Medienberichterstattung im SRF Regionaljournal

Von Alexander Müller veröffentlicht am 7. Oktober 2013 | 2.681 mal gesehen

Heute berichtete das Regionaljournal von Radio SRF 1 über den grünen Jungpolitiker, der wegen mehrfacher übler Nachrede auf Twitter verurteilt wurde. Ihr findet die Aufzeichnung der Radiosendung hier. Der Wortlaut der Radiosendung lautet wie folgt:

Gezwitscher mit juristischem Nachspiel. Ein grüner Jungpolitiker ist in Zürich wegen Äusserungen auf Twitter zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.
Am Mikrophon Roger Steinemann.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat einen grünen Politiker rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter hat er einen Stadtzürcher SVP-Politiker vor über einem  Jahr als Nazi bezeichnet. Es ist dabei um den Mann gegangen, der als Kristallnacht-Twitterer  in die Schlagzeilen geraten ist. Politisch hat die Verurteilung für den grünen Jungpolitiker aber keine Konsequenzen. Wie die Zürcher Parteipräsidentin Marionna Schlatter auf Anfrage des Regionaljournals sagt.

«Er hat ja das ganze eigentlich eingesehen und hat auch seine Lehre daraus gezogen, dass es halt einfach einen besonderen Umgang braucht mit den neuen Medien und seine Einsicht ist für uns eigentlich Konsequenz genug.»

Gerade bei Jüngeren fehle hin und wieder das Bewusstsein was man auf Twitter schreiben könne und was nicht. Der Umgang mit den Medien sei deshalb parteiintern immer wieder ein Thema. Was den SVP-Politiker und seine Kristallnacht-Äusserung betrifft, da ist das Strafverfahren wegen Verletzung der Rassismusstrafnorm immer noch im Gange, es soll aber nächstens abgeschlossen sein.

Weil die Medienberichterstattung des staatlichen Schweizer Qualitätsradios nicht korrekt ist, sehe ich mich veranlasst den Sachverhalt richtig zu stellen. Der betreffende Politiker, welcher für die Grünen im nächsten Jahr für den Stadtzürcher Gemeinderat kandidiert, wurde wegen verschiedener Tweets verurteilt, welche ich nachfolgend aufliste.

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In dieser Art hat sich dieser Politiker nicht nur über mich sondern auch über andere geäussert. Hier einige Beispiele:

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Hier ist wohl Philipp Müller, der Präsident der FDP gemeint, denn ich war nie Gast in der Sendung Arena unseres staatlichen Fernsehsenders.

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Der betroffene Politiker wurde von der Zürcher Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Hierzu ist zu sagen, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft meinen Strafantrag zunächst mit einer Nichtanhandnahmeverfügung abgelehnt hatte. Dagegen rekurierte ich beim Zürcher Obergericht und bekam Recht. Nach fast einem Jahr landete der Fall deshalb wieder bei der Zürcher Staatsanwaltschaft. Diese bot mir daraufhin an, das Verfahren mit einem Vergleich zu beenden. Der Vergleich sah eine schriftliche Entschuldigung vom Beschuldigten vor. Zudem hätte dieser CHF 500.00 an eine gemeinnützige Institution zahlen müssen. Ich wäre auf meinen Kosten für das Verfahren bis zum Obergericht sitzen geblieben. Für mich kam das nicht in Frage, weshalb ich den Vergleich ablehnte. Daraufhin musste der Staatsanwalt den grünen Politiker verurteilen. Das Festlegen des Strafmasses lag in der Kompetenz der Zürcher Staatsanwaltschaft. Der Verurteilte kam mit der bedingten Geldstrafe aus meiner Sicht glimpflich davon. Neben der bedingten Geldstrafe, gab es noch eine zivile Forderung von meiner Seite, die im vierstelligen Bereich liegt und die der Verurteilte anerkannt hat. Er wird meine Forderung voraussichtlich in Raten begleichen. Die Kosten für das Verfahren beim Obergericht belaufen sich auf CHF 1’000 und gehen zulasten der Staatskasse. Zum Verfahren beim Obergericht kam es aufgrund der Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat.

