Strafverfahren gegen Hans Fehr und seine Frau

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. Dezember 2013 | 2.213 mal gesehen

Nationalrat Hans Fehr setzt sich angeblich für eine Verschärfung des Asylgesetzes ein.
SVP-Nationalrat Hans Fehr setzt sich nach eigenen Angaben für eine Verschärfung des Asylgesetzes ein.

Gegen Hans Fehr und dessen Frau Ursula wurde ein Strafverfahren eröffnet. Sie werden verdächtigt gegen das Ausländergesetz und gegen das AHV-Gesetz verstossen zu haben. Die Fehrs haben bei sich zuhause eine Asylbewerberin beschäftigt ohne sie bei den Sozialversicherungen anzumelden. Haushaltshilfen gehören unabhängig von der Höhe ihres Verdienstes bei den Sozialversicherungen angemeldet.

Bei den in Frage kommenden Delikten handelt es sich um Vorsatz-Delikte. Für eine Verurteilung braucht es offenbar einen Nachweis von wissentlichem und willentlichem Handeln. Die Fehrs beteuern unwissentlich gehandelt zu haben und sprechen von einem Irrtum. Doch ist diese Beteuerung glaubwürdig? Hans Fehr ist ein Nationalrat, der vorgibt sich für eine Verschärfung des Asylgesetzes auszusprechen. Seine Frau ist Gemeindepräsidentin und Bezirksrichterin. Es dürfte erwartet werden, dass sich die Fehrs mit den Gesetzen auskennen oder aber als „korrekte“ Schweizer zumindest die notwendigen Abklärungen treffen. Frau Fehr soll sich als SVP-Gemeindepräsidentin ja sogar noch für den Aufenthalt der Asylbewerberin in der Schweiz eingesetzt haben!

Hans Fehr
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Die Sache dürfte für die SVP peinlich sein. Die Glaubwürdigkeit der Partei steht auf dem Spiel. Zumal es bereits ähnliche Fälle gab. So berief sich der Anwalt von Christoph Mörgeli auf die EMRK. Mörgelis Anwalt ist SVP-Kantonsrat. Wenige Monate zuvor sprach sich SVP-Präsident Toni Brunner noch für die Kündigung der EMRK aus. Ein weiterer Fall betrifft den zur SVP-Fraktion gehörenden Ständerat Thomas Minder. Dieser kämpft für die Masseneinwanderungsinitiative der SVP und sucht gleichzeitig in Deutschland nach Arbeitskräften für sein Unternehmen.

Laut Asylgesetz besteht übrigens eine Bewilligungspflicht für die Beschäftigung von Asylbewerbern. Zumindest das hätte Hans Fehr doch wissen müssen! Wie kann er sonst eine Verschärfung des Asylgesetzes fordern, wenn er dessen Inhalt nicht kennt?

Im konkreten Fall hätte ich von Hans Fehr erwartet, dass er prüft inwiefern für eine Serbin ein Asylgrund in der Schweiz besteht. Serbien ist ein europäisches Land, welches sich bemüht die Beitrittskriterien für die EU zu erfüllen und in welchem kein Krieg herrscht. Ich kenne sogar einen Schweizer, der sich seinen Angaben zufolge in Serbien ein Haus gekauft haben soll. So gefährlich kann es in Serbien also nicht sein. Zumindest hätte Hans Fehr abklären müssen ob die Asylbewerberin aus Serbien eine Arbeitsbewilligung hat. Er ist ja angeblich für eine Verschärfung des Asylgesetzes und sollte dieses somit kennen!

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2 Gedanken zu „Strafverfahren gegen Hans Fehr und seine Frau“

  1. Für dieses „Schwerverbrechen“ muss Hans Fehr, der vielen in Bern (und nicht nur in Bern)ein Dorn im Auge ist, SOFORT zurücktreten.Das ist ja unglaublich, was sich da Herr Fehr geleistet hat.Das ist ja schlimmer als was sich der vorbestrafte C.Wermuth oder der betrunkene Lombardi geleistet hat.

  2. Es geht nicht um die „schwere“ des mutmasslichen Vergehens! Es geht um die Glaubwürdigkeit. Hans Fehr kämpft in Bern für eine Verschärfung des Asylgesetzes, zuhause in Eglisau ZH, lässt er eine Asylbewerberin bei sich arbeiten ohne diese bei der Sozialversicherung anzumelden. Ich vermute, dass er auch nicht nach einer Arbeitsbewilligung gefragt hat. Dabei wäre diese gemäss Asylgesetz für Asylbewerber erforderlich.

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