Beschneidungen mit Pädophilen-Initiative vereinbar?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. April 2014 | 2.156 mal gesehen

Wie ich bereits in einem früheren Artikel geschrieben habe, bin ich gegen die Pädophilen-Initiative. Ich sehe darin einen Verstoss gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Dies weil die in der Initiative geforderten Massnahmen keine Rücksicht auf die Schwere eines Vergehens nehmen. So unterscheidet die Initiative z.B. nicht zwischen einer Jugendliebe und echten pädokriminellen Straftaten. Ein 18 Jähriger, der eine Liebschaft mit einer 15 Jährigen hat, wird gleich hart bestraft wie ein 53 Jähriger, der sich an einer 9 Jährigen vergreift. Das kann es doch echt nicht sein! Die Rechtssprechung eines Rechtsstaats sollte schon intelligenter und differenzierter sein.

Der Initiativtext richtet sich eben nicht explizit nur gegen pädosexuelle Handlungen!

Schaut euch noch einmal den Wortlaut der Initiative an:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 123c (neu) Massnahme nach Sexualdelikten an Kindern oder an zum Widerstand unfähigen oder urteilsunfähigen Personen

Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.

Im Initiativtext ist nicht von „sexuellen Handlungen“ die Rede. Stattdessen ist von der „sexuellen Unversehrtheit“ eines Kindes oder einer abhängigen Person die Rede. Diesbezüglich fallen mir eigentlich ganz andere Kontroversen ein.

Erinnert ihr euch z.B. noch an die Kontroverse über die religiös motivierte Beschneidung von Jungen und Mädchen? Auch dabei ging es um die körperliche bzw. sexuelle Unversehrtheit von Kindern und abhängigen Personen.

Beschneidungen
Quelle

Zur Erinnerung:

Nach heftigen Protesten von religiöser Seite, hat die Politik das Urteil des Kölner Landgerichts leichtfertig wieder gekippt. Bei der Debatte um die religiös-motivierte Beschneidung von Kindern, wurde unter anderem argumentiert, dass Beschneidungen die Sexualität der Beschnittenen negativ beeinflussen können.

Könnte es sein, dass die Pädophilen-Initiative auch Mediziner betreffen kann, die an den Geschlechtsteilen von Kindern herumschnipseln weil es die Eltern der Kinder wollen?

Wobei, eigentlich gibt es ja in der Bundesverfassung bereits einen Artikel, der die körperliche Unversehrtheit schützen soll. Es ist Artikel 10 der Bundesverfassung. Offenbar sehen die Mehrheit der Schweizer Justizbeamten und Politiker Beschneidungen jedoch nicht als Eingriff in die sexuelle Unversehrtheit an. Ich halte es allerdings auch für möglich, dass sich Religionsgemeinschaften in der Schweiz über Gesetze hinwegsetzen können weil ihnen dank gesellschaftlichem Einfluss und politischer Macht ein Sonderstatus in unserem „Rechtsstaat“ zukommt. Fakt ist, dass die Kantone für Landeskirchen Steuern eintreiben und dies sogar bei juristischen Personen, die eindeutig nicht diesen Landeskirchen angehören. Hier wird meiner Ansicht nach gegen die verfassungsmässig garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit verstossen. Dies indem juristische Personen gegen ihren Willen gezwungen werden Kirchensteuern zu zahlen.

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