Über die Meinungsäusserungsfreiheit in der Schweiz
Wer gekündigt wird, weil er auf Twitter eine ironische Aussage machte und deswegen von den Medien an die Öffentlichkeit gezerrt wurde, hat in der Schweiz Pech gehabt. Er muss damit rechnen, dass er von der Arbeitslosenkasse wegen angeblich selbstverschuldeter Kündigung bestraft wird. Dies selbst dann, wenn er seine Aussage während seiner Freizeit gemacht hat, sein Name … Weiterlesen