Rechtsverzögerung bei der Zürcher Staatsanwaltschaft

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. April 2014 | 2.964 mal gesehen

Im Dezember 2013 reichte ich einen Strafantrag bei der Zürcher Staatsanwaltschaft ein. Der zuständige Staatsanwalt sandte mir daraufhin für Schweizer Staatsanwälte überraschend speditiv bereits am 20. Dezember 2013 eine Vorladung für eine Vergleichsverhandlung, die am 20. Januar 2014 hätte stattfinden sollen. Wir er damals schrieb sei das Ziel der Verhandlung ein Abschluss eines Vergleichs. Alleine das ist schon eine Frechheit von Seiten der Staatsanwaltschaft, da eine Vergleichsverhandlung im Sinne von Art. 316 StPO für mich aufgrund der Schwere der Ehrverletzung und Diffamierung inakeptabel ist. Gleichzeitig gab er mir zu verstehen, dass bei einem Nichterscheinen meinerseits, der Strafantrag als zurückgezogen gilt. Somit wäre der Strafantrag von der eigenmächtigen Justizbehörde gegen meinen ausdrücklich erklärten Willen als zurückgezogen betrachtet worden, wenn ich den von der Staatsanwaltschaft diktierten Termin nicht hätte einhalten können.

DK

Ich habe dann Akteneinsicht verlangt, welche mir vom zuständigen Staatsanwalt stinkfrech verweigert wurde. Als ich weiterhin auf meinen Bürgerrechten insistierte und den Staatsanwalt unter Angabe der Gesetzesartikel über meine Rechte belehrte, verlangte er von mir eine schriftliche Anfrage um Akteneinsicht. Nachdem ich mit einem eingeschriebenen Brief Akteneinsicht verlangt hatte, wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft einfach nicht darauf eingegangen. Ich habe bis heute keine Akteneinsicht erhalten.  Weil der Verhandlungstermin vom 20. Januar 2014 immer näher rückte und ich immer noch keine Akteneinsicht hatte, erkundigte ich mich noch einmal nach den Akten. Darauf erhielt ich am Samstag vor dem Verhandlungstermin am Montag eine unbegründete Absage für die Verhandlung. Auf Nachfrage nach dem Grund für die Absage hiess es, dass die Staatsanwaltschaft den selbst festgelegten Termin angeblich aus „terminlichen“ Gründen nicht wahrnehmen könne. Die für den 20. Januar 2014 angesetzte Verhandlung fand also nicht statt. Wohlverstanden ich hätte nicht absagen können, denn sonst hätte die Staatsanwaltschaft meinen Strafantrag als zurückgezogen erklärt. Sie selbst kann den von ihr selbst festgelegten Termin aber ohne Begründung absagen!!!

Was meint ihr was inzwischen gelaufen ist? Natürlich nichts. Ich habe bislang weder eine Vorladung für einen neuen Verhandlungstermin noch Akteneinsicht erhalten. Selbstverständlich habe ich bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, doch ich erhielt einfach keine Antwort. Auch das eine verdammte Frechheit von der Zürcher Staatsanwaltschaft! Der Fall dürfte wieder für die vergangenen drei Monate in einem Aktenschrank der Staatsanwaltschaft geruht haben. Was sonst? Ich habe übrigens auch schon verlangt, dass der Fall an einen anderen Staatsanwalt übergeben wird. Die Staatsanwaltschaft lehnte das ab. Was sonst? Die können offenbar wie die Herrgötter schalten und walten wie sie wollen.

Der Beschuldigte dürfte bis dato übrigens auch noch nicht einvernommen worden sein. Es sind schon fast 5 Monate seit Einreichen meines Strafantrags vergangen. Wie ich darauf komme? Ganz einfach ich habe von der Staatsanwaltschaft ein Formular für die Geltendmachung von Rechten als Privatklägerschaft erhalten. Darauf habe ich angekreuzt, dass ich an Einvernahmen teilnehmen will. Ich wurde bisher noch nie zu einer Einvernahme eingeladen. Das Einzige was ich erhielt, war die Vorladung für die von der Staatsanwaltschaft wieder abgesagte Schlichtungsverhandlung. Der Staatsanwalt wollte also offenbar direkt eine Vergleichsverhandlung ansetzen noch ehe er den Beschuldigten einvernommen hatte. Ja, so läuft das bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat. Für mich ist dieses eigenartige Vorgehen der Staatsanwaltschaft ein Indiz dafür, dass die ihren Job gar nicht richtig machen wollen.

