Kniefall von Bundespräsident Merz vor der Gaddafi-Bande

Von Alexander Müller veröffentlicht am 20. August 2009 | 6.404 mal gesehen

Hans-Rudolf Merz in Libyen

Bundesrat Merz ist nach Libyen gereist um sich dort bei dem libyschen Diktator und Schurken Muammar Abu Minyar al-Gaddafi für unseren Rechtsstaat zu entschuldigen.

Dem Streit vorausgegangen war die Verhaftung von dessen Sohn Hannibal durch die Genfer Justizbehörden, welche erfolgte weil dieser mutmasslich seine Bediensteten misshandelt hatte.

Um den libyschen Diktator und dessen Familie zu besänftigen wurde ein Vertrag abgeschlossen, welcher folgende Punkte enthält: (von mir auf die Schnelle sinngemäss frei übersetzt)

Vereinbarung zwischen der Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-Dschamahirija und der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Die Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Dschamahirija und die Schweizerische Eidgenossenschaft (nachträglich Parteien genannt), vereinbaren gemäss ihrem Wunsch den Streit beizulegen, welcher aus dem Vorfall rund um die Verhaftung des libyschen Diplomaten Herrn Hannibal Mummar al-Gaddafi und ungerechtfertigter und unnötiger Massnahmen der Genfer Polizei und Amtspersonen gegen diesen und seine Familie während und nach dem 15.07.2008 resultiert, folgendes:

Erstens: Die Schweizer Regierung entschuldigt sich offiziell und öffentlich für die ungerechtfertigte und unnötige Festnahme des libyschen Diplomaten und seiner Familie durch die Genfer Polizei und anderer Amtspersonen, welche sich am 15. Juli 2008 ereignet hat.

Zweitens: Beide Seiten erklären sich damit einverstanden ein Schiedsgericht mit drei Schiedsrichtern wie folgt einzusetzen:

a. Jede Partei soll innert 10 Tagen nach Unterzeichnung dieses Vertrags eine Person eines unabhängigen Drittstaats ernennen.
b. Die zwei gemäss dem vorangehenden Paragraph ernannten Schiedsrichter sollen durch gemeinsamen Beschluss einen dritten Schiedsrichter bestimmen, welcher als Vorsitzender des Schiedsgerichts amten soll. Sofern innert 30 Tagen nach Untereichnung dieses Vertrags noch kein dritter Schiedsrichter ernannt worden ist, soll der dritte Schiedsrichter durch den Vorsitzenden des Internationalen Gerichtshofs ernannt werden.
c. Das Mandat (die Aufgabe) des Schiedsgerichts soll es sein, den Vorfall sowie dessen Umstände zu untersuchen. Im Besonderen:

1. Überprüfung sämtlicher durch die Parteien vorgelegten oder von Schiedsgericht eingeforderten Beweise inklusive der Dokumente und Tonbandaufnahmen und Zeugenaussagen sowie der Arbeit des unabhängigen Untersuchungsausschusses, welcher von den beiden Parteien gemäss Memorandum of Understanding (MOU) vom 15.8.2008 errichtet wurde.
2. Untersuchung des Vorgehens der Genfer Polizei und anderer Amtspersonen (Staatsanwalt usw.) die sich auf den Vorfall beziehen, welcher Herrn Hannibal Mumar Gadhafi und seine Familie beeinträchtigte.
3. Überprüfung der Anträge in Bezug auf Entscheide des Schiedsgerichts wie von den Parteien beantragt.

d. Das Schiedsgericht soll wichtige nationale Gesetze, internationale Abkommen, internationale Gebräuche und eine gängige Gerichtspraxis wie sie in zivilisierten Nationen üblich und anerkannt sind anwenden.

e. Der Gerichtsstand des Schiedsgerichts soll London (Vereinigtes Königreich) sein und die verwendete Sprache soll Englisch sein.

f. Das Schiedsgericht soll die Verfahrensregeln festlegen. Es mag dabei Schiedsgerichtsordnung des Abkommens vom 18.07.1907 betreffend der friedlichen Beilegung von internationalen Konflikten anwenden und soll seinen Entscheid innerhalb von sechs Tage nach Beginn des Verfahrens fällen. Beide Seiten verpflichten sich, den Entscheid des Schiedsgerichts zu befolgen.

g. Die beiden Parteien sollen sich die Kosten des Schiedsgerichts teilen.

