Artikel 31 ist ein Mangel des Schweizer Strafrechts

Stellen Sie sich vor, ein Journalist schreibt in einer Zeitung, dass sie ein Vergewaltiger seien. Sie lesen das in der Zeitung und intervenieren erfolglos beim Journalisten. Weiter wehren können Sie sich nicht mehr, weil Sie kurz darauf von einem wütenden Mob, bestehend aus einfältigen Lesern, krankenhausreif geschlagen werden. Nachdem Sie aus der Intensivstation entlassen worden … Weiterlesen