Ich habe der Staatsanwaltschaft klipp und klar zu verstehen gegeben, dass ich an Einvernahmen teilnehmen möchte.
Obwohl ich klar zu verstehen gegeben habe, dass ich als Kläger in dieser Sache an Einvernahmen teilnehmen möchte, wurde ich bislang noch nicht zu einer Einvernahme eingeladen.

Auch hier schert sich die Strafermittlungsbehörde offensichtlich nicht um das Gesetz. Das Beschleunigungsgebot nach Art. 5 der StPO wird jedenfalls grosszügig ignoriert. Was sonst? Sowas ist ja normal in unserem Rechtsstaat. Selbstverständlich kriegt davon auch die von einem Grünen präsidierte Justizkommission des Zürcher Kantonsrats nichts mit. Die Damen und Herren Politiker dieser Kommission sind mir bislang jedenfalls nicht durch Taten aufgefallen. Der Grüne Politiker, welcher der Justizkommission vorsteht, scheint sich mehr für Kultur als für Recht und Ordnung zu interessieren. Ich erwarte nicht, dass der Zürcher Politfilz jemals etwas gegen diese Missstände unternimmt, er ist meiner Ansicht nach eher Teil des Problems.

Die Justizbehörden können in diesem Land herumtrödeln wie sie wollen. Wenn sie aber eine Verfügung erlassen, dann muss der Geschädigte innerhalb von 10 Tagen spuren oder aber die Verfügung wird rechtskräftig oder die Klage gilt als zurückgezogen. Ein fertiger Witz ist das. Auch beim Geld einfordern und einkassieren sind sie sehr schnell. Prozesskostenvorschüsse von 5000 Franken müssen innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden, eine Beschwerde dagegen hat keine aufschiebende Wirkung. Wenn dann gezahlt ist, findet der Gerichtstermin frühestens ein halbes Jahr später statt. So läuft das im Kanton Zürich. Das folgende Bild zeigt noch das mit der Beschwerde gegen zu hohe Prozesskosten, die keine aufschiebende Wirkung haben soll.

Bezirksgericht-Uster

Justizskandal tubelisicher erklärt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 12. April 2014 | 2.300 mal gesehen

Leider wissen ja aufgrund der überlangen Verfahrensdauer viele überhaupt nicht mehr um was es bei meinen Rechtfällen überhaupt geht. Selbst die Justizbehörden haben ja inzwischen offensichtlich den Überblick verloren. Deshalb hier eine idiotensichere Zusammenfassung dessen um was es geht.

Am 24. Juni 2012 wurde ich aufgrund von Twitteraussagen, die ich am 23. Juni 2012 gemacht haben soll, von linkslastigen schweizer und deutschen Medien öffentlich auf das allergröbste Diffamiert. Ich habe deswegen in der Folge sogar meinen Job verloren. Am 25. Juni 2012 schickte die GRA-Stiftung diffamierende Medienmitteilungen über mich in den Sprachen Deutsch, Französisch und Englisch in die Welt hinaus. Wohl mit dem Ziel mir international zu schaden. Denn ansonsten müsste sie eine Stadtzürcher Regionalposse ja wohl nicht noch in Französisch und Englisch in die Welt hinausposaunen. Am 26. Juni 2012 stürmten im Auftrag der Zürcher Staatsanwaltschaft morgens um 6 Uhr unter lautem Getöse mehrere Polizeibeamte meine Wohnung, stellten diese auf den Kopf und verhafteten mich. Kurz zuvor wurde die Staatsanwanwaltschaft von den Medien mehrfach und wiederholt auf deren Vorwürfe gegen mich aufmerksam gemacht. Dies wohl nicht ohne böswilligen Hintergedanken. Die Hausdurchsuchung, bei der nichts Belastendes gefunden wurde, und die Verhaftung erfolgten einzig aufgrund der diffamierenden Medienberichterstattung und dem konsequenten Nachfragen der Medienleute bei der Staatsanwaltschaft. Diese hat dann 1 1/2 Jahre lang ermittelt um anschliessend Anklage gegen mich zu erheben. Der Anklagevorwurf beinhaltet das, was mir die Staatsanwaltschaft bereits zu Beginn der Ermittlungen vorgeworfen hat. Es geht im Wesentlichen um drei Tweets, die mir vorgeworfen werden. Es ist also trotz der 1 1/2 Jahre dauernden Ermittlungen nichts Neues hinzugekommen. Einen Grossteil der Zeit dürfte der Fall zu meinen Lasten  in einem Aktenschrank der Staatsanwaltschaft geruht haben. Der Fall ist auch fast 2 Jahre seit Eröffnung juristisch noch nicht geklärt. Ich wäre froh, wenn ich das leidige Kapitel endlich abschliessen könnte. Solange ich hier nicht den Wünschen der Inquisitoren entspreche, und weiterhin auf meine Unschuld bestehe, dauert hier die psychologische Folter halt weiter an.

