Besteht die Legislative aus lauter Dilettanten?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. Februar 2015 | 2.618 mal gesehen

In einem Artikel der NZZ wird die Meinung von Rechtsprofessor Alain Griffel wie folgt zitiert:

Am kommenden Montag beginnt in Bern die Frühlingssession. Dann treffen sich im Bundeshaus 246 Dilettanten, die keine Ahnung haben, wie man ein gutes Gesetz macht, und sich das von Rechtsexperten auch nicht beibringen lassen wollen.

Ich teile die Auffassung von Professor Griffel und mich erstaunt sein Befund nicht. Im Parlament haben wir Nationalräte mit mangelnden Gesetzeskenntnissen. So kannte zum Beispiel Christoph Mörgeli offenbar noch nicht einmal den unseligen Artikel 31 des Strafgesetzbuchs und verpasste deshalb prompt eine Frist. Dieser Artikel dient einzig dem Täterschutz und müsste dringend geändert werden. Dass dies nicht schon längst geschehen ist, ist nicht erstauntlich. Dies zumal selbst ein führender SVP-Exponent wie Mörgeli diesen Artikel offensichtlich nicht kannte. Christoph Mörgeli ist immerhin Mitglied der Legislative also der gesetzgebenden Gewalt. Die SVP stellt als grösste Partei die meisten Mitglieder der Kommissionen! Offenbar haben aber auch die SVP-Parlamentarier nichts gegen solche Gesetze unternommen. Denn selbst wenn sie von den anderen überstimmt worden wären, hätten sie ja zumindest die Öffentlichkeit über die Missstände aufklären können. Das haben sie aber nicht getan!

Christoph-Moergeli

Auch Mörgelis Parteikollege Hans Fehr machte in Bezug auf seine Gesetzeskenntnisse keine grosse Falle. Er wurde dabei erwischt, wie er scharz eine abgewiesene Asylbewerberin beschäftigte. Er und seine Frau behaupteten, es sei ihnen nicht bewusst gewesen, damit gegen ein Gesetz verstossen zu haben. Seine Frau ist übrigens Bezirksrichterin und seine Tochter hat einen Doktortitel der Rechtswissenschaften!

Hans-Fehr

Wie die NZZ richtig festellt, ist klar, dass es genügend Beispiele für missratene Gesetzesartikel in der Schweizer Gesetzgebung gibt. Schlecht und umständlich formulierte Bestimmungen und Normen, die im Widerspruch zu anderen Normen stehen, gibt es viele. Auch Gesetze, die den Willen des Gesetzgebers nicht korrekt wiedergeben.

Schlechte Politiker tendieren dazu für jedes Problemchen ein neues Gesetz zu schaffen. Sie wollen damit zeigen wie produktiv sie sind. Die Flut neuer Gesetze scheint offenbar die Experten der zuständigen Stellen im Bundesamt für Justiz und in der Bundeskanzlei zu überfordern, was zu Qualitätseinbussen führt. Dem zum Trotz vertritt die Berner Bundesverwaltung die Ansicht, dass die Schweizer Gesetzgebung im Vergleich zum „Ausland“ auf hohem Niveau sei. Da hat er natürlich Recht, denn in der Tat ist die Schweizer Gesetzgebung im Vergleich zu Ländern wie Nordkorea usw. natürlich fortschrittlich. Dennoch ist die  Kritik von Professor Griffel natürlich angebracht und berechtigt.

Der Rechtsstaat ritzt immer wieder die Rechtsstaatlichkeit und verunmöglicht faire Verfahren. So können es sich in der Schweiz oft nur noch ganz Reiche und ganz Arme leisten vor Gericht ihre Rechte geltend zu machen. Richter können in der Schweiz Kläger mit hohen Prozesskautionen davon abhalten, ihre Rechte geltend zu machen. Dieser finanzpolitische Täterschutz widerspricht grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien.

Der Dilettantenstadel in Bern erfordert dringend eine Aufsichtsbehörde, welche die gravierenden Fehler der Amateure der Legislative wieder korrigiert. Wir brauchen deshalb dringend ein Bundesverfassungsgericht.

EKR nimmt Stellung zu „keine CH“

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. Februar 2015 | 2.773 mal gesehen

Regelmässige Leser dieses Blogs erinnern sich sicher noch an den Fall des Vermieters, welcher seine Wohnung nicht an Schweizer vermieten wollte. Ich habe gegen diesen Vermieter eine Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung eingereicht. Kein einziges Schweizer Medienunternehmen hat darüber berichtet, dass ich diesen Vermieter angezeigt habe.

Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat alles getan um eine Strafuntersuchung zu vereiteln. Als ich sie zunächst lediglich ohne Anzeige zu erstatten auf den Fall aufmerksam machte, teilte sie mir mit, dass sie sich darum kümmern würde. In Tat und Wahrheit unternahm sie jedoch nichts!

Nachdem ich eine Strafanzeige eingereicht hatte, wollte mir die St. Galler Staatsanwaltschaft zunächst die Privatklägerschaft verweigern. Nachdem ich intervenierte, wurde mir die Privatklägerschaft dann doch erteilt.

Ein Jahr nachdem ich die Strafanzeige eingereicht hatte, erhielt ich dann eine Nichtanhandnahmeverfügung der St. Galler Staatsanwaltschaft. Sie hatte sich entschieden nicht zu ermitteln. Eine Beschwerde dagegen wurde von der St. Galler Anklagekammer abgewiesen. Ich habe darüber berichtet.

Jetzt überlege ich mir den Fall an das Bundesgericht weiter zuziehen. Für mich ist diese Lumpenjustiz inakzeptabel. Im Moment bin ich dabei zu überlegen, was dafür und was dagegen spricht. Dagegen spricht das inzwischen komplett fehlende Vertrauen in die Schweizer Gerichtsbarkeit. Um Rat zu holen, habe ich mich auch an die eidgenössische Kommission gegen Rassismus gewandt. Die Juristin der EKR hat mir wie folgt geantwortet:

Sehr geehrter Herr Müller

 

Folgende Fragen zum Entscheid der Anklagekammer St. Gallen ergaben sich aus unserem Telefongespräch vom 18.02.2015:

 

1. Erfüllt ein Wohnungsinserat welches die Einschränkung „Keine CH“ enthält den Tatbestand des Art. 261bis Abs. 5 StGB?

Wird konkret keine Leistung verweigert, sondern die Bereitschaft zu einer Leistungsverweigerung öffentlich erklärt, so kommt nach herrschender Lehre nicht der Abs. 5 sondern Abs. 4 des Art. 261bis StGB zur Anwendung. Dies hat auch die Anklagekammer unter Punkt 4.3. treffend festgestellt.

Beispiele zur Rechtsprechung: EKR 2000-051, EKR 2001-021

 

2. Es stellt sich in Bezug auf Art. 261bis Abs. 5 und Abs. 4 StGB die Frage, ob die Bezeichnung „CH“ eine von Art. 261bis StGB geschützte Gruppe darstellt.

Grundsätzlich gilt, dass Nationen und Nationalitäten als rechtliche Kategorien, von Art. 261bis StGB nicht erfasst werden. Wie schon die Anklagekammer unter 4.2. erläutert, wird in dem Inserat durch die Verwendung des Landeskürzels „CH“ deutlich gemacht, dass die rechtliche Kategorie der Staatsangehörigen der Schweiz gemeint ist. Das Inserat zielt also nicht auf eine bestimmte Ethnie ab und fällt somit nicht in den Anwendungsbereich des Art. 261bis StGB. Anders wäre es, wenn z.B. Appenzeller, Tamilen, Sizilianer oder Norddeutsche ausgeschlossen werden würden, da dies Ethnien im Sinne des Art. 261bis StGB sind. Ergibt sich aus dem Zusammenhang, dass mit der Bezeichnung der Nationalität eigentlich jedoch eine bestimmte Ethnie gemeint ist, so kann Art. 261bis StGB dennoch zur Anwendung kommen.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

– Urteile zum Begriff „Schweizer“: EKR 1998-031, EKR 200-014

– Generell zum Angriffsobjekt: EKR 2003-029, EKR 2009-041, EKR 2003-010

 

3. Zur Frage der Privatklägerschaft möchte ich sie darauf hinweisen, dass das Bundesgericht äusserst restriktiv ist, was die Anerkennung der Privatklägerschaft im Zusammenhang mit Art. 261bis StGB anbelangt. Für die Geschädigteneigenschaft wird eine unmittelbare intensive Beeinträchtigung vorausgesetzt. Das Bundesgericht verneint die Intensität der Beeinträchtigung in Fällen der Leistungsverweigeruung nach Abs. 5 in folgenden Fällen: BGE 131 IV 78, EKR 2005-030 (Weigerung, ein Mitglied der Raelianer Sekte in einem Lokal zu bedienen) und BGer., I. ÖRA, 19.3.2003, 1P.147/2003, EKR 2003-008 (Unmittelbarkeit bzw. Intensität der Beeinträchtigung verneint betreffend eines „Zigeunerverbots“ auf einem Campingplatz)

 

Weitere Urteile und Entscheide finden Sie in unserer Urteilssammlung (http://www.ekr.admin.ch/dienstleistungen/d518.html), die sie mit Hilfe der Suchmaske konsultieren können.

