Definition des zwingenden Völkerrechts
1989 genehmigte die Bundesversammlung das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge. Es trat für die Schweiz im Jahr 1990 in Kraft. Artikel 53 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge definiert zwingendes Völkerrecht wie folgt: „Im Sinne dieses Übereinkommens ist eine zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts eine Norm, die von der internationalen Staatengemeinschaft in … Weiterlesen