SVP macht sich lächerlich

Von Alexander Müller veröffentlicht am 31. August 2012 | 4.059 mal gesehen

Manchmal wird man aus der SVP nicht schlau. Bei der Aus­schaf­fungs­i­ni­tia­tive setzte sich die Par­tei für die Aus­schaf­fung von kri­mi­nel­len Ausländern ein. Mit der Durch­set­zungs­i­ni­tia­tive möchte sie eine knallharte Umsetzung der Aus­schaf­fungs­i­ni­tia­tive durch­set­zen.

Doch wenn es dann ans Eingemachte geht, fallen zahlreiche SVP-Mitglieder um wie die Domino-Steine. Dann sprechen sie von Verhältnisblödsinn und wollen nicht, dass die Ausschaffung durchgesetzt wird. So auch bei Artur. Einem 15-jährigen Schüler aus Münsingen. Er soll mit seiner Mutter nach Russland zurück, weil seine Mutter kriminell sein soll. Dagegen wehrt sich jetzt aber ausgerechnet eine SVP’lerin. Die SVP-Gemeindeparlamentarierin Monika Heinis will nicht, dass Artur ausgeschafft wird. Quelle

Mir zeigt das, dass die fremdenfeindlichen SVP-Initiativen nichts taugen. Es harzt bei der Umsetzung, denn dagegen wehren sich ja sogar SVP-Politiker.  Okay, vielleicht will sich die Gemeindepolitikerin auch nur bei der Bevölkerungsmehrheit beliebt machen um wieder gewählt zu werden. Auch möglich, dass sie eine von den Verwirrten ist, die es laut Alfred Heer in jeder Partei gibt. Doch ich halte das für unwahrscheinlich. Für mich ist die schlampige Wischiwaschi-Politik der SVP offensichtlich.

Die SVP verarscht mit faulen Tricks das Volk.  Die Ausschaffungsinitiative war zuwenig klar ausformuliert und es gibt daher ernsthafte Probleme bei der Umsetzung. Deshalb hat die SVP eine Arbeitsgruppe gegründet, die im stillen Kämmerlein ausformulieren soll, wer ausgeschafft werden soll und wer nicht. Wer dort im stillen Kämmerlein sitzt, entscheidet natürlich die Führungsriege der SVP. Das Resultat der Arbeitsgruppe ist die Durchsetzungsinitiative.

Die SVP-Spitze tut nun so, also ob die Durchsetzungsinitiative nötig gewesen sei, weil der Bundesrat den Volkswillen nicht umsetzen wolle. Doch das ist ein völliger Schwachsinn. Die Ausschaffungsinitiative war so unklar formuliert, dass sich selbst SVP’ler nicht einig darüber sind wer ausgeschafft werden soll und wer nicht. Der aktuelle Fall mit dem Knaben aus  Münsingen und der folgende Filmbeitrag machen das klar:

Schweiz aktuell vom 23.12.2010

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7 Gedanken zu „SVP macht sich lächerlich“

  1. Es macht jetzt auch keinen Sinn,die SVP auf jede erdenkliche Art zu kritisieren.In einer polit.Partei sind jede Art Menschen zu finden.Nach neun Jahren ausgeschafft zu werden ist hart,das müsste jedem Einwanderer sofort klargemacht werden.Diese Frau wusste das sicher,darum die Heirat.Die SVP Dame wird im günstigsten Fall ihre Lehre daraus ziehen,wenn sie jetzt in den Medien verrissen wird.

  2. Die Frau wird nicht in den Medien verissen. Im Gegenteil. Ihr droht höchstens ein Rüffel von der SVP-Parteileitung, weil sie es gewagt hat von der Parteilinie, das heisst der Meinung der Parteiführung, abzuweichen.

  3. Dieser Zick-Zack Kurs kennen wir doch von Mitglieder aller Parteien. Darum stinkt es mir gewaltig nur noch einen Stimmzettel auszufüllen. Hätte ich hier keine Verpflichtungen würde ich am liebsten abhauen. Heute im Fernsehen die SP und BDP, wie die gegen eine Initiative sicheres Wohnen im Alter politisieren und der Neidgesellschaft Honig um den Mund streicht. Von wegen Steuerausfälle und Bevorzugung der Hausbesitzer. Bei solch verlogenen Parolen wird mir schlecht, hierzulande ist doch jeder der sich etwas leisten kann ein riesen Arschloch. „ES LEBE DAS SCHWARZGELD UND DIE STEUERHINTERZIEHUNG“!!!!!!!