 

Ich hoffe Ihnen mit diesen Hinweisen gedient zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüssen

 

Alma Wiecken

Die Ausführungen von Frau Wiecken von der EKR überzeugen mich nicht. Die EKR agiert meiner Ansicht nach sehr politisch und linkslastig und überhaupt nicht logisch und korrekt. Ich bin der Auffassung, dass dieser Vermieter ethnische Schweizer gemeint hat. So hat er ja öffentlich in den Medien gesagt, Zitat: „Mit Ausländern hatte ich noch nie Probleme, mit Schweizern schon.“ Die wenigen negativen Erfahrungen, die er behauptet mit Schweizern gehabt zu haben, haben ihn offenbar veranlasst alle ethnischen Schweizer als Problemfälle anzusehen. Ansonsten hätte er im Inserat ja wohl nicht „keine Schweizer“ geschrieben.

Ich bin mir jetzt am Überlegen was ich machen soll. Aufgrund meiner beruflichen Belastung, konnte ich mir die von Frau Wiecken angegebene Rechtssprechung noch nicht anschauen. Ich bin im Moment abends einfach zu müde um mir diese Urteile anzuschauen. Ich werde zudem seit beinahe drei Jahren von der Schweizer Justiz mit Papier regelrecht geflutet. Bei der von Frau Wiecken angegebenen Rechtssprechung handelt es sich jedoch um kantonale Urteile und die sind hin und wieder widersprüchlich.

Mir zeigt dieser Fall, wie scheinheilig und verlogen die Schweizer Justiz den Antirassismusartikel anwendet. Der Antirassmusartikel ist eindeutig ein Gesinnungsartikel, welcher beliebig interpretiert und angewendet wird.

Was sagen Schweizer Juden zu Holocaust-Vergleich?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 25. Februar 2015 | 1.886 mal gesehen

Der berühmte Schweizer Akademiker und Immunologe Beda Stadler soll Impfgegner mit Holocaust-Leugnern verglichen haben. Dies mit folgenden Worten:

«Man sollte die Impfgegner zur Rechenschaft ziehen. Holocaust-Leugner kommen auch nicht ungestraft davon.»

Holocaust

Ist das nicht eine verbotene Verharmlosung von Holocaust-Leugnern? Immerhin werden hier alternative Naturkinder mit Revisionisten und Nazis gleichgesetzt. Wird jetzt die Zürcher Staatsanwaltschaft aktiv?

Was sagen die Vertreter der jüdischen Kultusclubs der Schweiz dazu? Haben Sie bereits Communiqués an die Presse verschickt? Verlangen sie jetzt von Beda Stadler eine öffentliche Entschuldigung und Geste der Reue und des Bedauerns?

Muss dieser Vergleich jetzt auf der Stelle als üble Entgleisung, grober Fehler bzw. Offenbarung von Unwissenheit und Ignoranz gegeisselt werden? Was meinen die linksextremen Rassismusexperten? Was meint die Schweizer Bischofskonferenz? Hat sich der IZRS schon zur Sache geäussert?

Religiöser Rassismus

Von Alexander Müller veröffentlicht am 24. Februar 2015 | 3.914 mal gesehen

Rassismus ist eine Weltanschauung, welche eine Gruppe von Menschen über andere Menschen stellt bzw. die Gleichwertigkeit anderer Gruppen von Menschen in Frage stellt.

Was in der Öffentlichkeit aus politischen Gründen kaum thematisiert wird, ist die Tatsache, dass es auch rassistische Religionen und rassistische religiöse Lehren gibt.

Erkennbar ist religiöser Rassismus, wenn von einem „ausserwählten Volk“ die Rede ist und Andersgläubige abschätzig und herabwürdigend als „Ungläubige“ bezeichnet werden. Religiöse Rassisten grenzen andere Menschen aus, zeigen sie an, verfolgen sie, foltern sie, versklaven sie und töten sie. Alles das nur, weil diese andere Ansichten vertreten, anders leben oder etwas anderes glauben.

