Fieses Vorgehen von Matthias Schwaibold und Ringier

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. April 2017 | 603 mal gesehen

Matthias Schwaibold und die Ringier AG sind mir nicht gut gesonnen. Begonnen hatte alles mit einer rufschädigenden Behauptung der Zürcher Kommunikationsberaterin Karin Müller in der Unterhaltungszeitung Blick am Abend. Sie hatte dort einen Artikel über Hermann Lei geschrieben und darin behauptet, dass ich antisemitisch getwittert hätte. Dabei bezog sie sich auf den Kristallnacht-Tweet, der den folgenden Inhalt hatte: „Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht, diesmal für Moscheen, damit die Regierung endlich aufwacht.“ Ich hatte diesen Tweet im Jahr 2012 im Kontext zum Freispruch von Aziz Osmanoglu geäussert. Er war Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel und kam vor Gericht, nachdem er im Schweizer Fernsehen das Schlagen von Frauen zur Erzwingung von Sex mit der Scharia gerechtfertigt hatte. Ich hatte mich damals mit dem Kristallnacht-Tweet über den Freispruch empört und fragte mich, was eigentlich noch passieren muss, bis die Regierenden endlich aufwachen. Daraus unterstellte mir Karin Müller Antisemitismus, was absolut lächerlich und rufschädigend ist. Ich habe dann gegen diese Persönlichkeitsverletzung rechtliche Schritte unternommen und eine Beseitigungsklage gegen die Ringier AG eingereicht. Sie ist Eigentümerin von Blick, Blick am Abend und weiteren Revolver- und Schmierenblättern.

Nachdem ich dann im April 2015 wegen des Tweets verurteilt worden war und dieser Entscheid später vom Bundesgericht bestätigt wurde, entschied ich mich die Klage gegen die Ringier AG zurückzuziehen. Denn im Urteil wurde mir den Fakten und dem Kontext meiner Aussage widersprechend unterstellt, ich hätte damit den Holocaust legitimiert. Diese Unterstellung ist nicht wahr und eine absolute Gemeinheit. Dennoch musste ich einsehen, dass meine Klage gegen die Ringier AG nach diesem Urteil im Rechtsstaat Schweiz keine Chance hat. Ich zog dehsalb meine Klage gegen die Ringier AG zurück. Dies in der Hoffnung weitere Kosten zu vermeiden. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich mehrere tausend Franken für eine nicht stattgefundene Friedensrichterverhandlung und den Prozesskostenvorschuss ausgegeben. Dies ohne, dass es auch nur zu einer Gerichtsverhandlung gekommen war. Das Bezirksgericht Uster stellte das Verfahren nach meinem Rückzug ein und sprach der Ringier AG eine Parteientschädigung von CHF 5’400.00 Franken zu. Matthias Schwaibold, der Anwalt der Ringier AG hatte im Verlauf des Verfahrens eine Klageantwort von 12 Seiten und ein paar einfache Briefe geschrieben. So kam diese Parteientschädiung für die Ringier AG zustande.

Matthias Schwaibold wartete dann ab bis die Einstellung des Verfahrens rechtskräftig war und reichte kurz vor den Betreibungsferien vor Weihnachten 2016 eine Betreibung gegen mich ein. Dies ohne mir vor eine Rechnung zu schicken oder mir zumindest die Kontoangaben für die Überweisung des Betrags mitzuteilen. Auf meine Nachfrage nach Kontoangaben für die Bezahlung der Forderung, verweigerte er mir diese und teilte mir mit, dass die Zahlstelle das Betreibungsamt sei. Im Januar 2017 liess er sich die Forderung dann von der Ringier AG per Zession an sich abtreten. Ob dieses miese und hinterhältige Vorgehen den Richtlinien der Schweizer Anwaltskammer entspricht?

Matthias Schwaibold geht jetzt gegen meinen Rechtsvorschlag vor, nachdem er zuvor mit seiner ersten Klage dagegen gescheitert ist. Offenbar ist Schwaibold von einem persönlichen Hass gegen mich getrieben, denn offensichtlich hat er sich die Forderung der Ringier AG einzig deshalb abtreten lassen um weiter persönlich gegen mich vorgehen zu können. Sein Aufwand dafür hält sich in Grenzen, denn er muss nicht wie ich mehrere tausend Franken Prozesskostenvorschüsse bezahlen. Für ihn machen das die Gerichte gratis.

PS: Der Artikel der Zürcher Kommunikationsberaterin Karin Müller wurde am 22. Februar 2013 publiziert. Dass ich darin zusammen mit einem unsäglichen Vorwurf namentlich erwähnt wurde, ist kein Zufall. Es war Teil der Kampagne gegen mich, deren Ziel es war meien Ruf nachhaltig zu schädigen. Die Leute, die damals in den Zeitungen über mich wetterten, gehören hauptsächlich linken Kreisen der Schweiz an. Sie kennen sich, haben hinter meinem Rücken über mich gesprochen und sich bei ihrem Vorgehen gegen mich abgestimmt.