Die Kirchensteuer gehört abgeschafft

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. Oktober 2013 | 4.104 mal gesehen

Die von einem FDP-Mitglied präsidierte Kommission für Staat und Gemeinden des Zürcher Kantonsrats ist gegen die Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen. Dies gab sie am 4. Oktober 2013 in einer Medienmitteilung bekannt. Die Kommission folgt damit dem Zürcher Regierungsrat, welcher bereits am 20. Dezember 2012 beantragte die Kirchensteuerinitiative der Jungfreisinnigen abzulehnen.

Der Wortlaut der Kirchensteuerinitiative lautet:

Die Verfassung des Kantons Zürich wird wie folgt geändert:
Art. 130 Abs. 5 (neu)
Juristische Personen sind von der Kirchensteuer befreit.
Der bisherige Art. 130 Abs. 5 wird neu zu Art. 130 Abs. 6.

Die Argumentation der zuständigen Kommission des Zürcher Kantonsrats ist hanebüchen und lässt ein säkulares und liberales Staatsverständnis vermissen. In ihrer Medienmitteilung steht:

Aus staats- und finanzpolitischer Sicht ist es wünschenswert und notwendig, dass den Religionsgemeinschaften weiterhin mitgliederunabhängige Einnahmen zugehen, mit denen sie ein breites Angebot abdecken können.

Ja, Sie haben richtig gelesen, mit einem solchen Unsinn argumentiert die zuständige Kommission des Zürcher Kantonsrats. Ich befürworte die Kirchensteuerinitiative der Jungfreisinnigen. In einem säkularen liberalen Rechtsstaat haben weder Landeskirchen noch Zwangsabgaben an Religionsgemeinschaften etwas verloren! Es ist stossend, wenn juristische Personen mit einer Kirchensteuer belastet werden. Juristische Personen gehören eindeutig keiner Landeskirche an. Es ist zudem nicht Sache eines liberalen und säkularen Rechtsstaats Steuern für Glaubensgemeinschaften einzutreiben.

Im Artikel 15 Ziffer 4 der Bundesverfassung steht, dass niemand gezwungen werden darf einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören. Angesichts dieser eindeutigen Rechtslage in der Bundesverfassung kann es doch nicht sein, dass ein Kanton Zwangssteuern für Kirchen eintreibt. Dies noch dazu bei juristischen Personen, die eindeutig nicht diesen Kirchen angehören. Das ist ja völlig im Widerspruch zur Glaubens- und Gewissensfreiheit und darüber hinaus diskriminierend für andere Religionsgemeinschaften, die nicht als Landeskirchen anerkannt sind.

Ist der Kanton Zürich ein säkularer und liberaler Kanton oder ist er ein Gottesstaat? Diese Frage drängt sich angesichts der aktuellen Praxis auf. Der Regierungsrat und das Kantonsparlament haben die Interessen aller Bürger wahrzunehmen und nicht nur jene der mächtigen Kirchenlobby. Gerade in einem vom Protestantismus geprägten Kanton sollten Zwangsabgaben an Kirchen keinen Platz haben. Bereits Martin Luther, der Gründer des Protestantismus, hat den Ablasshandel der katholischen Kirche verurteilt. Auch von Jesus Christus ist nicht überliefert, dass er Zwangsabgaben zugunsten seiner Glaubensgemeinschaft eingetrieben hat.

Pfaffen beim Eintreiben von Geldern für die Kirchenfürsten, Holzschnitt um 1530 von Jörg Breu d. Älteren
Pfaffen beim Eintreiben von Geldern für die Kirchenfürsten, Holzschnitt um 1530 von Jörg Breu d. Älteren

Ein Glaube und seine Finanzierung hat auf freiwilliger Basis und nicht unter staatlichem Zwang zu erfolgen.

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11 Gedanken zu „Die Kirchensteuer gehört abgeschafft“

  1. Die Zugehörigkeit zu einer Kirche kann man per Austritt beenden und damit entfällt auch die Pflicht, jener via den Staat Steuern abzuliefern.

    Eine juristische Person kann man wohl kaum taufen oder sonstige Wohltaten kirchlicher Art vermitteln. Auch kann eine jurisitsche Person weder in eine Kirche eintreten noch austreten. Damit ist seit je klar, dass dies steuerliche Willkür ist.