Das ist die eine Sache. Die andere ist die, dass ich mir diese Diffamierungen nicht bieten lasse. Mein Problem ist, dass ich es mit hunderten wenn nicht gar tausenden von Diffamierern zu tun habe. Wenn ich also eine Diffamierung entdeckt habe und ich die Diffamierer ausmachen konnte, habe ich sie in der Regel jeweils kontaktiert und sie gebeten die Diffamierungen zu entfernen. Einige haben dies getan, andere nicht. Gegen jene, die es nicht getan haben, gehe ich mit juristischen Mitteln wegen Persönlichkeitsverletzung vor. Es gibt in der Schweiz zwei Wege wie man gegen Rufmörder vorgehen kann. Einerseits über die strafrechtliche Schiene und andererseits über die zivilrechtliche Schiene. Ich bin über beide Schienen gegen die Täter vorgegangen. Beide Wege haben Vor- und Nachteile.

Der Weg über das Strafrecht führt bei Persönlichkeitsverletzungen über einen Strafantrag, der bei der Polizei oder besser direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht wird. Das Problem bei diesem Weg sind die Staatsanwälte. Diese können über längere Zeit untätig bleiben, Verfahren jahrelang verschleppen und dann ohne mit den Ermittlungen begonnen zu haben einfach eine Nichtanhandnahmeverfügung erlassen. Diese Nichtanhandnahmeverfügungen müssen begründet sein. Diese Begründungen haben es in sich, das zeigen auch Fälle von anderen Betroffenen, wie z.B. der Fall Zanetti. Ich bin also nicht der Einzige, der mit der Justizwillkür zu kämpfen hat! Es versteht sich von selbst, dass Staatsanwälte, die ihren Job nicht richtig machen, einem Kläger das Leben enorm erschweren können. Problematisch dabei ist auch, dass der Kläger nach Erlass einer Verfügung lediglich 10 Tage Zeit für eine Beschwerde dagegen hat. Gerichte können diese Bedingung noch zusätzlich mit einer Geldforderung in Form eines Prozesskostenvorschusses erschweren. Mit solchen Methoden versuchen Justizbehörden das Weiterziehen von Klagen abzuwürgen. Während die Täter und die Staatsanwälte also jetzt den Frühling geniessen, muss ich als Kläger zuhause sitzen und mich mit den konkreten Verfügungen, Nichtanhandnahmen, Einstellungsverfügungen, Prozesskostenforderungen usw. auseinandersetzen. Zur Horizonterweiterung: Ein Kläger, der sich mit mehreren Tätern und Behörden konfrontiert sieht, empfindet diese Konfrontation natürlich nicht gleich wie die einzelnen Täter und Behördenmitglieder. Denn der Kläger befasst sich ja praktisch während der gesamten mehrjährigen Verfahrensdauer nur noch mit diesen Fällen, die von ihm sehr viel abverlangen. Die Täter und die Behörden können ihr Leben hingegen weiterhin geniessen. Ihr Aufwand für den einzelnen Fall, welcher sie betrifft, hält sich in Grenzen. Betroffene müssen sich in so einer Situation unbedingt einen Ausgleich für die innere Balance suchen, ansonsten gehen sie unter. Alles kann aber auch ein Ausgleich z.B. eine Sportart oder ein Hobby nicht ersetzen, da ein normales Privatleben mit mehreren Prozessen kaum mehr möglich ist. An solchen Prozessen sind schon Ehen und Freundschaften zerbrochen.