Drittens: Die zuständige Schweizer Behörde soll die nötigen Massnahmen ergreifen um die Verantwortlichen dieses Vorfalls zur Rechenschaft zu ziehen sofern das Schiedsgericht zum Entschluss kommt, dass deren Handlungen ungerechtfertigt waren.

Viertens: Sofern das Schiedsgericht bestätigt, dass kriminelle Handlungen oder Gesetzesübertretungen verübt wurden, ist die zweite Partei verpflichtet diese Verantwortlichen vor Gericht zu bringen. Die erste Partei hat in diesem Fall das Recht über die Verfahren und das weitere Vorgehen informiert zu werden.

Fünftens: Wenn das Schiedsgericht zivile oder kriminelle Verantwortung oder beides der Amtsträger der zweiten Partei bestätigt, ist die zweite Partei verpflichtet eine Entschädigung zugunsten der Opfer dieses Vorfalls oder einer Organisation ihrer Wahl zu zahlen.

Sechstens: Die Schweizer Regierung verpflichtet sich solche Vorgänge nicht noch einmal gegen lybische Bürger und Amtsträger zu wiederholen und seine Verfahren und Prozesse zu verbessern.

Siebtens: Beide Parteien stellen ihre normalen Beziehungen wieder her und bestimmen eine Person ihres Aussenministeriums um die Angelegenheiten (konsularische Tätigkeiten für die Bürger von beiden Ländern inklusive Ausreise- und Einreisevisum für Schweizer Bürger und Lybische Staatsangehörige und Amtsträger sowie wirtschaftliche Beziehungen und Flugverbindungen) betreffend der bilateralen Beziehung innert sechzig Tagen wieder herzustellen.

Unterzeichnet in Tripoli am 20.08.2009 in zwei Ausführungen in Englisch und Arabisch und beide rechtskräftig und identisch.

Für die Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Dschamahirija
(erste Partei)
Dr. El Baghdadi A. Mahmudi

Für die Schweizer Eidgenossenschaft
(zweite Partei)
Hans-Rudolf Merz

Quelle

Merz hat sich mit der Unterzeichnung dieses Abkommens dazu verpflichtet das Vorgehen der Genfer Behörden durch ein Schiedsgericht bestehend aus Schiedsrichtern anderer Staaten in London untersuchen zu lassen und dessen Entscheid zu befolgen. Das kann bedeuten, dass die in diese Angelegenheit involvierten Genfer Justizbehörden zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Mit anderen Worten: Ausländer urteilen über unsere Justizbehörden und die Schweiz verpflichtet sich deren Urteil zu befolgen. Das ist doch eine fertige Sauerei! Zudem muss die Schweiz die Hälfte der Kosten für dieses Verfahren übernehmen und sofern das Schiedsgericht zum Schluss kommt, dass die Genfer Justizbehörden widerrechtlich gehandelt haben eine Entschädigung an Hannibal Gaddafi oder an eine von ihm bestimmte libysche Institution zahlen. Ebenfalls hat sich die Schweiz verpflichtet ihre Verfahren und Prozesse zu verbessern und solche Vorfälle mit libyschen Staatsbürgern und Amststrägern nicht mehr zu wiederholen.

Kurz ausgedrückt unser Bundespräsident Merz hat vor dem libyschen Schurken Gadhafi einen Kniefall gemacht und hat nach der Niederlage gegen die OECD, der Kapitulation vor Steinbrück und dem Hosenrunterlassen in den USA einmal mehr im Streit mit einem ausländischen Aggressor klein beigegeben. Die Schweiz verkommt somit endgültig zu einer Bananenrepublik, die nach der Pfeife von Staatschefs anderer Staaten tanzt. Langsam habe ich den Verdacht, dass unsere Bundesräte absichtlich nachgeben um Ohnmacht zu simulieren. Möglicherweise um dem Volk damit einen EU-Beitritt schmackhaft zu machen. So nach dem Motto: „Seht her wie schwach wir sind. Wären wir in der EU würde uns das nicht passieren.“ Natürlich stimmt dieses Motto hinten und vorne nicht. Denn das Problem ist der schwache Bundesrat!

