dazu regelt er den Erwerb, den Besitz, das Tragen, den Gebrauch und das Überlassen von Waffen, Waffenzubehör und Munition.

2 Wer Feuerwaffen und Munition erwerben, besitzen, tragen, gebrauchen oder überlassen will, muss den Bedarf dafür nachweisen und die erforderlichen Fähigkeiten mitbringen. Das Gesetz regelt die Anforderungen und die Einzelheiten, insbesondere für:

a. Berufe, bei denen sich der Bedarf aus der Aufgabe ergibt;

b. den gewerbsmässigen Handel mit Waffen;

c. das Sportschützenwesen;

d. die Jagd;

e. das Sammeln von Waffen.

3 Besonders gefährliche Waffen, namentlich Seriefeuerwaffen und Vorderschaftrepetierflinten (Pump Action), dürfen nicht zu privaten Zwecken erworben und besessen werden.

4 Die Militärgesetzgebung regelt den Gebrauch von Waffen durch die Angehörigen der Armee. Ausserhalb des Militärdienstes werden die Feuerwaffen der Angehörigen der Armee in gesicherten Räumen der Armee aufbewahrt. Angehörigen der Armee dürfen beim Ausscheiden aus der Armee keine Feuerwaffen überlassen werden. Das Gesetz regelt die Ausnahmen, namentlich für lizenzierte Sportschützen.

5 Der Bund führt ein Register für Feuerwaffen.

6 Er unterstützt die Kantone bei Aktionen zum Einsammeln von Feuerwaffen.

7 Er setzt sich auf internationaler Ebene dafür ein, dass die Verfügbarkeit von Kleinwaffen und leichten Waffen eingeschränkt wird.

Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung, da die geltende Gesetzgebung aussreichend Schutz vor Waffenmissbrauch bietet und der Bundesrat im Zusammenhang mit Armeewaffen bereits Massnahmen ergriffen hat um allfälligen Missbräuchen vorzubeugen. So wird inzwischen keine Munition mehr mit nachhause abgegeben. Mit einer ungeladenen Armeewaffe kann man weder einen Suizid begehen noch ein Familiendrama verursachen.

Ich teile die Auffassung von Bundesrat und Parlament. Die Initiative macht die Schweiz nicht sicherer. Die meisten Tötungsdelikte werden von Ausländern und mit Schneid- oder Stichwaffen verbübt. Alleine schon deshalb macht es keinen Sinn, dass man Schweizern verbieten will nach dem Militärdienst die Armeewaffe mit nachhause zu nehmen. 

Bei einem Anteil von lediglich 3% stellen schwere Gewaltverbrechen kein akutes Sicherheitsproblem dar. Die Art und Weise wie sie verübt werden zeigt, dass man die Zahl schwerer Gewaltverbrechen mit härteren Gesetzen gegen die falschen Leute nicht reduzieren kann. Die Initiative richtet sich vorallem gegen wehrfähige Schweizermänner. Die meisten Tötungsdelikte werden jedoch von Ausländern verübt. Ausserdem wird nur eine geringe Anzahl der Tötungsdelikte mit Schusswaffen verübt. Armeewaffen dürften davon wiederum nur einen kleinen Bruchteil ausmachen.

Wenn man sich die Initianten anschaut sieht man um was es geht. Sie kommen aus dem Umfeld der GSoA und dem Linksgrünen Lager. Dazu haben sich noch ein paar CVP-Frauen gesellt. Die Linken wollen die Schweiz abschaffen. Sie wollen in die EU. Eine Etappe zu ihrem Ziel ist die Abschaffung der Armee und die Entwaffnung der Bürger. Sie wollen die Schweiz in ein europäisches Verteidigungsbündnis zwingen, damit die Schweiz weiter an Souveränität verliert. Darum geht es. Um  die Leute hinters Licht zu führen versuchen  sie diese mit rührenden Geschichten, aufgebauschten Einzelreignissen und Emotionen abzuholen. Dabei scheinen sie insbesondere bei naiven Gutmenschen erfolgreich zu sein. Diese kann man mit Fakten, Statistiken und Zahlen offenbar weniger gut erreichen. Stattdessen versucht man sie mit Plakaten abzuholen, die unterschwellig suggerieren, dass Väter eine Bedrohung für ihre Familie sind und deshalb entwaffnet werden müssen.

