Rambo-Methoden

Von Alexander Müller veröffentlicht am 22. September 2013 | 3.760 mal gesehen

Ein 21-jähriger Schweizer sitzt am vergangenen Mittwoch vor seiner Stammkneipe. Plötzlich wird er von Polizisten attackiert, zu Boden geworfen, mit Handschellen gefesselt und es werden ihm die Augen verbunden. Dann nehmen ihn die Polizisten mit in seine Wohnung und durchsuchen diese. Die darauffolgende Nacht verbringt er in Untersuchungshaft in einer Gefängniszelle.

Rambo-Polizei

Grund für dieses rabiate Vorgehen der Polizei ist eine Drohung, die am gleichen Tag in einer Berufsschule eingegangen ist. Sie verdächtigt den Verhafteten der Tat.

Auf ihr Vorgehen angesprochen, rechtfertigt sich die Polizei mit fragwürdigen Argumenten. Der Medienchef der Stadtpolizei Zürich wird in Medienartikeln wie folgt zitiert:

«Es war keine brutale Verhaftung, sondern eine konsequente. Wir hatten ­einen dringenden Tatverdacht. Die Verhaftung und die Hausdurchsuchung wurden von der Staatsanwaltschaft angeordnet. Er hat mit seinem Auftritt im Kampfanzug selber dazu beigetragen.»

Diese Rechtfertigung kann ich nicht ernst nehmen. Es kann doch nicht sein, dass die Polizei einen unbescholtenen Bürger vor einer Kneipe angreift, auf grobe Art und Weise verhaftet und ihn anschliessend einfach eine Nacht in Untersuchungshaft steckt. Das Tragen eines Kampfanzugs rechtfertigt dieses Vorgehen jedenfalls mit Sicherheit nicht.

Eine verdächtige Person ist ja noch lange nicht schuldig! Von der Polizei darf man erwarten, dass sie einen Tatverdächtigen auf zivilisierte Weise zur Befragung mit auf den Polizeiposten bringt. Eine Untersuchungshaft ist ebenfalls nicht gerechtfertigt zumal die Beamten bei der Hausdurchsuchung offenbar ja keine Anhaltspunkte gefunden haben, welche ihren Tatverdacht erhärten.

Diese Aktion wirft wieder einmal ein schlechtes Licht auf die Zürcher Staatsanwaltschaft, welche die Verhaftung offenbar angeordnet hatte. Die Zürcher Staatsanwaltschaft kann doch nicht einfach Leute verhaften lassen, ohne dass ernsthafte Gründe für einen dringenden Tatverdacht vorliegen. Das Tragen eines Tarnanzugs ist meiner Ansicht nach jedenfalls noch kein Grund für einen dringenden Tatverdacht.

Sollte der verdächtigte junge Mann tatsächlich unschuldig sein, so rate ich ihm eine Staatshaftungs-klage einzureichen und eine Aufsichtsbeschwerde zu prüfen. Ein solch rabiates Vorgehen der Polizei, wie es in den Medien geschildert wird, ist inakzeptabel!