    Andererseits kostet die Erhaltung der staatskirchlichen Infrastruktur Unsummen, die auch nur mit Besteuerung von juristischen Personen überhaupt bezahlt werden kann.

    Neben der polit.-theologischen Verbetonisierung, weil die beiden Staatskirchen ja nicht um Mittel kämpfen müssen, ist auch ein völliger Stillstand dort eingetreten, mit allen bekannten Folgen!
    Trotz Staatsfinanzierung mischen sich die Kirchen aber dennoch oft in unadäquater Weise in Polit.-Diskussionen ein.

    Fällt die KiSt. für juristischen Personen, können die Pfarrer sammeln gehen und verfallen die Kirchengebäude, die ohnehin schon jahrelang praktisch leer sind.

  2. In früheren Jahrhunderten lebten die Kirchen von den Spenden ihrer Gläubigen und vom Ablasshandel. Sie konnten sich damit grosse weltliche Reichtümer anhäufen. Auch heute können Kirchen nach Gottesdiensten Kollekten durchführen. Ausserdem könnten sie mit dem Verkauf von Weihwasser, Räucherstäbchen und Kerzen etwas Geld verdienen. Uriella hat ja mit dem Verkauf ihres Badewassers gezeigt wie das geht.

    Hier meine Meinung zur Sachlage:
    Dass der Staat für Kirchen Geld eintreibt und dies dazu auch noch bei juristischen Personen, ist eine Schweinerei. Die Kirchen erhalten dadurch ohne Eigenleistung erbringen zu müssen Geld von juristischen Personen, das ihnen nicht wirklich zusteht. Dadurch verwöhnt, haben sich die Kirchen zu dem entwickelt was sie heute sind. Unsere Landeskirchen sind abgehobene Staatskirchen, die sich vom Volk zusehends entfernen und immer mehr Gläubige verlieren. Diesen vom weltlichen Staat verwöhnten geistlichen Organisationen ist der Geist abhanden gekommen, der zur Zeit der Gründung ihrer Religion herrschte.

    Es geht in der Debatte wie mir scheint nur um Pfründe, welche die Lobbyisten der Kirchen verteidigen wollen. Die Kirchenlobbyisten wollen ihre Organisationen als Dienstleister für den Staat anpreisen und dafür Geld sehen. Wenn sich Kirchenlobbyisten dermassen unchristlich verhalten, müssen sie sich nicht wundern, wenn sie Gläubige verlieren. Es kann ja nicht sein, dass sich Kirchen mit Spenden an die Dritte Welt ein gutes Gewissen für ihr gepflegtes Gutmenschentum zulegen und dabei aber die Sorgen und Nöte der Gläubigen im eigenen Land zusehends vernachlässigen.

    Wenn die Kirchen wieder auf die Gelder ihrer Gläubigen angewiesen sind, kümmern sie sich auch wieder mehr um diese. Was wiederum einen positiven Effekt auf die Zahl der Gläubigen haben könnte. Es gibt ja wahrscheinlich noch länger Menschen, die auf Halt im Glauben angewiesen sind.

  3. Im Mittelalter war die Abgabe des sog. Zehnten an die Klöster der Hauptverdienst der ‚Kirche‘. Dabei muss man wissen, dass von diesen Klöstern eben auch erhebliche kulturelle und Wissensvermittlung gefördert wurde und erfolgte. Nicht zuletzt sind daraus später die Universitäten entstanden.

    Da die im ‚Römischen Reich deutscher Nation‘ bestehende Standardsprache Latein war, gefördert durch die katholische Kirche – wer ‚was war‘ sprach und las Latein -, was für die Mehrzahl der Menschen nicht verständlich war, war man in der Gelehrtenwelt und in der Kurienwelt ‚unter sich‘, verfasste Gesetze und sprach Recht, wie es passte. Die Inquisition un der Hexenhammer sind sichtbare Umsetzungselemente einer völlig aus dem Ruder gelaufenen Machtkarre. Heute heisst die Inquisition ‚Glaubenskongregation‘ und ist noch immer am selben Ort in Rom domiziliert….

