Schutz vor Passivrauchen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 8. September 2012 | 2.635 mal gesehen

Am 23. September 2012 stimmen wir über die Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“ ab. Die Initiative möchte den Art. 18 in der Bundesverfassung (Schutz der Gesundheit) durch ein Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen Räumen ergänzen. Das Rauchverbot soll auch in allen Gastronomiebetrieben gelten. Der Bundesrat und das Bundesparlament haben dem Druck der Raucherlobby nachgeben und lehnen eine konsequente Gesetzgebung zum Schutz vor Rauchern ab. Ich befürchte, dass der Mainstream des Stimmvolks den Empfehlungen von Bundesrat und Parlament folgt. Leider!

Ich befürworte die Initiative „Schutz vor Passivrauchen“, denn die geltenden Gesetze bieten keinen ausreichenden Schutz für Nichtraucher. Es ist unbestritten, dass rauchen ungesund ist. Rauchen gefährdet die Gesundheit der Raucher und Dritter, die sich in ihrer Umgebung aufhalten. Diese Dritte gilt es zu schützen. Rauchen verursacht Lungenkrankheiten, Krebs, Herzinfarkte, hemmt die Libido und führt zu einer vorzeitigen Alterung der Haut. Laut dem bereits bestehenden Bundesverfassungsartikel 118 hat der Bund Massnahmen zum Schutz der Gesundheit zu treffen. Folglich hat der Bund in öffentlich zugänglichen Räumen für einen umfassenden Schutz vor Rauchern zu sorgen. Faule Kompromisse haben beim Schutz der Gesundheits nichts zu suchen.

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