Meine Meinung zu diesem Plakat: Wer hinter diesem Plakat steht, hat eine schlechte Meinung von Familienvätern. Zu unrecht!  Wie die Linken aus dem SP, JUSO, Grüne und GSoA-Lager darauf kommen, dass es zu einer wesentlichen Steigerung der Sicherheit kommt, wenn man Familienvätern, die Armeewaffe wegnimmt, ist mir schleierhaft. Brave Familienväter passen ganz und gar nicht ins Täterprofil. Sie stellen nicht die Gefahr für ihre Familie dar, die entwaffnet werden muss.

Wer glaubt die Welt wird sicherer wenn er einem braven Familienvater die ungeladene Armeewaffe wegnimmt, der irrt sich gewaltig. Die Initiative schiesst am Ziel vorbei und trifft die Falschen! Daher NEIN zur Initiative „Schutz vor Waffengewalt“.

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12 Gedanken zu „Trügerischer Schutz vor Waffengewalt“

  1. Es geht doch gar nicht um Familienvätern…lesen Sie doch den Text zum Plakat..finde die Initiative aber auch überflüssig, genau so wie die letzten Initiativen von der SVP

  2. Auf SchutzvorWaffengewalt.ch hat es etliche Argumente, warum die Initiative Schutz vor Waffengewalt abzulehnen ist.

    Die wahren Probleme liegen woanders, z. B. beim Datenschutz, der seit den 68ern immer mehr zum Täterschutz pervertiert wurde:

  3. Aber Pazifist, erklären Sie das einmal dem Jungen, der Räuber und Poli spielen will und eine Käpslipistole möchte. Sie sollten nicht jeden Blödsinn glauben, den irgendwelche Feministinnen von Annabelle verzapfen. Mit Waffen kann man die Familie beschützen. Möchte mal die Annabelle Frauen sehen, wenn ein paar Schlafzimmer-Räuber im Zimmer stehen und zur Vergewaltigung antreten. Könnte mir vorstellen, dass sie sich dann eine Waffe zur Selbstverteidigung wünschten. Okay, man kann natürlich auch die Polizei anrufen sofern man noch die Zeit dazu hat und warten bis die da sind…auch klar dass man bis dann auch schon vergewaltigt und ermordet sein kann aber egal.

    Waffen sind nicht einfach schlecht, es kommt darauf an wie sie verwendet werden!

  4. Viele Gewalttaten passieren im Affekt. Gerade bei Familien-und Beziehungsdramen kommt dabei oft ein Schusswaffe zum Einsatz. Hat sich doch schon gelohnt wenn man von den 55 Tötungsdelikten, den einen oder anderen mit dieser Iniative verhindern kann. Sportschützen, Jäger, usw… dürfen Ihre Waffen ja behalten.

    Kurz noch; Munition fürs Sturmgewehr zu besorgen ist etwa so einfach wie Batterien kaufen, dass wissen alle die schon mal ein Obligatorisches geschossen haben. Ich nehme jeweils auch 30 Schuss Probemunition… 25 davon nehme ich mit nach Hause, falls der Schlafzimmerräuber mal wieder kommt!

    Das die SVP die ganze Iniative nicht verstanden hat, und daraus ein diffuser Aufruf zur Selbstjustiz bastelt, überrascht ja nicht!

  5. Roman, erzähl keinen Unsinn. Familiendramen sind keine Affektdaten. Niemand tötet einfach schnell mal so im Affekt Frau und Kinder. Das ist gar nicht möglich, da man bewusst mehrere Personen nacheinander töten muss. Das erfordert ein zielgerichtetes und bewusstes Vorgehen. Familiendramen sind meist Tragödien, denen eine lange Leidensgeschichte vorausgeht und die sich hinter dem Deckmantel einer heilen Familienidylle abspielen. Das erschwert es dem Umfeld das Problem zu erkennen und vorzeitig etwas dagegen zu unternehmen.