    Der von Ihnen erwähnte Ablasshandel ist erst eine Folge völlig korrumpierter Zustände in der damaligen katholischen Kirche.

    Mit Übersetzung der Bibel durch Dr. Martin Luther und der Erfindung der Buchdruckkunst durch Gutenberg fand der deutsche Bibeltext Eingang bei viel mehr Menschen. Sie konnten plötzlich die herrschenden Zustände in der damaligen katholischen Kirche vergleichen, mit dem, was in den Evangelien stand. Und dann ging es los: 99 Thesen an die Schlosskirchen von Wittemberg durch Luther, Prager Fenstersturz, 30 jähriger Krieg.

    Nun ein Wort zu Ihrer Meinung, dass Pfarrer wieder auf die Gelder der ‚Gläubigen‘ angewiesen sein sollten.

    Das würde einerseits bei sich dann zeigenden ‚Rumpfgemeinden‘ wohl eine sehr teure Sache für die Spender werden, denn ein Pfarrer ‚kostet‘ und zwar ziemlich. Und da es dabei nicht bleiben wird, muss ja auch noch der Organist und der Chordirigent und Küster usw. bezahlt werden,.von den RelegionslehrerInnen mal ganz abgesehen.

    Die Alterantive, Pfarrer und Personal aus freiwilligen Opfern ‚zu entlöhnen‘ wird zu einen Zusammenbruch der bestehenden Kirchenstrukturen und zum Verfall der Kirchenbauten usw. führen.Siehe Holland.

    Weihwasser- und sonstiges Zeug haben ohnehuin keine biblische Grundlage. Deren Verkauf IN Kirchen stellt alles auf den Kopf. Durch Verheissung von ‚Fegefeuern‘ usw. konnte man die ‚Gläubigen‘ (welche übrigens?) bei der Stange predigen. Aber auch dieser Unsinn fällt in sich zusammen.

    Wir stehen also mitten in einem stillen Kulturkampf, getrieben durch zerfallenden Strukturen, durch Geld usw., allerdings mit der allergrössten Gefahr, die wirklichen Inhalte einfach zu vergessen bzw. tot zu reden. Und DAS finde ich, ist auch eine Gefahr, weil sich da soetwas wie eine luftleerer Raum der Werte bildet, in den andere ‚Bewertungen‘ hineinstossen und die nicht zuletzt in einen erneuten ‚Wertekrieg‘ führen könnten, fälschlicherweise als Kampf der Kulturen tituliert. Kurz: wir müssen uns entscheiden, wohin diese Reise gehen soll: z. B. in den Shariastaat, der uns um Jahrunderte zurück katapultiert??

  4. Herr Selk, es ist nicht einzusehen weshalb juristische Personen Kirchgemeinden bei der Finanzierung von Pfarrern helfen sollen. Meiner Meinung nach müssen Gläubige selber für die Kosten ihrer Gemeinde aufkommen! Für halbvolle Kirchen reicht auch ein Teilzeitjob oder ein günstigerer Laienpriester. Ich kann mir z.B. vorstellen, dass ein Pfarrer mehrere Gemeinden gleichzeitig betreut und von diesen gemeinsam finanziert wird.

    Ausserdem könnten Kirchen ja Benefizkonzerte z.B. mit Gospelchören usw. in Kirchen geben um zu Geld und Gläubigen zu kommen. Ein bisschen unternehmerisches Denken könnte auch einer Kirchgemeinde nicht schaden.

  5. Zunächst: es waren 95, nicht 99 Thesen.

    Wenn es so in Ihre Richtung läuft, dann haben wir absehbar viele kleine und Kleinstgemeinde, auf die sich die Entwicklung à la USA hinbewegt.

    Wir haben heute schon kleinere Kirchen, wo die Laienprediger überhaupt keinen Lohn verlangen, weil sie alle einen Berufsjob haben, also alles ehrenamtliche Arbeit und, oh Wunder, das funktioniert völlig ohne Steuergelder. Aber ist Ansichtssache.

    Dass Firmen Kirchensteuern bezahlen, muss einen Grund haben, den ich bisher noch nicht nachlesen konnte. So ab Pult betrachtet, halte ich diese KiSt. für Unternehmen für ausgemachten Unsinn!