Der verurteilte Politiker ist Vorstandsmitglied der Jungen Grünen der Stadt Zürich. Die Jungen Grünen der Stadt Zürich haben am  24. Juni 2012 und am 26. Juni 2012 in zwei Medienmitteilungen angekündigt mich anzuzeigen. Der Präsident der Jungen Grünen der Stadt Zürich durfte deswegen sogar im Fernsehen auftreten.

JungeGrueneMM

Aus meiner Sicht hatten die Medienmitteilungen der Jungen Grünen den Zweck mich mit Hilfe der Massenmedien politisch unter Druck zu setzen. Zu diesem Schluss komme ich weil die Jungen Grünen entgegen ihren Ankündigungen in den Medienmitteilungen keine Strafanzeige gegen mich eingereicht haben. Es ist nicht sehr glaubwürdig, wenn eine Partei in zwei Medienmitteilung ankündigt eine Strafanzeige einzureichen und es dann doch nicht tut ohne ihre Ankündigungen öffentlich zu widerrufen.

Zu meinem Verfahren ist folgendes zu sagen, ich bin nun schon seit über einem Jahr den Belastungen des Strafverfahrens gegen mich ausgesetzt. Bis zum heutigen Tag wurde keine Anklage erhoben. Zu einem baldigen Abschluss des Verfahrens kommt es nur, wenn es eingestellt wird. Ich habe die Einstellung des Verfahrens bereits beantragt. Sollte Anklage erhoben werden, wird die Sache vor Gericht kommen.

So, jetzt seid ihr korrekt informiert!

PS: Es ist übrigens interessant, dass sich der Verurteilte offenbar nicht mehr an seine Tweets erinnern will. Denn im Strafbefehl vom 4. September 2013 sind diese Tweets ja aufgeführt. Ausserdem hat er sie erst auf meine Aufforderung hin am 26. September 2013 gelöscht. Ebenfalls erstaunlich ist, dass ihm die Medien das einfach so abkaufen. Der staatliche Radiosender SRF hat sich bei seiner Recherche offenbar einseitig bei der PR-Abteilung der Jungen Grünen informiert. Ich wurde von SRF jedenfalls nicht angefragt. Dasselbe gilt für die Schweizerische Depeschenagentur, die einfach den Artikel des Staatssenders übernommen und weiter verbreitet hat.

MB_Strafbefehl1

MB_Strafbefehl2

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3 Gedanken zu „Medienberichterstattung im SRF Regionaljournal“

  1. Es ist erschreckend, wenn ich sehe welchen Mist ein staatlicher Radiosender verbreitet. Genauso erschreckend ist es, wenn ich sehe, dass dieser Mist dann auch noch von der Schweizerischen Depeschenagentur und weiteren Massenmedien verbreitet wird. Unbedarfte Leser glauben diesen Unsinn dann leider auch noch.

  2. Vielen Dank für den Hinweis No Name. Ich bin dem nachgegangen. Hier das Resultat:

    Medienmitteilung der Jungen Grünen vom 26.06.2012

    Notabene, die Medienmitteilung der Jungen Grünen vom 24.06.2012 war noch deutlicher. Dort steht klipp und klar, dass sie mich anzeigen.

    Meiner Meinung nach sind die Jungen Grünen der Stadt Zürich nicht identisch mit der Türkischen Gemeinschaft Schweiz. Wie seht ihr das? Laut Standesregeln des Anwaltsverbandes Artikel 12 sollte ein Anwalt übrigens nicht mehrere Mandanten in der gleichen Sache vertreten. 😉

    Ein solches Verhalten wie es die Jungen Grünen hier an den Tag gelegt haben, ist unglaubwürdig. Zuerst kündigen sie gross an, dass sie mich anzeigen. Luca Maggi durfte dank dieser Medienmitteilungen sogar im Fernsehen auftreten. Und dann zeigen sie mich klammheimlich doch nicht an ohne die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis zu setzen??? Tststs.

    Aber gell, wenn man Druck aufbauen will und dieses Ziel hat (folgendes Bild), da taugen solche Medienmitteilungen eben als Druckmittel:

    Es gab dann ja auch schon eine Prognose von Seiten eines Grünen

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