SVP-Scharfmacher wollen Sozialtherapeut verwahren

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. März 2014 | 3.029 mal gesehen

Ein Sozialtherapeut wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt, weil er sich jahrzehntelang an Kindern vergangen hatte. Einigen SVP-Scharfmachern ist dieses Urteil zu milde. Sie fordern eine Gesetzesverschärfung, die eine Zwangsverwahrung für Kinderschänder vorsieht. Ich halte diese Forderung für falsch. Der verurteilte Mann mit offensichtlich pädophilen Neigungen hat eine härtere Strafe erhalten als viele in der Schweiz verurteilte Mörder! Das sollte auch einmal gesagt sein.

Der Doppelmörder vom Muotathal wurde für einen zweifachen Mord und einen zweifachen versuchten Mord zu einer Strafe von 9 Monaten BEDINGT verurteilt. Bedingt heisst, dass er die Haftstrafe von 9 Monaten nur antreten muss, wenn er sich innerhalb der Bewährungsfrist nochmals strafbar macht.

Muotathaler_Doppelmord

Quelle: Muotathaler Familiendrama: Milde Strafe für den Mörder

Okay, der Muotathaler Mörder war noch im Teenageralter, doch das mildert im Grunde genommen die Tat nicht, denn die Opfer sind trotzdem tot und bleiben es.

Auch Volljährige werden für Mord mitunter weniger hart bestraft als der Kinderschänder. So wurde ein 19 Jähriger, der seinen Vater mit sage und schreibe 46 Messerstichen getötet hat, zu lediglich 12 Jahren Gefängnis verurteilt.

Mord_12_Jahre

Quelle: Sohn kassiert 12 Jahre für Mord an Vater

Selbst bei einem „blutigen“ Mord ist das Strafmass nicht wesentlich höher als beim Kinderschänder.

Mord_12_14_Jahre

Quelle: 12 und 14 Jahre Haft für blutigen Mord

Solange einige Schweizer Staatsanwälte und Richter der Ansicht sind, dass ein Strafvollzug für einen Doppelmord nicht erforderlich ist, muss man sicher nicht hingegen und Kinderschänder verwahren! Die Verwahrung ist dazu da um die Bevölkerung vor hochgradig gefährlichen Menschen zu schützen. Es ist besser, wenn die Beurteilung dafür Experten und nicht etwa Politikern obliegt. Bei gewissen Politikern besteht die Gefahr, dass sie um ihre Wahlchancen zu erhöhen populistische Entscheide fällen. Solche Entscheide sind eines Rechtsstaats unwürdig.

Ausserdem, wenn ein Mord weniger hart bestraft wird als das Schänden von Kindern, dann könnte das dazu führen, dass Kinderschänder ihre Opfer nach der Tat ermorden und z.B. verbrennen um die Schändung zu kaschieren. Dies um eine mildere Strafe zu erhalten.

Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass unser Rechtsstaat einzig mit dem Anheben von Strafen gerechter würde. Es zudem erwiesen, dass die Höhe des Strafmasses kaum eine abschreckende Wirkung hat.

Die SVP-Scharfmacher sollten sich gescheiter einmal für die Behebung der gravierenden Missstände im [aartikel]B00IWVBB7A&ref:left[/aartikel] Schweizer Rechtsstaat einsetzen. Davon gibt es genügend und sie können mit simplen Strafverschärfungen nicht behoben werden. So wäre es wichtig, dass Politiker, die in einer Justizkommission eines Kantonsrats sitzen, ihren Job richtig machen und den Justizbehörden auf die Finger schauen. Es ist skandalös was sich da einige Staatsanwälte erlauben. Es reicht von Rechtsverzögerung bis zu Rechtsverweigerung. Das sind Missstände, die dringend behoben gehören.

Beim Strafprozessrecht geht es darum faire Verfahren zu ermöglichen. Auch wenn das so manchem Scharfmacher vielleicht nicht klar ist, ohne faire Verfahren sind Urteile und letztlich auch der Rechtsstaat als solches in Frage zu stellen.

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8 Gedanken zu „SVP-Scharfmacher wollen Sozialtherapeut verwahren“

  1. Was braucht es noch in unserer Schweiz bis die vom Volk bis die Verantwortlichen mit Rückgrat die vom Volksmehr beschlossene Verwahrungsinitative umgesetzt wird? Ein selber betroffener Richter oder Politiker?

    Heute aus Bern ein Sozialtherapeut welcher ZUGIBT über hundert ihm anvertraute Schutzbefohlene missbraucht zu haben, wird therapiert, die Opfer alleine gelassen/verjährt oder so nach dem Motto, was wollen diese Krüppel:

    Behinderte – Freiwild für Betreuer von Schutzbefohlenen

    Als Behindertenvertreterin SVP Stadt Bern teile ich solche Misswirtschaftsentscheide auf dem Rücken Betroffener und zu Lasten der Allgemeinheit keineswegs. Spreche den Betroffenen meine Bestürzung mit und hoffe, dass endlich Opfer statt Täterschutz Zukunft haben wird.