    Im übrigen werden 107 Taten mit Stich- und Schneidwaffen verübt. Wenn es die Initianten wirklich ehrlich meinen würden und es ihnen wirklich um mehr Sicherheit ginge, müssten sie folglich bei den Waffen ansetzen, mit denen am meisten Tötungsdelikte begangen werden. Sie müssten also folglich Küchenmesser und Werkzeuge des täglichen Bedarfs wie z.B. Ahlen und Schraubenzieher verbieten. Das tun sie aber nicht. Stattdessen haben es die Initianten aus dem Umfeld der GSoA (=Gemeinschaft Schweiz ohne Armee) ausgerechnet auf Armeewaffen abgesehen, mit denen bekanntlich am wenigsten Tötungsdelikte begangen werden.

    Zur Munitionsbeschaffung: Wer am Schiessplatz Munition mitgehen lässt, verstösst gegen das Gesetz. Er ist ein Gesetzesbrecher. Die Initiative „Schutz vor Waffengewalt“ unternimmt aber nichts gegen Gesetzesbrecher. Sie nimmt lediglich braven und ehrlichen Vätern, die Waffe weg. Für Kriminelle wird es weiterhin einfach sein sich eine Feuerwaffe mitsamt Munition zu beschaffen. Solange Kriminelle Drogen importieren können, können sie sich auch Waffen beschaffen. Hier ist das grösste Sicherheitsproblem und dagegen unternimmt die Initiative rein gar nichts.

    Die Linken aus dem GSoA-Umfeld verarschen das Volk. Sie verkaufen das Volk für dumm. Sie wollen dem Volk weissmachen, dass man mit einer Gesetzesverschärfung mehr Sicherheit erzielen könne. Das ist jedoch nicht der Fall. Kriminelle, und die sind das Problem, lassen sich von Gesetzen nicht davon abhalten Verbrechen zu begehen. Den GSoA-Linken geht es um die Abschaffung der Armee, deshalb haben sie die Armeewaffe im Visier. Wenn die Armeewaffen im Zeughaus aufbewahrt werden müssen, kann man das obligatorische Schiessen und damit die Milizarmee vergessen. Das ist der Anfang vom Ende unserer Armee. Wer für unsere Milizarmee ist, der ist gegen die unsinnige GSoA-Initiative „Schutz vor Waffengewalt“.

  6. Fragen Sie doch mal ein Kind für was ein Messer, Schraubenzieher und Sturmgewehr gebraucht wird und Sie werden plötzlich den Unterschied sehen.

    Hier drei kleine Fragen:
    Warum ist es NÖTIG, dass ich als Nichtschütze mein Stgw, welches ich im Alltag NICHT gebrauche, nachhause nehmen KANN?

    Was denken Sie überwiegt mehr: Schützen der Familie mit der Armeewaffe oder Familiendramen mit der Armeewaffe?

  7. Das kommt wahrscheinlich aufs Alter des Kindes an. Schauen Sie selbst:

    14 Jährige ersticht Mutter

    Bei einem Streit über die Computernutzung griff eine 14-Jährige zum Messer und stach einige Male auf ihre Mutter ein. Die Jugendliche bestreitet eine Tötungsabsicht. Sie sitzt nun in Untersuchungshaft.

    Und es sind übrigens keineswegs immer die Väter die Bösen, so wie dies das Annabelle Plakat suggerieren will….

    Mutter ersticht ihren Sohn

    Jede Kleinigkeit endete im Streit, fast täglich brüllten Raphael (18) und Mutter Irene (38) sich an. Weil sich der Junge weigerte, von zu Hause auszuziehen, rastet die Mutter aus. Sie rammt ihrem eigenen Kind ein Messer ins Herz – der Junge stirbt.