    Wo sind eigentlich die ‚Protestanen‘, die diesen Schacherschmarren beanstanden?
    Denn dieses Geld ist auch, ob wir wollen oder nicht, ‚Macht‘!

  6. Schön, dass sie Ihre eigene Aussage betreffend der Thesen von Luther gleich selber berichtigen. 😉

    Warum Firmen Kirchensteuern bezahlen müssen, liegt doch auf der Hand. Es geht um viel Geld für die Kirchen und diese haben ihre Lobby in der Politik. Die Lobbyisten der Kirchen sorgen dafür, dass die Kirchen auch Geld von Nichtkirchenmitgliedern erhalten. Schauen Sie sich doch einmal die Statements des Zürcher Regierungsrats und der zuständigen Kommission des Zürcher Kantonsrats an. Dem Volk wird vorgeleiert, dass es Sinn mache den Kirchen Geld zu geben, da diese kostengünstig Aufgaben übernehmen würden, die sonst der Staat zu bezahlen hätte. Letztlich wird da aus meiner Sicht viel behauptet und geredet.

    Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich habe kein Problem damit, wenn Kirchen sich karitativ betätigen. Ich finde nur, dass sie das gefälligst mit dem Geld machen sollen, das sie durch Spenden und von ihren Mitgliedern erhalten haben. Es kann nicht angehen, dass der Staat Nichtkirchenmitglieder zwingt Kirchensteuern zu zahlen. Das lässt sich mit meiner Auffassung eines säkularen Rechtsstaats nicht in Einklang bringen.

  7. Ich habe den Punkt betr. Steuergeldern an die Kirchen auch seitens Nichtkirchenmitgliedern nicht auch noch anführen wollen, aber das stimmt. Das dreiste daran ist, dass auch alle Nichtchristen damit diesen zwei oder drei Staatskirchen mitbezahlen und das geht m. E. nun überhaupt nicht. Ist aber so und grotesk!

    Was genau für gewünscht und hier muss man sagen, nachgefragte Leistungen ‚die Kirchen‘ erbringen, hätte ich dann auch gerne mal gewusst und, und ob die ‚kosten‘ müssen, was dann auch noch in Rechnung gestellt wird. Eine Abdankung ist bekanntlich predigerweise nicht gratis, jedenfalls soweit mir bekannt. Damit ist nicht die Arbeit der Bestattungsinstitute gemeint.

    Und wenn wir schon soweit gehen, müssten wir auch die Frage stellen, ob alle jene ehrenamtlichen ‚Gratisseelsorger‘ nicht mindestens einen Steuerabzug tätigen dürften, denn, um im selben Kontext zu bleiben: auch jene erledigen ‚kostengünstig‘ Aufgaben usw.

    Der ‚Auftraggeber‘ sagte mal: gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott was Gottes ist. Von einer ‚Steuer‘ oder Ablässen ist da keine Rede.

    An anderer Stelle sagte er: mein Reich ist nicht von dieser Welt. Im Gegensatz zu Johannes dem Täufer mischte er sich nicht in die Tagespolit.-Probeleme ein. Damit ist auch diese Frage m. E. sonnenklar.

    Wäre es der ‚Geist der Wahrheit‘, der die ‚Gläubigen in alle Wahrheit und Klarheit‘ leitet, der in der Kirche den Ton angibt, wären diese Gemäuser voll….., mit jeder Garantie!

    Tatsache ist, dass wir an der Schwelle eines Umbruchs stehen, denn auch ‚den Glauben der Gläubigen‘ kann man nicht dem Kirchengebäude oder dem ‚Pfarrer‘ überlassen. Aber exakt so lieben die Dinge eben: alles schön in den getünchten Kasten, genannt Gesetz, bis und mit Kohle. Ich finde, wir leben in einer spannenden Zeit, mit offenem Ausgang.

    Aber ein Esel, der sich auf das Eis begiebt, droht einzubrechen…

  8. Was nicht beachtet wird ist, dass die Kirchen auch soziale Aufgaben in der Befölkerung übernehmen und das auch bei nicht Mitgliedern. Wenn die Kirchensteuer abgeschafft wird, dann müssen die Kirchen auch diese sozialen Einrichtungen einstellen und ich wette darauf, dass dies den Staat viel teurer zu stehen kommt, da vieles ehrenamtlich ist.