Der andere Weg, den ein Geschädigter gehen kann, ist der Weg über das Zivilrecht. Dieser Weg führt zunächst über Laienrichter, die sogenannten Friedensrichter. Diese sollen helfen einen Rechtsstreit zu schlichten. Das mag bei einem Streit zwischen Nachbarn wegen einer zerbrochenen Fensterscheibe oder ein Wegrecht Sinn machen. Im Kampf gegen Medienkonzerne und organisierte Verbrecherbanden bringt das jedoch schlicht und einfach gar nichts. Es verlängert lediglich den Prozess und kostet Zeit und Geld. Die nächste Instanz ist dann ein Bezirksgericht. Bezirksgerichte sind Provinzgerichte, die teilweise mit Laienrichtern und Praktikanten bestückt sind. So ist ja z.B. die Frau von SVP-Nationalrat Hans Fehr Bezirksrichterin obwohl sie gar keine Juristin ist. Auch diese Gerichte bestehen aus Menschen, die nicht vor Vorurteilen, einseitiger Parteinahme und einem mangelhaften Gerechtigkeitsempfinden gefeit sind. Auch diese Gerichte haben Methoden um Kläger davon abzuhalten ihr Recht einzuklagen. So können sie z.B. exorbitant hohe Prozesskostenvorschüsse verlangen, die der Kläger nicht zu zahlen imstande ist.

Selbstverständlich kann der Kläger eine unentgeltliche Rechtshilfe beantragen, doch auch diese ist in der Schweiz mangelhaft geregelt. So werden hier dermassen tiefe Stundenansätze genehmigt, dass man sich damit keinen guten Anwalt leisten kann. Ein guter Medienanwalt, wie sich ihn die Medien leisten können, kostet so ca. 500-1000 Franken in der Stunde. Die Prozesskostenhilfe gewährt aber weniger als CHF 300 pro Stunde. Somit ist schon von vorne herein klar, dass der Pflichtverteidiger in der Regel eher keine Koryphäe seines Fachs ist. Ich gehe davon aus, dass das eine Art bessere Praktikanten sind, die gerade erst ihr Anwaltspatent erworben haben und nun dabei sind Erfahrungen im Leben und im Beruf zu sammeln. Wer Prozesskostenhilfe beantragt, hat also von vorne herein nicht die gleich langen Spiesse wie die mächtigen Gegner (Medienkonzerne, Banken, Pharmamultis, Rohstoffkonzerne, Waffenhändler usw.). Ausserdem kann die Prozesskostenhilfe eingestellt werden, wenn ein Gericht die Ansicht hat, dass die Aussicht auf Erfolg gering ist. Das bedeutet, dass ein befangenes Provinzgericht die Prozesskostenhilfe von vornherein versagen kann.

So, wenn ihr also hin und wieder einen Artikel von mir über Staatsanwälte und Gerichte lest, so wisst ihr jetzt also wenigstens weshalb. Ich weiss, dass es für Aussenstehende schwierig ist, mir zu folgen. Dies zumal es sich um mehrere Verfahren handelt, die  noch dazu mehrere Jahre dauern.

Im Sumpf der Luzerner Justiz stecken bleiben?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. April 2014 | 1.624 mal gesehen

Wer im Kanton Luzern zu seinem Recht kommen will, braucht starke Nerven. Ich habe dort gegen einen regional bekannten Linken Strafantrag eingereicht. Dies weil er mich über einen längeren Zeitraum mehrfach öffentlich diffamiert hat.

Nachdem sich die Luzerner Staatsanwaltschaft ein halbes Jahr Zeit liess um den Beschuldigten zu befragen, entschied sie sich das mehrere Monate lang ruhende Verfahren nach einem Jahr einzustellen. Dies mit einer derart absurden Begründung, dass ich an der Kompetenz der Luzerner Staatsanwaltschaft zweifle. Eigentlich sollte man von Absolventen eines sechsjährigen Jus-Studiums mehr erwarten können, wie ich meine. Aber eben, gesunder Menschenverstand ersetzt so manches Studium, umgekehrt ist dies nicht der Fall.

Obwohl die Luzerner Staatsanwaltschaft sogar festgestellt hat, dass die Diffamierungen geeignet sind meinen Ruf zu schädigen, ergreift sie trotzdem Partei für den Diffamierer.

Luzerner Staatsanwaltschaft erkennt ehrverletzende Wirkung im höchstrichterlichen Sinne.
Luzerner Staatsanwaltschaft stellt fest, dass Diffamierung im höchstrichterlichen Sinne geeignet ist meinen Ruf zu schädigen.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft gesteht mir doch tatsächlich weniger Rechte zu als anderen Bewohnern dieses Landes! Sie begründet dies damit, dass ich einmal ein öffentliches Amt inne gehabt habe. Tatsächlich war ich einmal während rund neun Monaten ersatzweise als Schulpfleger tätig. Deswegen soll ich jetzt weniger Rechte haben als andere???