Der folgende Film zeigt „religiösen Rassismus“ in seiner aggressiven und gewalttätigen Form:

Die Anhänger der religiösen Gemeinschaft, die sich „Islamischer Staat“ nennt, sind meiner Ansicht nach Vertreter rassistischer religiöser Ideologien und Lehren. Auch Menschen, die der Ansicht sind, dass sie aufgrund ihrer Religion etwas Besseres seien als andere, sind Rassisten. Sie sind religiöse Rassisten, denn sie stellen sich aufgrund ihrer Religion über andere Menschen und setzen diese demzufolge auf entwürdigende Weise herab. Wer zum Beispiel der Ansicht ist, dass er aufgrund seiner Religion ein Angehöriger eines „auserwählten Volkes“ sei, der ist meiner Meinung nach ein religiöser Rassist. Indem er sich für ausserwählt hält, meint er ja nichts anderes, als dass er etwas Besseres sei als andere. Sonst wäre er ja nicht von seinem Gott auserwählt worden. Er setzt andere Menschen damit herab. Das ist nichts anderes als religiöser Rassismus.

Gerade religiöse Rassisten benutzen gerne Gesinnungsgesetze um Religionskritiker als Rassisten abzustempeln und zum Schweigen zu bringen. Sie können mithilfe solcher Gesinnungsgesetze ein Klima der Angst schaffen, welches dazu führt, dass sich niemand mehr getraut sich kritisch über ihre Religion zu äussern.

Religiöse Rassisten versuchen mit Gesinnungsgesetzen die Meinungsfreiheit einzuschränken. Wo ihnen das nicht gelingt, greifen sie zuweilen zur Waffe und töten Religionskritiker, Karikaturisten und Schriftsteller.

Rassisten grenzen sich gerne mittels äusserlicher Merkmale wie z.B. einer besonderen Kleidung, einer bestimmten Haartracht oder mit kahl rasiertem Kopf von anderen Menschen ab. Sie stärken so die Identität ihrer Gruppe und schliessen gleichzeitig andere Menschen sichtbar aus ihrer Gruppe aus.

Religiöser Rassismus geht oft auch mit religiösem Faschismus einher.
Religiöser Rassismus geht oft auch mit religiösem Faschismus einher.

Der religiöse Rassismus ist die gefährlichste Form von Rassismus. Er legitimiert sich mit einer Gottheit, verfügt über die Kraft des Glaubens und verbreitet sich über Generationen hinweg mit religiösen Lehren.

War es wirklich Judenhetze?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 23. Februar 2015 | 2.128 mal gesehen

Vertreter jüdischer Organisationen und Medienschaffende sind empört. Fans des FC Luzern sollen einen Juden durch die Gassen von St. Gallen gejagt haben. Nachdem sich die St. Galler Staatsanwaltschaft zunächst weigerte zu ermitteln, wurde sie mit medialem Druck dazu gebracht ein Rassismusverfahren zu eröffnen. Doch wurde wirklich ein Jude durch die Gassen der Stadt St. Gallen gejagt? Vermeintliche Rassismusexperten aus der linksextremen Ecke scheinen dies zu glauben.

Ist das ein Gejagter oder ein Anführer?
Ist das ein Gejagter oder ein Anführer?

Ich bezweifle, dass es sich um Rassismus handelt und halte die künstliche Empörung für lächerlich und absurd. Erstens sieht eine Jagd anders aus und zweitens ist gar nicht erwiesen, dass der schwarz gekleidete Mann tatsächlich ein Jude ist. Es könnte sich dabei ebenso gut um einen Amisch handeln. Amische sind eine Abspaltung der Täufer und Schweizerbrüder, die auch in der Region St. Gallen ansässig waren. Amische sehen wie folgt aus:

Das sind christliche Amische und keine Juden!
Das sind christliche Amische und keine Juden!

Selbst wenn es sich beim schwarz gekleideten Mann um einen Juden gehandelt hat, ist es denn Juden verboten einer feierlichen Prozession voranzuschreiten? Wie ein Gejagter sieht der Mann jedenfalls nicht aus. Wer weiss, vielleicht war das ja gar ein orthodoxer Fan des FC Luzern.

Es kann doch nicht sein, dass jedesmal wenn einer ein bestimmtes Wort sagt oder schwarz und mit Hut bekleidet auf der Strasse läuft, gleich ein Rassismusverfahren eröffnet wird. Wie hirnverbrannt ist das denn? Die Blütezeit der Inquisition sollte eigentlich auch im Rechtsstaat Schweiz schon längst vorbei sein.