    Mutter ersticht ihr Baby mit SCHERE!!!

    Eine 22-Jährige soll ihr neugeborenes Baby mit einer Schere erstochen haben. Eine Verzweiflungstat? Die Staatsanwaltschaft legt ihr Mord aus niederen Beweggründen zur Last.

    Diese Taten unterstreichen die Statistik, die klar sagt, dass die meisten Tötungsdelikte mit Schneid- und Stichwaffen (Küchenmesser, Schere usw.) verübt werden.

    Zu den 3 Fragen:
    Ein Milizsoldat, der eine Armeewaffe zuhause hat, ist kein NICHT-Schütze. Er braucht seine Waffe um das obligatorische Schiessprogramm zu absolvieren. Diese Schiessübung ist notwendig um den Waffengebrauch zu üben. Es ist im übrigen so, dass unsere Demokratie auf eine Milizarmee setzt. Möglicherweise auch deshalb weil die Vergangenheit gezeigt hat, dass Söldner (Berufssoldaten) von einer Regierung leichter gegen das Volk eines Staates eingesetzt werden können als Milizsoldaten (Wehrbürger). Es ist Zeichen des Vertrauens gegenüber jenen, die WehrDIENST leisten und damit zur Sicherheit unseres Landes beitragen, dass man ihnen ihre persönliche Waffe anvertraut. Dieses Vertrauen wird sehr selten missbraucht. Wer Schutz vor Waffengewalt will indem er auf Verbote setzt, muss dort ansetzen wo er am meisten erreichen kann. Also sollte er sich für ein Verbot von Messern aller Art (inklusive Küchenmessern, Taschenmessern etc.) und gefährlichen Werkzeugen (Scheren, Schraubenzieher, Ahlen, Nagelpistolen usw.) einsetzen.

    Familiendramen mit Armeewaffen sind selten. Abgesehen davon kann mit einem flächendeckenden Verbot von Armeewaffen kein Familiendrama verhindert werden. Die meisten Tötungsdelikte sind Beziehungstaten und von denen wiederum werden wie bereits erwähnt die meisten mit Schneid- und Stichwaffen verübt. Auch Hiebwaffen (Axt, Baseballschläger, Hammer, Bügeleisen, Eisenstangen usw.) kann man zum Töten verwenden.

    39-Jähriger erschlägt Familie mit Axt – Sollen wir Äxte verbieten?

    Mann erschlägt Nachbarn mit Schneeschaufel – Sollen wir Schneeschaufeln verbieten?

    61-jähriger Mann erschlägt seine Frau – Auch wenn Sie alles verbieten…können Sie Totschlag doch nicht verhindern…

    Gegenfrage: Hätten Sie einen der erwähnten Tötungsdelikte mit einem Verbot von Armeewaffen verhindern können? Das Problem ist die Tötungsabsicht! Wo ein Wille ist ist ein Weg. Zu versuchen mit Verboten Tötungsdelikte zu verhindern ist naiv und stupid. Haben Sie schon einmal einen Killer gesehen, der beim Ausüben seiner Tat Rücksicht aufs Gesetz genommen hat? Bekanntlich ist Mord und Totschlag bereits verboten und trotzdem geschieht es. – Das wissen auch die Initianten aus dem GSoA-Umfeld, ihnen geht es aber vorallem um die Schwächung der Milizarmee.

    PS: Selbst der Muotathaler Doppelmord wurde mit einer Stichwaffe verübt! 😉

  8. Marcel du kannst jetzt schon deine Dienstwaffe freiwillig im Zeughaus deponieren.
    Kannst du mir vielleicht erklären warum von diesem Service nur in geringem Umfang gebrauch gemacht wird? Wenn du deine Dienstwaffe nicht zu Hause haben willst, gibst du sie halt ab und basta. dazu braucht es kein generelles Verbot.
    Es geht den Initianten um die Schwächung der Milizarmee und die schrittweise Bevormundung von verantwortungsvollen Bürgern. Die Initiative bietet keinerlei Schutz vor kriminellen Handlungen.

