Koranverteiler, Verführer und Hassprediger

Laut einem Artikel im Tagesanzeiger ist es juristisch schwierig Koranverteilungen und Lies-Standaktionen zu verbieten. Dies obwohl allgemein bekannt ist, dass diese Standaktionen der Akquirierung und Radikalisierung dienen und somit gefährlich sind. Wer aber seine Meinung in einem harmlosen Tweet schreibt, der kann im Kanton Zürich sehr schnell zum Schweigen gebracht werden. Das ist dann juristisch … Weiterlesen