Zürcher Staatsanwälte angezeigt

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. April 2013 | 4.812 mal gesehen

Gestern berichtete die NZZ am Sonntag, dass der Zürcher Kantonsrat Claudio Schmid zwei Staatsanwälte der Zürcher Staatsanwaltschaft angezeigt hat. Die Vorwürfe von Schmid an die Zürcher Staatsanwaltschaft sind schwerwiegend und sollten jeden Befürworter eines Rechtsstaats aufhorchen lassen!

Schmid wirft den Zürcher Staatsanwälten laut NZZ am Sonntag Amtsmissbrauch, Urkundenfälschung, Betrug, Irreführung der Rechtspflege und versuchte Nötigung vor. Einer der beiden Staatsanwälte soll versucht haben ihn zum Akzeptieren eines Strafbefehls zu nötigen. Dabei soll er ihm mit ernstlichen Nachteilen gedroht haben!

Ich bin erstaunt darüber, dass die Medien über die Anzeige von Claudio Schmid relativ zurückhaltend berichten. Wenn es um Tweets oder Facebook-Kommentare von Politikern oder einfachen SVP-Mitgliedern geht, sind die Medien weit weniger rücksichtsvoll. Da werden dann Leute schon einmal mit Name, Vorname und Foto an den Pranger gestellt und vorverurteilt. Hingegen wird im vorliegenden Fall nicht bekannt gegeben welche Staatsanwälte Schmid angezeigt hat. Die NZZ gibt jedoch Hinweise. Es soll sich um den ermittelnden Staatsanwalt in der Hildebrand-Affäre und dessen Vorgesetzten handeln. Der ermittelnde Staatsanwalt in der Hildebrand-Affäre ist bekannt, da er diesbezüglich bereits im Schweizer Fernsehen aufgetreten ist. Es handelt sich um Staatsanwalt Umberto Pajarola. Auf Umberto Pajarola deutet auch ein zweiter Hinweis im NZZ-Artikel hin. Nämlich, dass dieser eine Dissertation über Gewaltanwendung im Verhör geschrieben habe. Darüber hat die NZZ im Jahr 2008 auch einen Artikel verfasst und siehe da, der Verfasser ist Umberto Pajarola. So ein Zufall aber auch.

Für mich ist interessant, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen keine Stellung nehmen will und aus Gründen der Persönlichkeitsrechte auf die Namensnennung der beiden Staatsanwälte verzichten will. Mir sind mindestens drei Fälle bekannt, bei welchen die Zürcher Staatsanwaltschaft bei der Wahrung der Persönlichkeitsrechte weniger zimperlich war. Obwohl auch in diesen Fällen die Unschuldsvermutung gilt. So nannte z.B. Staatsanwalt Pajarola im Schweizer Fernsehen Claudio Schmid namentlich und bezeichnete ihn öffentlich als Tatverdächtigen. Es ist eine Ungeheuerlichkeit, dass nun offenbar genau dieser Pajarola von der Zürcher Staatsanwaltschaft geschützt wird! Hierzu fällt mir der folgende Spruch in George Orwells Roman Animal Farm ein: „All animals are equal, but some animals are more equal than others.“ Soviel zu unserem Rechtsstaat und dem Gleichstellungsartikel (BV Art. 8) in der Schweizerischen Bundesverfassung.

Ich hoffe, dass die Anzeige gegen die betroffenen Staatsanwälte genauso seriös geprüft wird, wie Anzeigen gegen SVP-Politiker. Denn sollte an den Vorwürfen von Claudio Schmid etwas dran sein, dann sind diese Staatsanwälte nicht mehr tragbar. Staatsanwälte, die das Recht beugen, gehören vom Amt suspendiert und aus der Anwaltskammer ausgeschlossen! Ansonsten macht sich der Rechtsstaat lächerlich. Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass  negativ über die Zürcher Staatsanwaltschaft berichtet wird.

Das Schweizer Fernsehen berichtete unlängst darüber, dass Straftatbestände im Erb-Prozess verjähren weil das Gerichtsverfahren aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen bei der Zürcher Staatsanwaltschaft verschoben werden muss. Angeblich sei es aufgrund der Komplexität des Verfahrens nicht möglich gewesen eine Stellvertretung zu organisieren. Das klingt ja so als ob die Frau Staatsanwältin so plötzlich schwanger geworden ist, dass nicht mehr rechtzeitig reagiert werden konnte.