SVP-Scharfmacher wollen Sozialtherapeut verwahren

Von Alexander Müller veröffentlicht am 21. März 2014 | 3.047 mal gesehen

Ein Sozialtherapeut wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt, weil er sich jahrzehntelang an Kindern vergangen hatte. Einigen SVP-Scharfmachern ist dieses Urteil zu milde. Sie fordern eine Gesetzesverschärfung, die eine Zwangsverwahrung für Kinderschänder vorsieht. Ich halte diese Forderung für falsch. Der verurteilte Mann mit offensichtlich pädophilen Neigungen hat eine härtere Strafe erhalten als viele in der Schweiz verurteilte Mörder! Das sollte auch einmal gesagt sein.

Der Doppelmörder vom Muotathal wurde für einen zweifachen Mord und einen zweifachen versuchten Mord zu einer Strafe von 9 Monaten BEDINGT verurteilt. Bedingt heisst, dass er die Haftstrafe von 9 Monaten nur antreten muss, wenn er sich innerhalb der Bewährungsfrist nochmals strafbar macht.

Muotathaler_Doppelmord

Quelle: Muotathaler Familiendrama: Milde Strafe für den Mörder

Okay, der Muotathaler Mörder war noch im Teenageralter, doch das mildert im Grunde genommen die Tat nicht, denn die Opfer sind trotzdem tot und bleiben es.

Auch Volljährige werden für Mord mitunter weniger hart bestraft als der Kinderschänder. So wurde ein 19 Jähriger, der seinen Vater mit sage und schreibe 46 Messerstichen getötet hat, zu lediglich 12 Jahren Gefängnis verurteilt.

Mord_12_Jahre

Quelle: Sohn kassiert 12 Jahre für Mord an Vater

Selbst bei einem „blutigen“ Mord ist das Strafmass nicht wesentlich höher als beim Kinderschänder.

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Quelle: 12 und 14 Jahre Haft für blutigen Mord

Solange einige Schweizer Staatsanwälte und Richter der Ansicht sind, dass ein Strafvollzug für einen Doppelmord nicht erforderlich ist, muss man sicher nicht hingegen und Kinderschänder verwahren! Die Verwahrung ist dazu da um die Bevölkerung vor hochgradig gefährlichen Menschen zu schützen. Es ist besser, wenn die Beurteilung dafür Experten und nicht etwa Politikern obliegt. Bei gewissen Politikern besteht die Gefahr, dass sie um ihre Wahlchancen zu erhöhen populistische Entscheide fällen. Solche Entscheide sind eines Rechtsstaats unwürdig.

Ausserdem, wenn ein Mord weniger hart bestraft wird als das Schänden von Kindern, dann könnte das dazu führen, dass Kinderschänder ihre Opfer nach der Tat ermorden und z.B. verbrennen um die Schändung zu kaschieren. Dies um eine mildere Strafe zu erhalten.

Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass unser Rechtsstaat einzig mit dem Anheben von Strafen gerechter würde. Es zudem erwiesen, dass die Höhe des Strafmasses kaum eine abschreckende Wirkung hat.

Die SVP-Scharfmacher sollten sich gescheiter einmal für die Behebung der gravierenden Missstände im [aartikel]B00IWVBB7A&ref:left[/aartikel] Schweizer Rechtsstaat einsetzen. Davon gibt es genügend und sie können mit simplen Strafverschärfungen nicht behoben werden. So wäre es wichtig, dass Politiker, die in einer Justizkommission eines Kantonsrats sitzen, ihren Job richtig machen und den Justizbehörden auf die Finger schauen. Es ist skandalös was sich da einige Staatsanwälte erlauben. Es reicht von Rechtsverzögerung bis zu Rechtsverweigerung. Das sind Missstände, die dringend behoben gehören.

Beim Strafprozessrecht geht es darum faire Verfahren zu ermöglichen. Auch wenn das so manchem Scharfmacher vielleicht nicht klar ist, ohne faire Verfahren sind Urteile und letztlich auch der Rechtsstaat als solches in Frage zu stellen.