Wie funktioniert die Proporzwahl?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. Mai 2011 | 11.373 mal gesehen

In Kantonen mit mehreren Nationalratssitzen werden die Wahlen nach dem Proporzwahlverfahren durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen wie sein Kanton Nationalratssitze hat. Die Anzahl der Nationalratssitze pro Kanton werden nach einem Verteilungsverfahren entsprechend der Wohn-bevölkerung eines Kantons zugeteilt. Dabei werden die Einwohner der Schweiz durch die 200 zu verteilenden Nationalratssitze geteilt und anschliessend entsprechend der Anzahl Einwohner pro Kanton den jeweiligen Kantonen zugeteilt. Wobei jeder Kanton mindestens einen Nationalratssitz erhält.

Die Wähler erhalten mehrere vorgedruckte Wahlzettel auf denen sich die von den Parteien vorgeschlagenen Kandidatenlisten befinden sowie einen leeren Wahlzettel auf dem kein Name steht. Es gibt auch Listenverbindungen verschiedener Parteien oder zwischen verschiedener Listen einer Partei.  Mit Listenverbindungen steigt wegen der besseren Ausnutzung von Reststimmen die Chance auf einen zusätzlichen gemeinsamen Sitz.

 Die Wähler haben bei der Wahl fünf Möglichkeiten:

1. Sie nehmen den Stimmzettel mit der Kandidatenliste, der von Ihnen bevorzugten Partei und stecken diesen unverändert in das dafür vorgesehene Stimmkuvert.

2. Sie streichen auf einer vorgedruckten Liste den Namen eines oder mehrerer Kandidaten, die Sie nicht wählen wollen. Die Liste muss aber mindestens noch einen Namen eines Kandidaten enthalten.

3. Sie können panaschieren. Dazu nehmen Sie eine vorgedruckte Liste und streichen Kandidaten, die Sie nicht wählen wollen durch und ersetzen diese durch Kandidaten einer anderen Liste.

4. Sie können kumulieren. Dazu nehmen Sie eine vorgedruckte Liste und streichen Kandidaten, die Sie nicht wählen wollen durch und schreiben einen Namen, der bereits einmal auf der Liste steht ein zweites Mal hin. Damit erhöhen Sie die Wahlchancen des Kandidaten, dessen Namen Sie ein zweites Mal auf die Liste schreiben. Aber Achtung, auf einigen Listen sind einzelne Namen bereits zweimal aufgeführt. Diese können Sie nicht ein drittes Mal hinschreiben! Achten Sie auch darauf, dass Sie die Namen der Kandidaten jeweils komplett ausschreiben. Abkürzungen und Hinweise mit Gänsefüsschen etc. sind ungültig!

5. Sie haben die Möglichkeit anstelle eines vorgedruckten Wahlzettels, auf dem die von den Parteien vorgeschlagenen Listen stehen, einen leeren Stimmzettel auszufüllen. Diesen können Sie mit den Kandidaten Ihrer Wahl ausfüllen. Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass Sie lediglich aus den Kandidaten auswählen können, die auf anderen Listen stehen. Zudem können Sie nur so viele Kandidaten auf die Liste schreiben wie ihr Kanton Nationalratssitze hat.

Nach der Wahl werden die Wählerstimmen, die eine Partei erhalten hat ausgezählt um die Parteistärke zu ermitteln. Je mehr Stimmen eine Partei erhalten hat, desto stärker ist sie. Nach der Auszählung werden die Nationalratssitze eines Kantons proportional zu den Wählerstimmen, die eine Partei in diesem Kanton erhalten hat, den Parteien zugeteilt.