Notabene: Morgen trage ich einen schwarzen Anzug. Einen schwarzen Hut werde ich mir jedoch verkneifen, denn sonst werde ich womöglich noch angezeigt.

Nachtrag vom 23.02.2015, 23.32 Uhr

Jetzt hat sich der Verantwortliche offenbar beim „Israelitischen Gemeindebund“ entschuldigt. Dies zumindest gemäss diesem Medienartikel. Der massenmedial künstlich erzeugte Druck war wohl zu gross. Doch wieso entschuldigt er sich beim „Israelitischen Gemeindebund“? Hat er mit seiner Verkleidung etwa den Israelitischen Gemeindebund beleidigt? Für was man sich heutzutage nicht alles bei diesem offensichtlich mächtigen Bund entschuldigen muss? Einfach zur Information, wir haben Fasnachtszeit und Narren dürfen sich so verkleiden wie sie wollen!!!

Die verlogene und scheinheilige linke Gutmenschengesellschaft hat offenbar den Zenit ihrer Dummheit und völligen Verblödung erreicht. Inzwischen muss man sich in der Schweiz für jeden Fliegenschiss entschuldigen. Je moralisierender eine Gesellschaft ist, desto verlogener und verkommener ist sie.

Keine Sau hätte es interessiert, wenn sich dieser Mann als Schweizer Senn verkleidet hätte. Jedenfalls ging kein Aufschrei durch die Lande als die alternativen Linken uns Schweizer so darstellten wie im folgenden Bild! Stellt euch einmal vor was für ein Aufschrei und was für eine Hetzjagd es gegen die Urheber des Plakats gegeben hätte, wenn anstelle des „Schweizers“ ein „Jude“ gestanden hätte. Die Plakatmacher hätten sich auf der Stelle beim „Israelitischen Gemeindebund“ entschuldigen müssen. Die Staatsanwaltschaft hätte sofort ermittelt.

Senn_Schweizer

Aber als Jude darf man sich in der verlogenen linken Schweiz eben nicht einmal während der Fasnacht verkleiden. Das wird wohl auch noch die nächsten 100 Jahre so sein, weil vor 70 Jahren der 2. Weltkrieg war und man jetzt nie mehr etwas kritisches über Juden sagen darf und sich auch ja nie als Jude verkleiden darf. Sonst läuft man umgehend Gefahr als Antisemit etikettiert zu werden. Was für eine idiotische und völlig verblödete Gesellschaft wir doch haben.

Die Feigheit unserer Gesellschaft geht ja bereits soweit, dass auf Mohammed-Kritik an der Fasnacht verzichtet wird. Einzig das Christentum getraut man sich noch zu kritisieren. So als ob die anderen Religionen nicht auch kritikwürdig wären.

Warum ich gegen die Ehe für alle bin

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. Februar 2015 | 1.755 mal gesehen

Die Ehe war einst eine Institution zum Schutz von Müttern und Kindern. Männer wurden mit der Ehe dazu verpflichtet für ihre Ehefrauen und ihre Kinder zu sorgen. Der wesentliche Vorteil für Männer neben der Arbeitsteilung in Haushalt und Beruf war, dass ihre Kinder ihren Namen trugen und die Erbschaft geregelt war. Heute haben Männer nicht einmal mehr diesen Vorteil.

Nachteile wie die Heiratsstrafe und gesellschaftliche Veränderungen schwächen die Institution der Ehe zusätzlich. Die hohe Scheidungsrate von etwas über 50% ist ebenfalls keine Werbung für die Ehe.

Sollte die Ehe nun auch auf Homosexuelle ausgeweitet werden, so wird dies die Ehe weiter schwächen. Ehen wurden für die Gründung von Familien geschaffen und nicht um sexuelle Neigungen zu besiegeln. Ich bin davon überzeugt, dass die Zweckentfremdung der Ehe, eine gewisse Beliebigkeit mit sich bringen wird, welche zur weiteren Schwächung der Ehe als Institution führen wird.

Homosexuelle können sich auch mit einem Konkubinatsvertrag absichern.

Fazit: Ich halte nichts von einer Ehe für Homosexuelle.

Wie der Rechtsstaat Schweiz verbessert werden sollte

Von Alexander Müller veröffentlicht am 17. Februar 2015 | 1.897 mal gesehen

Gestern sagte mir ein Anwalt, „du hast ja Recht, trotzdem rate ich dir keine Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen. Die wollen das Gesetz nicht richtig anwenden und werden wieder alles gegen dich zurechtbiegen.“ Diese Worte machen mich fassungslos. Denn im Grunde genommen ist das eine Bankrotterklärung für den Rechtsstaat Schweiz.

