Jugendanwaltschaft beugt sich Druck der Medien

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. September 2013 | 2.477 mal gesehen

Laut einem Communiqué der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich soll der Messerstecher Carlos in eine geschlossene Institution verlegt worden sein. Die Oberjugendanwaltschaft begründet den Entscheid mit der grossen Medienaufmerksamkeit. Dank dieser habe die Öffentlichkeit die Wohnsituation und den Aufenthaltsort von Carlos erfahren. Offenbar fühlt sich die Jugendanwaltschaft ertappt.

Mir stellt sich die Frage, was das für eine Jugendanwaltschaft ist, die ihre Entscheide aufgrund von medialem Druck fällt. Kann man so eine Jugendanwaltschaft noch ernst nehmen? Vergessen wir nicht, es war Hansueli Gürber, der leitende Jugendanwalt für die Stadt Zürich, der mit seinem Auftritt im Schweizer Fernsehen für ein mediales Interesse gesorgt hat. Dass der Aufenthaltsort von Carlos bekannt wird, nachdem er sich mit Carlos beim Thaibox-Training bei einem Weltmeister hat zeigen lassen, hätte Güber eigentlich klar sein müssen. Denn so naiv darf ein leitender Jugendanwalt eigentlich nicht sein.

Sozialwahn? Hansueli Gürber, leitender Jugendanwalt Stadt Zürich, bei der Arbeit
Hansueli Gürber, leitender Jugendanwalt Stadt Zürich, bei der Arbeit

Die Jugendanwaltschaft des Kantons Zürich beschäftigte laut Geschäftsbericht im Jahr 2012 rund 83 Personen und verursachte Kosten in der Höhe von rund 45 Millionen Franken. Wie wir inzwischen wissen sind einige Ausgaben der Jugendanwaltschaft umstritten, siehe Fall Carlos. Die Wendung im Fall Carlos wirft weitere Fragen auf. Entweder hatten die Verantwortlichen nicht den Mumm öffentlich zu ihren Entscheiden zu stehen oder aber sie haben erkannt, dass sie bei Carlos einen Fehler gemacht haben.

Ich vermute, dass es noch mehr Fälle wie jenen von Carlos gibt. Meiner Meinung nach zeigt der Fall von Carlos exemplarisch auf, dass das Jugendstrafrecht revidiert werden muss. Auch die Jugendanwaltschaft ist nun  genau unter die Lupe zu nehmen. Diesen Leuten muss genau auf die Finger geschaut werden. Hier ist die Politik gefordert. Liebe Wählerinnen und Wähler, denkt bei den nächsten Wahlen daran. Hansueli Gürber ist SP-Mitglied und Justizdirektor Martin Graf ist ein Grüner.

Wunschkonzert bei Zürcher Jugendanwaltschaft

Von Alexander Müller veröffentlicht am 30. August 2013 | 3.161 mal gesehen

Offenbar dürfen sich jugendliche Straftäter bei der Zürcher Jugendanwaltschaft wünschen welche Bestrafung sie haben wollen.

Wie bereits bekannt ist, hat Messerstecher Carlos als Strafe eine 4 1/2 Zimmerwohnung mit Putz- und Kochservice sowie einem Kampfsporttraining bei einem Weltmeister aufgebrummt bekommen. Es gibt offenbar noch mehr solcher Fördermassnahmen bei der Zürcher Jugendanwaltschaft. So soll Jugendanwalt Hansueli Gürber einem jungen Schläger, der seine Mutter verprügelt hat, eine Samurai-Ausbildung auf Staatskosten ermöglicht haben.

SP-Mitglied Hansueli Gürber, Jugendanwalt in leitender Funktion
SP-Mitglied Hansueli Gürber, Jugendanwalt in leitender Funktion

Gut möglich, dass es noch mehr solcher Fälle gibt. SP-Mitglied Gürber ist ja schon seit mehreren Jahren im Amt.

Inzwischen wurde übrigens Bekannt, dass der Kampfsport-Trainer von Messerstecher Carlos wegen Drohung und einfacher Körperverletzung vorbestraft ist. Der Kampfsport scheint ihn nicht vor einer Straftat bewahrt zu haben, dies obwohl er Weltmeister ist. Das bestärkt meine Zweifel daran, dass das Kampfsport-Training für Carlos die richtige Fördermassnahme ist. Meiner Meinung nach wird er dadurch nur noch zur grösseren Gefahr für die Gesellschaft. Ein Anti-Aggressionstraining wäre wahrscheinlich sinnvoller gewesen.

Der Kanton Zürich scheint im Geld zu schwimmen wenn er jugendlichen Straftätern solche Fördermassnahmen bezahlen kann.

Das hat man davon wenn man einen grünen Justizdirektor und rote Jugendanwälte hat. Jetzt ist Justizdirektor Martin Graf von den Grünen gefordert. Wir werden sehen wie er diesen Schlamassel schönredet.

Justizdirektor Martin Graf, Grüne
Justizdirektor Martin Graf, Grüne

Aus meiner Sicht muss das Jugendstrafrecht zwingend verschärft werden. Es braucht härtere Strafen. Ausserdem ist der Jugendanwaltschaft das Budget massiv zu kürzen. Zudem sollten Jugendanwälte anständig mit Anzug und Krawatte bekleidet sowie Kurzhaarfrisur am Arbeitsplatz erscheinen. Sie sind Repräsentanten der Staatsgewalt und haben entsprechend auszusehen. Ein Jugendanwalt macht sich und unseren Staat lächerlich, wenn er sich wie ein alternativer Pädagoge kleidet.