Völkerrecht versus Bundesrecht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. April 2009 | 3.136 mal gesehen

Immer wieder werden Volksinitiativen von linker Seite unter dem Vorwand, dass diese angeblich dem Völkerrecht widersprechen würden, in Frage gestellt.

Problematik:

Die wenigsten Stimmbürger unseres Landes verfügen über vertiefte Kenntnisse des Völkerrechts und können daher auch nicht nachvollziehen ob die Behauptungen der Linken stimmen. Eine Beeinflussung des Stimmvolks bei Volksabstimmungen durch Verunsicherung kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Aufklärung tut Not!

Das Völkerrecht regelt das Verhältnis zwischen Völkerrechtssubjekten, also den Trägern völkerrechtlicher Pflichten und Rechte, deren Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird. Typische Völkerrechtssubjekte sind Staaten und internationale Organisationen wie das IKRK.

Die Schweiz ist ein souveräner und unabhängiger Staat. Souverän bedeutet, dass er die ursprüngliche Kompetenzhoheit hat. Diese Kompetenzhoheit untersteht grundsätzlich weder dem Einfluss von Staatengemeinschaften noch demjenigen von internationalen Organisationen. Durch Staatsverträge und Internationale Abkommen (die kündbar sind) kann sich die Schweiz jedoch zur Übernahme bestimmter Rechtsnormen und zum Erlass von bestimmten Gesetzen, deren Inhalt im Staatsvertrag bereits detailliert geregelt ist, verpflichten.

So hat sich die Schweiz verpflichtet das Völkerrecht zu beachten (BV Art. 5 Abs. 4) und Volksinitiativen, die gegen zwingendes Völkerrecht verstossen ganz oder teilweise für ungültig zu erklären. (BV Art. 139 Abs. 2).

Unter zwingendem Völkerrecht (ius cogens) versteht man Fundamentalnormen des Völkerrechts. Völkergewohnheitsrechte und Völkerrechtliche Vereinbarungen, die gegen solche Normen verstossen sind nichtig. Solche zwingenden Völkerrechtlichen Normen sind z.B. Verbote für Folter, Völkermord und Sklaverei.

Volksinitiativen, die nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstossen sind gültig und werden daher von der Bundesversammlung auch nicht für ungültig erklärt. Sie sind im Einklang mit unserer Bundesverfassung die vom Volk abgesegnet worden ist.

Wenn also eine Volksinitiative wie z.B. die Volksinitiative „Gegen den Bau von Minaretten“ zur Abstimmung kommt, kann davon ausgegangen werden, dass sie mit Sicherheit nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstösst.

Rate this post