Koranverteiler, Verführer und Hassprediger

Von Alexander Müller veröffentlicht am 20. Mai 2017 | 233 mal gesehen

Laut einem Artikel im Tagesanzeiger ist es juristisch schwierig Koranverteilungen und Lies-Standaktionen zu verbieten. Dies obwohl allgemein bekannt ist, dass diese Standaktionen der Akquirierung und Radikalisierung dienen und somit gefährlich sind. Wer aber seine Meinung in einem harmlosen Tweet schreibt, der kann im Kanton Zürich sehr schnell zum Schweigen gebracht werden. Das ist dann juristisch offensichtlich problemlos machbar.

Koranverteiler

Fazit: In der heutigen politischen und juristischen Landschaft Schweiz müssen wir uns wohl damit abfinden, dass religiöse Fanatiker fast alles dürfen, während andere schweigen müssen.

Die Gründer der Schweiz hatten noch kein Problem damit, ein Jesuitenverbot zu verhängen. Seither hat sich die Schweiz weit von ihrem Gründungsgedanken entfernt und stark gewandelt. Die politischen Kräfte, die heute am Ruder der Macht sind, treiben die Umwandlung der Schweiz zum Nachteil der einheimischen Bevölkerung weiter voran.

4.6/5 - (9 votes)