Der Witz ist, dass ich gar kein öffentliches Amt inne hatte, als ich vom Beschuldigten diffamiert wurde.
Fragwürdige bzw. eigenartige Argumentation der Luzerner Staatsanwaltschaft

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Noch keine News von der St. Galler Staatsanwaltschaft

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. April 2014 | 1.624 mal gesehen

Erinnert ihr euch noch an den Vermieter, welcher seine Wohnungen nicht an Schweizer vermieten wollte? Gegen den Mann läuft seit letztem September ein Strafverfahren wegen Rassendiskriminierung. Nach zähem Ringen konnte ich, nachdem ich hartnäckig und unerbittlich auf meine Rechte bestanden hatte, Akteneinsicht erstreiten. Im Januar 2014 erzielte ich damals meinen Durchbruch.

Seither sind fast wieder drei Monate vergangen ohne, dass ich etwas vom zuständigen Staatsanwalt in St. Gallen gehört habe. Heute versuchte ich den zuständigen Staatsanwalt zu erreichen um mich über den aktuellen Stand des Verfahrens zu orientieren. Die Sekretärin versuchte mich zuerst mit dem Staatsanwalt zu verbinden. Nach einer Weile meldete sie sich wieder am Telefon und sagte, dass der Staatsanwalt im Moment gerade besetzt sei. Er lasse ausrichten, dass der Fall noch pendent sei und ich über die weiteren Verfahrensschritte orientiert werde.

Aufgrund dieser Aussage gehe ich davon aus, dass der Fall im Moment in einer Schublade ruht und seit Januar nichts mehr in der Sache unternommen worden ist. Sonst wäre ich ja über weitere Verfahrensschritte informiert worden. Möglicherweise überlegt sich der zuständige Staatsanwalt gerade, wie er in der Sache weiter vorgehen soll. Dies ganz nach dem Motto „kommt Zeit, kommt Rat.“ Vielleicht hofft er auch einfach nur darauf, dass sich die Sache von selber klärt. Dies indem z.B. irgendwann einmal ein Bundesgerichtsentscheid zu einem ähnlichen Fall vorliegt. Wisst ihr eigentlich was aus dem Fall Tschäppät in Bern geworden ist? Ist der auch in einer Schublade der Staatsanwaltschaft verschwunden? Noch keine News von der St. Galler Staatsanwaltschaft weiterlesen

Teures Zürcher Bezirksgericht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 10. April 2014 | 1.811 mal gesehen

Ein Bezirksgericht im Zürcher Hinterland verlangt höhere Prozesskostenvorschüsse als das Bundesgericht! Neulich reichte ich eine einfach Klage gegen einen Diffamierer ein. Die Klage enthielt aufgrund der Verjährungsfrist von Artikel 60 OR weder eine Schadenersatzforderung noch eine Genugtuungsforderung. Ich habe lediglich die Feststellung der Widerrechtlichkeit, die Beseitigung von zwei Missständen und die Übernahme der Prozesskosten durch die beklagte Partei beantragt.

Gemäss Gerichtsgebührenverordnung des Obergerichts des Kantons Zürich werden die Prozesskosten in der Regel nach dem tatsächlichen Streitinteresse, dem Zeitaufwand des Gerichts und der Schwierigkeit des Falles festgelegt. Sie liegen in der Regel zwischen 300 und 13’000 Franken (siehe LS 211.11; GebV OG).

Obwohl das zuständige Bezirksgericht festhält, es sei nicht ersichtlich, dass der Zeitaufwand und die Schwierigkeit des Falles vom Durchschnitt abweichen würde, verlangt es von mir einen Prozesskostenvorschuss von sage und schreibe 5’000 Franken! Es ist bereits das zweite Mal, dass mir dasselbe Gerichte einen solch hohen Prozesskostenvorschuss in Rechnung stellt. Das ist mehr als das Bundesgericht in Rechnung stellt. Ich bin zurzeit gerade mit einem anderen Diffamierungsfall vor dem Bundesgericht. Das Bundesgericht hat dafür lediglich einen Prozesskostenvorschuss von 2’000 Franken verlangt. Es ist doch ein fertiger Witz wenn ein verhältnismässig unbedeutendes Zürcher Bezirksgericht im Zürcher Hinterland höhere Prozesskostenvorschüsse verlangt als das Bundesgericht in Lausanne! Dies noch dazu für einen wesentlich einfacheren Fall!