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13 Gedanken zu „Kniefall von Bundespräsident Merz vor der Gaddafi-Bande“

  1. Du hast die zwei Schweizer Geiseln in Libyen gar nicht erwähnt… Die sind jetzt frei. Selektive Wahrnehmung macht den Blog nicht glaubwürdiger.

  2. Ja, die habe ich nicht erwähnt. Dafür habe ich das Abkommen übersetzt. Im letzten Abschnitt dieses Abkommens steht in etwa folgendes:

    Siebtens: Beide Parteien stellen ihre normalen Beziehungen wieder her und bestimmen eine Person ihres Aussenministeriums um die Angelegenheiten (konsularische Tätigkeiten für die Bürger von beiden Ländern inklusive Ausreise- und Einreisevisum für Schweizer Bürger und Lybische Staatsangehörige und Amtsträger sowie wirtschaftliche Beziehungen und Flugverbindungen) betreffend der bilateralen Beziehung innert sechs Tagen wieder herzustellen.

    Abgesehen von der Kritik zu meinem Artikel, wie findest du das Abkommen? Findest du es toll? Was sollen wir mit dem Genfer Staatsanwalt machen, der die Untersuchung gegen Hannibal Gadhafi leitete? Sollen wir ihn Gadhafi zuliebe des Amtes entheben?

    Um es kurz zusammenzufassen: Ich bin der Ansicht, dass die Massnahmen gegen Hannibal Gadhafi gerechtfertigt waren und die Genfer Behörden korrekt gehandelt haben. Ich bin der Ansicht, dass es nicht richtig ist, dass sich Merz für etwas entschuldigt, was nicht zu entschuldigen ist, weil es richtig war. Ebenfalls kann es nicht sein, dass Schweizer Justizbehörden von einem ausländischen Schiedsgericht beurteilt werden, zumal die ganze Sache noch nicht einmal in den Zuständigkeitsbereich von Merz fällt, es handelt sich hier um kantonale Behörden. Das ganze riecht nach Erpressung. Ein Diktator hat Merz die Pistole auf die Brust gedrückt (sprich: einen Vertrag vorgelegt) und gesagt Vogel friss oder stirb (sprich: unterschreib oder hau ab). Daraufhin ist Merz umgefallen, hat sich entschuldigt und unterschrieben. Bei uns in der Schweiz wird das nun als Erfolg verkauft. Genauso wie die anderen Niederlagen gegen die OECD, Steinbrück und die USA. Wir hätten Hannibal den Prozess machen sollen. Anschliessend hätte man ihn gegen die Schweizer austauschen können. Aber Calmy-Rey hat ihn natürlich wieder laufen lassen und damit sämtliche Trümpfe verschenkt…diese Olle.

    Manchmal frage ich mich ob unser Bundesrat sowas absichtlich macht. Sprich dass er absichtlich grenzenlose Ohnmacht demonstrieren will um so Stimmung für einen EU-Beitritt zu machen. So quasi nach dem Motto: „Seht ihr wären wir in der EU, würde uns das nicht passieren.“ (Was natürlich absoluter Quatsch ist, denn führende EU-Politiker in England, Frankreich und Italien tun ja fast alles um mit Gadhafi ins Geschäft zu kommen.

    Das Mindeste was ich erwartet hätte ist, dass Merz mit den beiden Schweizern in die Schweiz zurückgekehrt wäre. US-Politiker haben doch vorgemacht wie das geht. (Nordkorea, Burma)

  3. Es wäre auch diplomatisch schlau gewesen, die Schweizer gleich mitzunehmen, das hätte ihre Stellung als Geiseln etwas deutlicher gemacht.

    Gemäss Medienmitteilung vom 23. 7. 2008 des EDA wurden diei beiden Schweizer am 19. Juli 2008 „wegen verschiedener Anschuldigungen in Polizeigewahrsam genommen“. Haben sich diese verschiedenen Anschuldigungen bestätigt und wurden die beiden Schweizer vollständig korrekt behandelt? Wieso wird deren Fall nicht auch dem Schiedsgericht vorgelegt?