  4. Es ist eigentlich sehr einfach: Die Beurteilung von Einzelschicksalen (wo es also um einzelne Menschen geht) und das Politisieren über sogenannte Missstände am grünen (Stamm-)Tisch (wo es also um Ideologie geht) sind eben zwei ganz verschiedene Dinge.

  5. Herr Blogreader, wer Gesetze vorschlägt, der muss eben vorher überlegen welche Konsequenzen diese haben. Ich bin ein Gegner von der Rücksichtnahme auf Einzelschicksale. Vor dem Gesetz sind alle gleich zu behandeln. Siehe Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung (Art. 8). Man kann nicht einfach je nach Sympathie oder Antipatie im Einzelfall entscheiden. Wer gegen die Ausschaffung von kriminellen Ausländern und deren Angehörigen ist, der lehnt eben die Durchsetzungsinitiative der SVP ab. So einfach ist das.

    Die SVP macht sich lächerlich, wenn sie sich einerseits als Hardliner in Sachen Ausschaffungen profilieren will und sich dann regionale SVP-Politiker plötzlich gegen Ausschaffungen stark machen. Es kommt bei mir der Verdacht auf, dass diese Zickackkurse mit Populismus zu tun haben. Wer eine Linie konsequent einhält, muss auch mal zu unpopulären Entscheiden stehen können.

  6. Das ist nicht Zickzack-Kurs, sondern zeigt sehr deutlich auf, dass die am grünen (Stamm-)Tisch entworfenen Gesetze populistische Ansätze sind und in der realen Praxis – also eben im Einzelfall – nicht umgesetzt werden können. Nochmals: Praxis und Ideologie sind eben zwei ganz verschiedene Dinge.

    Zum Fall: Was hat ein 15-jähriger Schüler denn überhaupt mit der Ausweisung von kriminellen Ausländern zu tun?

  7. Herr Blog Reader, die SVP ist zwar eine populistische Partei, doch an Stammtischen wird nichts entschieden. Bei der SVP läuft das anders. Einer oder ein paar Strategen ganz oben an der Spitze entscheiden was läuft und dann wird das nach unten weitergegeben. Ganz nach dem Blocher-Prinzip. Wer zahlt, befiehlt. Wer unten aufmuckt, der bekommt eins auf den Deckel und/oder bekommt es mit einer Gruppe Wadenbeissern zu tun.

    Zu ihrer Frage, der fragliche 15-Jährige ist der Sohn einer Frau, die wegen einer Straftat verurteilt worden sein soll. Da er noch minderjährig ist, gehört er zu seiner Mutter und wird mit ihr zusammen ausgeschafft. Für mich ist der Entscheid nachvollziehbar. Es ist wie beim Familiennachzug nur umgekehrt. Beim Familiennachzug dürfen sich Familienangehörige von Ausländern mit Bleiberecht in der Schweiz niederlassen. Somit dürfen die auch wieder gehen, wenn die Personen weswegen sie ins Land gekommen sind, aus dem Land gewiesen werden. Denn wieso soll der Familiennachzug nur einseitig bei der Einreise in die Schweiz gelten?

    Die Leute müssen sich einfach fragen, ob sie dafür oder dagegen sind, dass bestimmte Leute und ihre Angehörigen aufgrund bestimmter Straftaten ausgeschafft werden. Ich bin der Meinung, dass es ausländerfeindlich ist, wenn man Ausländer ausschafft weil sie ein Verbrechen begangen haben. Meiner Meinung nach haben solche Massnahmen einen strafverschärfenden Charakter, der allerdings nur für Ausländer gilt. Somit steht diese Massnahme meiner Meinung nach im Widerspruch zum Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung (BV Art. 8).

    Was wäre besser?
    Meiner Meinung nach sollte eine Aufenthaltsbewilligung nur an Ausländer erteilt werden, die sich an unsere Gesetze halten und diese respektieren. Folglich könnte man die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltsbewilligung oder die Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung vom Strafregisterauszug abhängig machen. Das könnte man mit Auflagen für die Erteilung von Aufenthalbsbewilligungen regeln. Dazu bräuchte es weder eine Ausschaffungsinitiative noch eine Durchsetzungsinitiative. Mit dieser Lösung hätte ich kein Problem, denn viele Arbeitgeber machen es ja auch so, wenn sie von einem Bewerber einen Strafregisterauszug verlangen.

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