Erstaunlich ist der Wucherpreis des Bezirksgerichts auch deshalb, weil die Prozesskosten gemäss Prozesskostenrechner des Kantons Zürich eigentlich tiefer sein müssten. Gemäss diesem Prozesskostenrechner müsste ich bei einem Streitwert von 43’125 Franken mit Prozesskosten von 5000 Franken rechnen. Meine Klage ist bei weitem unter diesem Streitwert. Denn wie bereits erwähnt, liegen keine Geldforderungen vor!

Ob mich das Bezirksgericht mit diesen hohen Prozesskostenforderungen vom Klagen abhalten möchte? Denkbar wäre, dass hohe Prozesskosten zu einer inoffiziellen Strategie der Gerichte gehören um sich vor einer Klageflut zu schützen bzw. um zulasten von Geschädigten zu sparen. Je weniger Geschädigte klagen, desto weniger Arbeit fällt bei den Gerichten an und umso mehr Arbeitsplätze können eingespart werden. Teures Zürcher Bezirksgericht weiterlesen

Die SVP will den Gripen, die NSA auch!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 9. April 2014 | 1.865 mal gesehen

Ueli Maurer und seine SVP wollen den Gripen auf Teufel komm raus. Notfalls auch ohne Zustimmung des Volks. So haben SVP-Exponenten bereits einen Plan B aus der Tasche gezogen. Diesem zufolge sollen die Flugzeuge bei einem NEIN zum Gripen-Fonds-Gesetz halt einfach im Rahmen des vorhandenen Budgets beschafft werden. So würden halt statt alle 22 auf einen Schlag über mehrere Jahre hinweg jeweils ein paar Flugzeuge gekauft.

Der folgende Film ist eine täuschend echte Verarschung. Sie offenbart, dass einige Westschweizer zumindest ein paar SVPler als hinterwäldlerische Betonköpfe mit schriller Stimme ansehen.

Freude am Gripen dürfte auch die NSA haben. Das Funksystem des schwedischen Jets soll von der amerikanischen Firma Rockwell Collins geliefert werden. Diese lässt ihre Geräte von der NSA zertifizieren. Wer weiss, vielleicht fliegen NSA- und NATO-Spitzel dann jeweils mit, wenn ein Schweizer Gripen abhebt. Was für ein ausgekochter Schildbürgerstreich!

Gripen-NSA

Die Schweizer Luftwaffe ist scheinbar nicht in der Lage, das Steuerprogramm des Funks im Detail zu kontrollieren. Saab und das Verteidigungsdepartement von Ueli Maurer betonen jedenfalls, dass es für gewisse Komponenten US-Technik brauche. Das mag bezüglich Abhör- und Ortungstechnik von der NSA wohl zutreffen. Es ist erstaunlich was für Leute für Recht, Ordnung und Sicherheit in unserem Land zuständig sind. Mit unserer Landesverteidigung scheint es genauso schlecht bestellt zu sein wie mit unserem Rechtsstaat.

Der folgende Film zeigt einen Gripen-Crash. Es würde mich übrigens nicht wundern, wenn dieser Crash von unserem Verteidigungsdepartement als Schleudersitztest interpretiert wird.

Immerhin, die Flieger verschrotten sich von selbst.

Die Schweden sind doch froh, wenn sie einen Dummen finden, der ihnen ihren unausgereiften Schrott abkauft.

Über Friedensrichter und Schulpfleger

Von Alexander Müller veröffentlicht am 5. April 2014 | 2.117 mal gesehen

Es ist schon auffällig wie verschieden gewisse Medien in ihrer Berichterstattung mit Persönlichkeitsrechten umgehen. Über mich berichteten Medien über einen längeren Zeitraum hinweg mit voller namentlicher Nennung. Auch der Blick zählte zu diesen Medien. Als die Medien zuerst über mich berichteten, wussten sie wahrscheinlich noch nicht einmal, dass ich Schulpfleger war. Deshalb war von einem „SVP-Mitglied“ die Rede, als über mich mit voller namentlicher Nennung inklusive erkennbaren Foto berichtet wurde. Später wurde ich von den Medien unfreiwillig als „Politiker“ international bekannt gemacht. Eine Stiftung verbreitete sogar Medienmitteilungen auf Deutsch, Französisch und Englisch über mich. Dies obwohl ein Schulpfleger eigentlich einfach ein nebenamtlich tätiger Amtsträger ist. Dies genauso wie eben viele Friedensrichter.