Es ging beim Gespräch um diesen Fall in St. Gallen. Es handelt sich dabei um ein Offizialdelikt. Bei Offizialdelikten müsste die Justiz laut Gesetz von Amtes wegen ermitteln. Trotzdem tut sie es nicht. Sie drückt sich mit faulen Ausreden und Ausflüchten davor. Wehren kann ich mich aber laut Anwalt nicht wirklich dagegen, obwohl ich im Recht bin. Er befürchtet, dass eine Beschwerde erneut mit einer haarsträubenden Ausflucht abgewiesen würde. Denn wenn Richter nicht wollen, dann wollen sie nicht. Sie sind sehr kreativ, wenn es darum geht eine billige Ausrede aus dem Finger zu saugen um auf wirre Weise zu begründen warum das Gesetz jetzt gerade bei diesem ganz speziellen Fall nicht gilt.

Ein grüner Bundesrichter hat mir letztes Jahr das Beschwerderecht abgesprochen weil ich angeblich keine Zivilforderung geltend gemacht hätte. Das Urteil ist ein krasses Fehlurteil, denn ich hatte sehr wohl eine Zivilforderung geltend gemacht und das ging auch aus den Akten hervor. Ich kann aber in der Schweiz nicht mehr dagegen rekurrieren, weil das Bundesgericht das höchste Gericht in der Schweiz ist. Ich habe den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter gezogen. Aber die Chancen, dass der Fall dort behandelt wird, sind gering. Wie ein anderes Justizopfer schreibt, werden dort wegen Überlastung 97% der Beschwerden ohne Begründung abgewiesen.

Der Rechtsstaat Schweiz ist eine Zumutung. Er gehört dringend verbessert. Hier meine Verbesserungsvorschläge:

Der Rechtsstaat kann keine allgemeine Kenntnis von Gesetzen voraussetzen, wenn diese nur mithilfe einer Doktorarbeit oder einer mehrere Seiten umfassenden Interpretation eines Rechtsprofessors verstanden werden können.

Damit die Gesetze von den Bürgern verstanden werden, müssen sie klar und einfach verständlich sein. Es braucht interpretations- und idiotensicherere Gesetze, die nicht mehr beliebig von Staatsanwälten und Richtern zurechtgebogen und interpretiert werden können. Vage formulierte Gesetze müssen durch klar verständliche und einfach interpretierbare Gesetze ersetzt werden. Widersprüche in Gesetzen gehören eliminiert.

Interpretationsspielraum für Staatsanwälte und Richter schafft Rechtsunsicherheit und Unberechenbarkeit in Bezug auf die Rechtssprechung. Tubelisicher formulierte Gesetze schränken den Interpretationsspielraum für Staatsanwälte und Richter ein. Dadurch wird eine beliebige und ungerechte Rechtssprechung vermieden und mehr Rechtssicherheit geschaffen.

Die von SVP- und FDP-Politikern geforderte Prozesskaution für Kläger gehört abgeschafft. Sie schadet vor allem Schweizer Bürgern, welche deswegen ihre Rechte im Rechtsstaat Schweiz entweder gar nicht mehr oder nur noch mit grösster Mühe geltend machen können. Asylbewerber hingegen kommen Dank SP-Bundesrätin Sommaruga in den Genuss eines unentgeltlichen Rechtsschutzes. Diese Ungleichbehandlung muss beseitigt werden. Daher gehört die Prozesskaution abgeschafft. Es darf nicht sein, dass Schweizer Bürgern aus finanzpolitischen Gründen faire Verfahren verweigert werden! Nicht jeder hat eine Villa in Herrliberg und genügend Geld um Prozesse selber zu finanzieren. Ausserdem müssen Rechtsschutzversicherungen nicht jeden versichern. Liebe Schweizer Patrioten, denkt bei den Wahlen daran, welchen Parteien ihr die Prozesskautionen zu verdanken habt. Richter benutzen diese Prozesskautionen um Schweizer Kläger vom Klagen abzuhalten!

Religion ist Terror

Von Alexander Müller veröffentlicht am 16. Februar 2015 | 1.678 mal gesehen

Auch die drei Idioten sind heuer Thema bei der Fasnacht.