  9. Kurt Nünlist, so wie Sie argumentieren der Zürcher Regierungsrat und die zuständige Kommission des Zürcher Kantonsrats. Ich halte diese Argumentation jedoch für falsch.

    Es ist meiner Ansicht nach das Problem der Kirchen, wie sie sich und ihre Projekte finanzieren wollen. Es kann nicht die Aufgabe des Staates sein sie dabei mit Unrechtsgesetzen zu unterstützen. Es ist einfach ein Unrecht, wenn ein Kanton eine Firma, die nicht zu einer Kirche gehört, zwingt Kirchensteuern zu zahlen. Laut Artikel 15 der Schweizerischen Bundesverfassung darf niemand gezwungen werden einem Glauben anzugehören. Daraus folgt, dass auch niemand gezwungen werden dürfte Steuern an eine Religionsgemeinschaft zu zahlen!

    Überdies nimmt der Staat von uns Steuerzahlern bereits Steuern um das staatliche Sozialwesen zu finanzieren. Wer in Not gerät, der hat Anrecht auf Sozialhilfe. Es wäre ein Armutszeugnis für einen säkularen Staat, wenn er das Sozialwesen religiösen Organisationen überlassen würde. Die Sozialhilfe hat in einem säkularen Rechtsstaat glaubensneutral zu sein!

    Karikative Tätigkeiten von religiösen Organisationen könnten auch Marketing in eigener Sache sein und eine versteckte Missionarstätigkeit beinhalten. Der Staat hat die Bürger davor zu schützen!

  10. 1. Es gibt keinen Grund, warum Firmen Kiechensteuern bezahlen müssen. Das ist hanebüchen.

    2. Es bliebe die KI.-Steuer für KI.-Mitglieder, über die die selbst enscheiden sollen.

    3. Alle weiteren Steuerzuweisungen jenseits der Kirchensteuer an Kirchen aus dem allg. Steuertopf sind ersatzlos einzustellen.

    4. Andersgläubige, also Nichtchristen, sind von der KI.-Steuern zu entlasten, sonst verhalen wir uns umgekehr wie der Islam: wer nicht konvertieren wollte, hatte die Djiza, die Toleranzsteuer zu zahlen. So konvertierten viele aus wirtschaftlichen Gründen.

    5. Die Staatssteuerkirchen sollen ihre Leistungen offen legen, beantworten, von wem und in wieweit die nachgefragt werden und welche Kosten hier aus den Kirchensteuern bezahlt werden, samt Personalkosten!!

    6. Ehrenamtliches (Kostenloses) hat bei dieser Diskussion um KI.-Steuern nur nachgelagert zu suchen, aber im Gesamtkontext schon und dann muss der Blick erweitert werden auch auf die nicht steuerbeglückten anderen Kirchen als Benchmark, wie die es denn mit der Finanzierung halten.

    7. Vor einigen Jahren hat die damalige CVP Nationlrätin Zapfel den Vorschlag lanciert, dass alle Nichtkirchensteuerbürger auf Ihren Lohn ein sog. ‚Kulturprozent‘ von 4% abgeben sollen. DAS wäre aush meiner Sicht der Gipfel der Frechheit.

    Ich räume ein, dass diese Diskussion offen lässt: die hohen Betriebskosten für mehr und mehr leere Kirchengebäude und die m. E. viel zu hohen Saläre von Pfarrers + Co.

  11. Noch immer warte ich auf eine Liste der ’sozialen Aufgaben‘ der Kirche. Sicher gibt es die.

    Jene sind aber nichts anderes als eine Art Schutzmaske für den leeren Torso, der finanziert werden muss.

    Ich unterstelle keinem der Staatskirchenzahler oder Christen Negatives. Ich habe nur gewaltige Mühe mit einem Steuer- und damit auch seltsamen Einfluss Perpetuum Mobile, das es nicht mehr nötig hat !!!, seine Daseinsberechtigung in der heutigen Form zu rechtfertigen.

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