Doch ausgerechnet bei einem Friedensrichter macht die Ringierzeitung Blick in einem Artikel mit dem Titel 23 Zeilen Hass einen grossen Unterschied. Dessen Name wird nicht genannt und das Foto wird unkenntlich gemacht. Anders als in meinem Fall wurde zudem auch noch eine Stellungnahme des Mannes im Artikel über diese Sache publiziert. Damit wurde die Richtlinie 3.8 des Presserats bei der Berichterstattung über den Friedensrichter befolgt. Haben Journalisten vor Friedensrichtern mehr Respekt als vor Schulpflegern? Oder liegt es an der Parteimitgliedschaft?

Friedensrichter
So berichtet der Blick über einen Friedensrichter

Gerne wüsste ich in welcher Partei dieser Friedensrichter Mitglied ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass es sich beim betreffenden Friedensrichter um kein SVP-Mitglied handelt. Sonst wäre er möglicherweise in verschiedenen Medien mit Name, Vorname und erkennbarem Foto öffentlich vorgeführt und an den Pranger gestellt worden. Dies womöglich solange bis er seinen Job verloren hätte, sein Amt niedergelegt hätte und aus seiner Partei ausgetreten wäre. Möglicherweise auch noch lange darüber hinaus, damit er möglichst lange keinen Job mehr gefunden hätte.

Dann wären viele am Shitstorm beteiligte scheinbare „Gutmenschen“ in ihrer Selbstgerechtigkeit glücklich gewesen und hätten dabei wahrscheinlich auch noch ein orgastisches Gefühl erlebt.

Nachtrag vom 5. April 2014 um 19.06 Uhr:
Ich weiss jetzt den Namen des Friedensrichters, werde diesen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes jedoch nicht publizieren. Wichtig erscheint mir jedoch die Information über die Parteimitgliedschaft. Der Mann ist SVP-Mitglied! Es ist doch schon erstaunlich, dass der Blick beim Friedensrichter komplett anders vorgegangen ist als in meinem Fall. Offenbar geniessen Friedensrichter bei den Massenmedien einen umfassenderen Persönlichkeitsschutz als Schulpfleger und einfache Parteimitglieder. Dies obwohl es sich sowohl bei Friedensrichtern als auch bei Schulpflegern meist um nebenamtlich tätige Personen handelt.

Beschneidungen mit Pädophilen-Initiative vereinbar?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. April 2014 | 2.173 mal gesehen

Wie ich bereits in einem früheren Artikel geschrieben habe, bin ich gegen die Pädophilen-Initiative. Ich sehe darin einen Verstoss gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Dies weil die in der Initiative geforderten Massnahmen keine Rücksicht auf die Schwere eines Vergehens nehmen. So unterscheidet die Initiative z.B. nicht zwischen einer Jugendliebe und echten pädokriminellen Straftaten. Ein 18 Jähriger, der eine Liebschaft mit einer 15 Jährigen hat, wird gleich hart bestraft wie ein 53 Jähriger, der sich an einer 9 Jährigen vergreift. Das kann es doch echt nicht sein! Die Rechtssprechung eines Rechtsstaats sollte schon intelligenter und differenzierter sein.

Der Initiativtext richtet sich eben nicht explizit nur gegen pädosexuelle Handlungen!

Schaut euch noch einmal den Wortlaut der Initiative an:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 123c (neu) Massnahme nach Sexualdelikten an Kindern oder an zum Widerstand unfähigen oder urteilsunfähigen Personen

Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.

Im Initiativtext ist nicht von „sexuellen Handlungen“ die Rede. Stattdessen ist von der „sexuellen Unversehrtheit“ eines Kindes oder einer abhängigen Person die Rede. Diesbezüglich fallen mir eigentlich ganz andere Kontroversen ein.

Erinnert ihr euch z.B. noch an die Kontroverse über die religiös motivierte Beschneidung von Jungen und Mädchen? Auch dabei ging es um die körperliche bzw. sexuelle Unversehrtheit von Kindern und abhängigen Personen.

Beschneidungen
Quelle

Zur Erinnerung:

Nach heftigen Protesten von religiöser Seite, hat die Politik das Urteil des Kölner Landgerichts leichtfertig wieder gekippt. Bei der Debatte um die religiös-motivierte Beschneidung von Kindern, wurde unter anderem argumentiert, dass Beschneidungen die Sexualität der Beschnittenen negativ beeinflussen können.

Könnte es sein, dass die Pädophilen-Initiative auch Mediziner betreffen kann, die an den Geschlechtsteilen von Kindern herumschnipseln weil es die Eltern der Kinder wollen?