Terror_Religion

Mindestens seit der Steinzeit wird die Menscheit von Religionen und ihren Anhängern terrorisiert. In der Schweiz auch mithilfe Blasphemiegesetz und Gesinnungsgesetz.

Rassismusverfahren: Justiz will nicht ermitteln

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Februar 2015 | 2.407 mal gesehen

Im Kanton St. Gallen wollte ein eingebürgerter Schweizer türkischer Herkunft eine seiner Wohnungen nicht an Schweizer vermieten. Er versah seine Wohnungsanzeige deshalb mit dem Vermerk „keine CH“.

Blick_Rheintaler-Bote

Gegen den Vermieter gingen zwei Strafanzeigen beim Untersuchungsamt Altstätten der St. Galler Staatsanwaltschaft ein. Die erste Strafanzeige war von mir. Auch die Geschäftsführerin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus äusserte sich in den Medien dazu.

Doris-Angst
Quelle: Artikel der Zeitung 20min mit dem Titel „Vermieter will keine Schweizer in der Wohnung“ vom 5.9.2013

Nach mehr als einem Jahr Untätigkeit entschied sich die St. Galler Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Ermittlungen getätigt zu haben mit einer Nichtanhandnahmeverfügung einzustellen. Das ist ein Skandal sondergleichen. Rassendiskriminierung ist kein Kavaliersdelikt, da kann eine Untersuchungsbehörde ein Verfahren nicht einfach einstellen ohne ermittelt zu haben.

Trotzdem hat die Anklagekammer des St. Galler Kantonsgerichts die eigenwillige Nichtanhandnahmeverfügung der St. Galler Staatsanwaltschaft gestützt. Ich habe mich entschieden diese Verfügung zu publizieren, damit die öffentliche Kontrolle gewährleistet ist und die interessierte Bevölkerung erfährt wie willkürlich in der Schweiz Recht gesprochen wird. Hier könnt ihr euch die Verfügung vom 14. Januar 2015 ansehen.

Ich bin dazu geneigt den Fall an das Bundesgericht weiterzuziehen, denn so geht es nicht! Ich wurde im Kanton Zürich wegen einem Medienartikel einer Tagesanzeiger-Journalistin verhaftet. Zur Last wurde mir ein Tweet gelegt, den weder die Journalistin noch der Zürcher Staatsanwalt gesehen hatte. Das reichte der Zürcher Staatsanwaltschaft für eine Verhaftung!

Profirecherche von renommierter TA-Journalistin und Mama-Bloggerin
Profirecherche von renommierter TA-Journalistin und Mama-Bloggerin

In St. Gallen meinen die Justizbehörden hingegen, dass sie Rassismusverfahren einfach ohne ermitteln zu müssen mit einer Nichtanhandnahmeverfügung einstellen können. Nichtanhandnahmeverfügungen werden nur erlassen, wenn nicht ermittelt wurde bzw. die Staatsanwaltschaft sich weigert ein Verfahren anhand zu nehmen.

Bei einem Offizialdelikt muss die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln. Es kann nicht sein, dass eine Staatsanwaltschaft bei einem Offizialdelikt nicht einmal ermittelt. Dass ein solches Verhalten dann auch noch vom St. Galler Kantonsgericht gedeckt wird, ist ein Skandal. Wann wacht die Bevölkerung endlich auf?

Ich habe übrigens auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus kontaktiert und um das gebeten, was diese Kommission gemäss ihrem Webauftritt anbietet. Ich habe um Beratung und Unterstützung gebeten. Bislang habe ich keine Antwort von dieser Kommission erhalten. Ich heisse eben weder Kreis noch Gibor sondern Müller, vielleicht liegt es ja daran.

So falsch und verlogen ist die Schweizer Gesinnungsjustiz!

Groteske Rechtsprechung im Kanton Zürich

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. Februar 2015 | 2.054 mal gesehen

Dass der Schweizer Rechtsstaat ungerecht ist, ist hinlänglich bekannt. Schweizer Richter sind den widersprüchlichen, teilweise sehr stark interpretationsbedürftigen und beliebig auslegbaren Schweizer Gesetzen verpflichtet. Die Gerechtigkeit bleibt dabei meist wie selbstverständlich aussen vor. Ein weiteres Beispiel für diese Art von Rechtssprechung zeigt der folgende Fall.