  9. Thomas, ich gebe das Stgw nicht ab, weil ich zu bequem bin 🙂
    Der grosse unterschied liegt darin, dass du in der Initiative ein Verbot siehst, obwohl es nur Bedingungen stellt, damit man das Stgw im Zivilen gebrauchen kann.

    Wenn du in der RS warst, bekommst du immer noch das Stgw bis ende deiner Dienstzeit vom Steuerzahler geschenkt. Wenn du nun das Stgw im Zivilleben für deinen Sport benützen willst, macht es doch durchaus Sinn, dass gewiss Bedingungen erfüllt werden müssen, da es sich hierbei um ein Sportgerät handelt, mit dem ich drohen und sehr effektiv Menschen verletzten kann, wozu ja ein Stgw in erster Linie gebaut wurde. Wenn ich vom Staat Stipendien will, muss ich auch Bedürfnisse und Bedingungen erfüllen, was gegenüber dem Steuerzahler gerecht ist.

    Was die Initiative bringt ist dass weniger Sturmgewehre unnötig im umlauf sind, die missbraucht werden können.

  10. Das stimmt nicht Marcel. Man bekommt die persönliche Armeewaffe anvertraut und nicht geschenkt. Nach dem Ende der Dienstzeit kann man die Waffe kaufen. Das habe ich z.B. getan.

    Das Argument mit dem Steuerzahler zieht nicht. Grund: Wehrdienstpflichtige sind 1. selber Steuerzahler und 2. leisten sie für ein Butterbrot, so nenne ich den symbolischen Sold, Wehrdienst. Wehrdienst ist ein Dienst am Staat und unserer Gemeinschaft. Die Waffe benötigt man zur Verrichtung dieses Dienstes. Dazu gehört die Pflicht jährlich ein obligatorisches Schiessprogramm zu absolvieren. Es ist eine Erleichterung für den Wehrdienstpflichten, wenn er die Waffe bei sich zuhause hat und direkt zum Schiessplatz fahren kann. Hingegen wäre es eine zusätzliche Schikane, wenn er gezwungen würde seine Waffe im Zeughaus zu holen. Dies womöglich noch in einem anderen Kanton, da längst nicht alle Kantone ein eigenes Zeughaus haben.

    Die Initiative ist eine Kampfansage an unser Milizsystem. Sie hält nicht was sie verspricht. Sie bietet keinen Schutz vor Waffengewalt. Ungeladene Armeewaffen sind nicht das Problem. Die meisten Tötungsdelikten werden mit Stich- und Schneidwaffen verübt. Gerade dagegen unternimmt die Initiatve „Schutz vor Waffengewalt“ jedoch praktisch nichts. So sieht die Initiative keine Registrierungspflicht für Küchenmesser vor.

  11. Die Gegner der Waffenschutzinitiative rufen auf zur Lynchjustiz! Wie anders ist das Plakat, das zur Zeit sämtliche Schweizer Bahnhöfe dekoriert, zu interpretieren? „Waffenmonopol für Verbrecher?“ fragen die SVP-Propagandisten suggestiv von den Plakatsäulen. Die Message, die sich dahinter verbirgt, ist klar: wir sorgen mit unseren eigenen Waffen lieber selber für Sicherheit. Mehr Waffen = mehr Sicherheit – so die perverse Logik. Erwache, Schweizer Volk, und nutz deine Vernunft – und lege ein überzeugtes Ja in die Urne.

  12. Thomas, du hast die Logik dahinter falsch verstanden. Die Message lautet: Dass die Initiative Massnahmen gegen die Falschen vorsieht.

    Die Initiative will nämlich, dass anständige Leute ihre Waffen abgeben oder registrieren lassen. Sie sieht jedoch keine Massnahmen gegen Kriminelle, die das eigentliche Sicherheitsproblem darstellen, vor. Kriminelle sind übrigens Leute, die sich nicht an Gesetze halten und Straftaten begehen.

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