Wobei, eigentlich gibt es ja in der Bundesverfassung bereits einen Artikel, der die körperliche Unversehrtheit schützen soll. Es ist Artikel 10 der Bundesverfassung. Offenbar sehen die Mehrheit der Schweizer Justizbeamten und Politiker Beschneidungen jedoch nicht als Eingriff in die sexuelle Unversehrtheit an. Ich halte es allerdings auch für möglich, dass sich Religionsgemeinschaften in der Schweiz über Gesetze hinwegsetzen können weil ihnen dank gesellschaftlichem Einfluss und politischer Macht ein Sonderstatus in unserem „Rechtsstaat“ zukommt. Fakt ist, dass die Kantone für Landeskirchen Steuern eintreiben und dies sogar bei juristischen Personen, die eindeutig nicht diesen Landeskirchen angehören. Hier wird meiner Ansicht nach gegen die verfassungsmässig garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit verstossen. Dies indem juristische Personen gegen ihren Willen gezwungen werden Kirchensteuern zu zahlen.

NEIN zum Gripen-Fonds-Gesetz

Von Alexander Müller veröffentlicht am 1. April 2014 | 2.527 mal gesehen

Bundesrat Ueli Maurer von der SVP möchte die marode Luftwaffe aufpolieren. Deshalb will er 54 alte F5 Tiger Jets durch 22 schwedische Gripen Mehrzweckkampfflugzeuge ersetzen. Der ganze Spass soll rund 3 Milliarden Schweizerfranken kosten. Ob das mit den Kosten tatsächlich so ist, bleibt unklar, denn die Flugzeuge existieren derzeit nur auf dem Papier. Finanziert werden soll das ganze über einen Fonds. Am 18. Mai 2014 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten, die es interessiert, über das Gripen-Fonds-Gesetz ab. Es handelt sich dabei um die gesetzliche Voraussetzung für die Finanzierung der Grippenbeschaffung.

Was spricht gegen die Beschaffung des Gripen bzw. das Gripen-Fonds-Gesetz?

1. Mit 22 mittelmässigen Kampfflugzeugen kann unsere marode Luftwaffe die Schweiz nicht verteidigen. Das ist wie damals, als der Rest der deutschen Luftwaffe verzweifelt versuchte mit einer Handvoll Jäger alliierte Bomberverbände aufzuhalten. Also ein hoffnungsloses Unterfangen, das von Anfang an zum Scheitern verurteilt ist. Seht selbst:

Auch die japanische Luftwaffe konnte mit ihrer zahlenmässig unterlegenen Luftwaffe trotz immenser Verzeiflungstaten nicht gewinnen.

2. Der Gripen existiert bislang nur auf dem Papier. Wer am 18. Mai 2014 JA für das Gripen-Fonds-Gesetz stimmt, der sagt ja zum Kauf einer über 3 Milliarden Schweizerfranken teuren Wundertüte.

3. Bevor wir wahl- und konzeptlos Spielzeuge für unsere Armee kaufen, sollten wir erst einmal über eine vernünftige und sinnvolle Verteidigungsstrategie bzw. die Rolle der Luftwaffe nachdenken. Dazu gehört die Überlegung wer der Feind ist und wie man ihn am besten abwehren bzw. bekämpfen kann. Erst dann sollten wir uns die Waffen aussuchen, nicht umgekehrt.

4. Für die luftpolizeilichen Aufgaben, die ohnehin bislang nicht benötigt wurden, taugen auch noch die vorhandenen F/A 18 Flieger.

5. Die Länder, welche die Schweiz umgeben haben mit Ausnahme von Liechtenstein und Österreich mehr und zudem bessere Flugzeuge als wir. 22 Gripen werden die desolate Lage unserer Landesverteidigung nicht wesentlich verbessern. Unser Land steht zurzeit so in Europa da, wie seinerzeit die alte Eidgenossenschaft vor den Truppen Napoleons.

Ich bin gegen das Gripen-Fonds-Gesetz, wir können diese 3 Milliarden sinnvoller ausgeben. Zum Beispiel für den Strassenbau. Wir sollten dringend eine zweite Gotthardröhre bauen. Das bringt wesentlich mehr Schweizern etwas als 22 Gripenflugzeuge. Seid ehrlich, die Gripen machen nur Lärm, deswegen ist eurer Leben weder sicherer noch seid ihr schneller im Tessin.

Stimmempfehlung für den 18. Mai 2014: NEIN zum Gripen-Fonds-Gesetz