  2. Frau Habegger, ich vertrete die Auffassung, dass ein Rechtsstaat rechtsstaatlich und nicht politisch handeln sollte. Leider ist das in der Schweiz ein frommer Wunsch. Gerechtigkeit muss in diesem Rechtsstaat erkämpft werden.

    Lesen Sie dieses Buch!

  3. Richtig Herr Müller, die Schweiz ist ein sog. Rechtsstaat, aber wie wäre es jedoch mit mehr Menschenverstand, statt immer mehr behördlichen rechtstaatlicher Diktatur-Massnahmen en facon de EU?

    Ob von rechtstaatlicher oder politischer Seite, denn beide Seiten scheinen auf Macht zu spielen derzeit.

    Ich frage mich braucht unser Land wirklich auch ukrainische Zustände?

    In Bern am 29. März geplant: Bewilligte Demo, bereits Aufruf von schwarzen Blöcken und Reithallenrandallieren? Wollen wir das, wollen wir die Demokratie begraben du uns von Randalieren in den noch grösseren Randalenclub drängen lassen?

    Ich bin SVP Vertreterin und verurteile jeglichen Extremismus, denn allfällige voraussehbare Schäden werden zu Lasten der Allgemeinheit und vor allem immer zuerst zu Lasten Schwächsten verbucht heutzutage.

    Deshalb mein Votum: Menschenverstand vor Massnahmen!

  4. Frau Habegger, wir haben in unserem Land teilweise bereits Zustände wie in Weissrussland, bloss wissen das viele Schweizer noch nicht.

    Wer über gesunden Menschenverstand und ausreichend Sachverstand verfügt, der setzt sich für einen rechtsstaatlich handelnden Rechtsstaat ein. Denn ein tatsächlich rechtsstaatlich handelnder Rechtsstaat schützt die Menschen- und Bürgerrechte. Politisch agierende Justizapparate wie z.B. den Volksgerichtshof des 3. Reichs finden Sie in Diktaturen und Scheindemokratien.

    Anschauungsbeispiel eines politisch agierenden Volksgerichtshofs. Das Vorurteil stand schon vor dem Schauprozess fest. So sollte es NICHT sein! Schauprozess im Volksgerichtshofs eines Schurkenstaats vor der versammelten und gleichgeschalteten Presse:

  5. Noch eine Frage Herr Müller, wieviele Behinderte hätte denn aus ihrer Sicht der Täter missbrauchen sollen um die vom Volk beschlossene Verwahrung zu realisieren?

    Würde es Betroffene des Richters und/oder Entourage betreffen wäre vermutlich dem Verwahrungsantrag stattgegeben worden.

    Oder wieviel Leid bedarf es, etwa wetere wie seinerzeit im Kantonsparlament als der Täter Leibacher ausrastete, bis der Menschenverstand vor Massnahemen wieder einsetzt?

    Werden solche traurigen Vorfälle die Zukunft, ich hoffe es instbrünstig nicht als kleine Provinzpolitikerin:

  6. Frau Habegger, entscheidend für eine Verwahrung sollte die Gefahr für die Allgemeinheit sein, die von einer Person ausgeht und nicht die Schwere der begangenen Tat. Denn eine Verwahrung ist keine Strafe! Für die Schwere der Tat gibt es eine Haftstrafe. Zur Verwahrung kommt es erst nach der Verbüssung einer Strafe. Mit einer Verwahrung soll die Bevölkerung vor gefährlichen Menschen geschützt werden. Deshalb sollten auch nur jene verwahrt werden, die wirklich gefährlich sind.

  7. Guter Punkt, Verwahrung ist eine Massnahme, keine Strafe. Ob man diesen Mann verwahren muss kann ich schlicht nicht beurteilen und ich finde es schon etwas anmassend wenn man das aus der Distanz heraus entscheiden will (oder glaubt entscheiden zu können). Die Verwahrungsinitiative wurde so umgesetzt wie sie in den Rahmen unserer Verfassung und der EMRK passt. Und das ist richtig so.

    Höhere Strafen haben keinerlei Einfluss auf zukünftige Verbrechen. Ein Mörder überlegt im Moment des Mordes sicherlich nicht wie hoch denn das Strafmass sein wird.

    Man kann argumentieren, dass gewisse Strafen für die Opfer (oder die Angehörigen der Opfer) nicht genügen, diese Argumentation ist schon eher brauchbar.

    Dass unser Jugendstrafrecht ein Problem mit sehr schweren Taten hat müsste mittlerweile bekannt sein (Siehe auch der aktuell diskutierte Fall des 17-jährigen, der eine Prostituierte erdrosselt hat). Ich hoffe, dass hier in absehbarer Zukunft nachgebessert wird, bei kleinen Delikten und Straftaten halte ich unser Jugendstrafrecht für recht gut.

  8. Für die Beurteilung ob einer verwahrt werden soll oder nicht gibt es Gutachter wie Urbaniok, obwohl auch diese nicht über alle Zweifel erhaben sind. Aber die SVP-Scharfmacher, die jetzt eine Verwahrung fordern, wissen es in Bezug auf diesen Mann sicher nicht besser als wir.

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