Regelmässige Leser meines Blogs erinnern sich vielleicht noch an den Fall des Mannes, welcher wegen Beschimpfung und Ehrverletzung zu zwei Tagessätzen à 50 Franken auf Bewährung verurteilt wurde. Dies nachdem dem zuständigen Staatsanwalt klar war, dass er das Verfahren nicht zu meinen Ungunsten mit einem Vergleich abschliessen kann. Ich habe mich damals über dieses Urteil beschwert. Die Beschwerde wurde jedoch abgewiesen, da ein Kläger in der Schweiz bei Strafbefehlen kein Beschwerderecht hat.

Jetzt geht es um das Zivilverfahren. Der bereits strafrechtlich verurteilte Beklagte weigerte sich, meiner Zivilforderung nachzukommen. Ich sah mich deshalb gezwungen ein Schlichtungsgesuch beim zuständigen Friedensrichteramt in Zürich einzureichen. Die Verhandlung scheiterte, da der Beklagte lediglich 200 Franken zahlen wollte. Der Friedensrichter hat deshalb diesen Urteilsvorschlag unterbreitet.

Der Vorschlag des Friedensrichters ist natürlich ebenfalls inakzeptabel, da die Kostengutsprache inklusive Genugtuung weniger wäre, als ich an Auslagen für die Verfahren gegen den Beklagten hatte. Zudem hätte ich noch die Hälfe der Verfahrenskosten übernehmen sollen. Etwas, was ich nicht einsehe zumal ja der Beklagte bereits wegen dieser Sache rechtskräftig strafrechtlich verurteilt worden ist.

Deshalb habe ich selbstverständlich umgehend reagiert und den Urteilsvorschlag mit diesem Schreiben abgelehnt. Ich mache das übrigens alles nebenberuflich. Ich arbeite 150% damit ich Prozesskostenvorschüsse und Steuern zahlen kann. Selbstverständlich beziehe ich auch Ferientage um an Friedensrichter- und Gerichtsverhandlungen teilnehmen zu können. Als Kläger muss ich ja jeweils an den Verhandlungen teilnehmen, dies im Gegensatz zu den Beklagen. Beklagte können in der Schweiz je nach Lust und Laune teilnehmen oder nicht. Wenn ein Kläger nicht an der Verhandlung teilnimmt, oder nicht in der Lage ist einen exorbitant hohen Prozesskostenvorschuss zu bezahlen, dann gilt seine Klage als zurückgezogen. Schweizer Richter nutzen dies bewusst aus um Kläger zu schädigen. Sie versuchen Verfahren abzuklemmen indem sie exorbitant hohe Prozesskostenvorschüsse von Klägern verlangen. Das Obergericht des Kantons Zürichs verlangt je nach Lust und Laune einmal 250 Franken, ein anderes Mal 2000 Franken usw. Friedensrichter verlangen je nachdem einmal 250 Franken und einmal 525 Franken für die Verfahrenskosten. Kein Witz!

Was geht den Vertretern unseres Rechtsstaats beim Fällen von solchen Urteilen und Verfügungen bloss durch den Kopf? Aufgrund meiner Erfahrungen habe ich inzwischen den Eindruck, dass viele Vertreter dieses Rechtsstaats aus Abneigung mir gegenüber absichtlich einseitig gegen mich entscheiden. Die einen mögen aus der Gesinnung heraus eine Aversion gegen mich haben und den anderen dürfte es nicht passen, dass ich mich gegen die Unrechtsjustiz zur Wehr setze. Folglich legen sie mir Steine in den Weg wo sie nur können. Die den Verfahren zugrundeliegenden Verfahren wären eigentlich einfach, so geht es da und dort um einen Tweet oder ein Inserat, einen Medienartikel usw. Die Winkeladvokaten bringen es fertig daraus jahrelange Verfahren zu machen und die Dinge dermassen kompliziert zu erledigen, dass sie dabei wohl selber den Überblick bzw. Durchblick verlieren.

Schweizer Juristen sollten auf ihren Berufsstand aufgrund dieser gravierenden Missstände wahrlich nicht stolz sein. Selbstverständlich schneidet auch die Schweiz noch gut ab, wenn man sie mit Bananenrepubliken und anderen Schurkenstaaten vergleicht. Doch sollten sich unsere Richter und Politiker solche Länder nicht zum Vorbild nehmen. Als politischer denkender Mensch bin ich der Ansicht, dass sich die Gewalten sowohl am gesunden Menschenverstand als auch an der Gerechtigkeit orientieren sollten. Das sollte der Grundsatz beim Schaffen von Gesetzen, beim Ausführen von Gesetzen und beim Rechtsprechen sein. Leider ist das in der Schweiz bei allen Gewalten Wunschdenken.