  4. Habe diesen seltsamen Staats-Vertrag (Vereinbarung) gelesen und bin der Meinung, man hätte das viel niederschwelliger, versehen mit etlichen wenn-Klauseln abfassen können und müssen, z.B. als Absichtserklärung (eine Art memorandum of understanding) abfassen können.

    Falls Hannibal Gadhafi Diplomatenstatus hatte, war die Verhaftung wohl unrechtmässig. Ich schliesse nicht aus, dass die Verhaftung unangemessen (sprich zu grob oder zu demütigend) war, was bei Polizeieinsätzen nicht allzu selten ist. Es kommt natürlich auch auf das Verhalten des Verhafteten an, wie stark er sich widersetzt.

    Auch die vorbehaltlose Erklärung, dass die betr. Beamten und Behörden bestraft werden, ist zu weitgehend.

    Man hätte nicht ein internat. Schiedsgericht einsetzen müssen, sondern einen oder zwei Rechtsprofessoren oder pensionierte Richter als unabhängige Experten beauftragen können und und und.
    Die Entschuldigung der Schweiz, vor dem Experten-Bericht (Schiedsgerichtsentscheid) ist vorschnell. Man hätte wortreich das Bedauern äussern können.

    Merz war offensichtlich durch seine Entourage schlecht beraten. Man hätte mehr herausholen können.

  5. Gadhafi jun. hatte keinen Diplomatenstatus und die Verhaftung war meiner Meinung nach völlig korrekt und rechtmässig.
    So wie ich in der Zeitung gelesen habe, wurde von der Diplomatie alles versucht aber die Geiseln konnten nur so freigelassen werden, indem sich die Schweiz halt offiziell entschuldigt… So konnte der elende Clan intern sein Gesicht wahren.

  6. „Es gibt Anzeichen dafür, dass Allah uns den Sieg in Europa gewähren wird, ohne Schwerter, ohne Schusswaffen, ohne Eroberungsfeldzug. Wir brauchen keine Terroristen, wir brauchen keine Selbstm…ordbomber. Die 50 Millionen Muslime in Europa werden Europa in ein paar Jahrzehnten in einen muslimischen Kontinent verwandeln.“ (Moammar al-Gaddafi)

  7. Zur Sache bezüglich Diplomatenstatus: Selbstverständlich hat der grössenwahnsinnige Sohn eines grössenwahnsinnigen Diktators einen Diplomatenpass. Allerdings ist festzuhalten, dass der Diplomatenpass Diplomaten schützt, die sich auf diplomatischer Mission befinden. Präsidentensöhnchen, die Urlaub in der Schweiz machen und dabei ihre Bediensteten misshandeln befinden sich nicht in diplomatischer Mission. Somit hat sich diese Sache geklärt.

    Die Schweiz ist im Gegensatz zu Libyen ein Land, welches den Grundsatz der Rechtsgleichheit (Bundesverfassung Artikel 8 ) kennt. Sprich in der Schweiz ist man darauf bedacht, dass vor dem Gesetz jeder unabhängig seiner Herkunft bzw. seinem Stand gleich behandelt wird. Somit ist an der Verhaftung von Gadhafis Söhnchen Hannibal nichts auszusetzen.

  8. So jetzt chann dr Merz denn ändlich Alles säge zu dem Thema, nach dem er het müesse s Muul hebe. Ich glaub jetzt wäri e Kniefall vor em Herr Merz abracht!

  9. Lieber Regi, Kniefall vor Merz? Wozu? Merz hat eigenmächtig gehandelt, seine Kompetenzen überschritten, sich unkollegial gegenüber dem übrigen Bundesrat verhalten und unser Land vor der ganzen Welt lächerlich gemacht. Informieren Sie sich besser bevor Sie Sprüche klopfen.

    Wenn Merz jetzt erst jetzt redet mutet das seltsam an. Er hätte bereits nach der Freilassung der Geiseln und derem Eintreffen in der Schweiz reden können. Wenn er erst jetzt redet dann nur, weil er Gaddafi alles in die Schuhe schieben kann ohne dass sich dieser noch wehren kann.

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