Wahlkuvert mit Unterschrift auf Ebay verkaufen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. Oktober 2011 | 3.606 mal gesehen

Am Freitag erhielt ich von einem „Pfnüsel“ eine Anfrage via Email. Der besagte „Pfnüsel“ wollte wissen, ob sich jemand strafbar macht, der sein Antwortkuvert für die Wahlen mit Inhalt und Unterschrift auf Ebay zum Verkauf anbietet.

Ich habe den Link in der Email-Anfrage angeklickt und wurde an folgendes Angebot auf Ebay weiter geleitet:

Wenn man mehrmals aufs Bild klickt, wird es grösser.

Als Artikelmerkmal wurde folgender Text angegeben:

In der Politik wird derjenige gewählt, der am meisten Geld in den Wahlkampf investiert und da Korruption auch in der Schweiz an der Tagesordnung ist, bzw. zum guten Ton gehört, verkaufe ich mein komplettes Stimmcouvert mit meiner Unterschrift versehen, ansonsten aber unausgefüllt an den Meistbietenden. Gerne fülle ich die Stimmzettel auch nach ihrem Wunsch aus um Porto zu sparen. Das Stimmcouvert ist gültig für den 23. Oktober und in der Stadt Bern. Verkauf ins Ausland explizit erwünscht!

Ich habe mich entschlossen die Antwort auf die Frage von Pfnüsel via Blog-Artikel zu geben. Dies, weil ich der Meinung bin, dass sie von öffentlichem Interesse ist.

Meine Antwort: Ich bin der Meinung, dass eine solche Handlung strafbar ist.  Denn solche Handlungen verfälschen den Volkswillen und schaden unserer Demokratie. Die folgenden Artikel aus dem Strafgesetzbuch können eine mögliche Antwort auf die Anfrage geben:

StGB Art. 275

Wer eine Handlung vornimmt, die darauf gerichtet ist, die verfassungsmässige Ordnung der Eidgenossenschaft rechtswidrig zu stören oder zu ändern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

StGB Art. 279

Wer eine durch Verfassung oder Gesetz vorgeschriebene Versammlung, Wahl oder Abstimmung durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile hindert oder stört, wer die Sammlung oder die Ablieferung von Unterschriften für ein Referendums- oder ein Initiativbegehren durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile hindert oder stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

StGB Art. 281

Wer einem Stimmberechtigten ein Geschenk oder einen andern Vorteil anbietet, verspricht, gibt oder zukommen lässt, damit er in einem bestimmten Sinne stimme oder wähle, einem Referendums- oder einem Initiativbegehren beitrete oder nicht beitrete, wer einem Stimmberechtigten ein Geschenk oder einen andern Vorteil anbietet, verspricht, gibt oder zukommen lässt, damit er an einer Wahl oder Abstimmung nicht teilnehme, wer sich als Stimmberechtigter einen solchen Vorteil versprechen oder geben lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

 

StGB Art. 282, Abs. 1:

Wer ein Stimmregister fälscht, verfälscht, beseitigt oder vernichtet, wer unbefugt an einer Wahl oder Abstimmung oder an einem Referendums- oder Initiativbegehren teilnimmt, wer das Ergebnis einer Wahl, einer Abstimmung oder einer Unterschriftensammlung zur Ausübung des Referendums oder der Initiative fälscht, insbesondere durch Hinzufügen, Ändern, Weglassen oder Streichen von Stimmzetteln oder Unterschriften, durch unrichtiges Auszählen oder unwahre Beurkundung des Ergebnisses, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Wie genau und ob eine solche Handlung geahndet und bestraft wird, überlasse ich Juristen und Bundesbehörden. Sicher ist, dass Behörden eine solche Handlung nur dann verfolgen können, wenn sie davon Kenntnis haben.

Iran: Islamistisches Terror-Regime am Wanken?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. Juni 2009 | 5.638 mal gesehen

Hübsche Iranerin , bald ohne Kopftuch?

Die Auseinandersetzung zwischen dem islamistischen Terror-Regime und den Reformkräften im Iran spitzt sich zu. Nach dem Wahlsieg des vom islamistischen Wächterrat favorisierten bisherigen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad, protestierten zahlreiche meist junge und gebildete Iraner gegen dessen Wahl. Die Anhänger des unterlegenen Kandidaten Mir-Hossein Mussawi werfen Achmedinedschad und seinen Getreuen Wahlbetrug vor. Iran: Islamistisches Terror-Regime am Wanken? weiterlesen