Gleichheit vor dem Gesetz? Denkste!

Von Alexander Müller veröffentlicht am 11. November 2013 | 3.386 mal gesehen

Heute berichtete der Blick über einen Gehörlosen, der mit dem Trottinett vom Milchbuck zum Hauptbahnhof hinunter fuhr. Er war dabei offenbar so schnell unterwegs, dass er von einer Radarfalle geblitzt wurde. Möglich ist aber auch, dass er bei rot über eine Ampel fuhr. Was mich verblüfft ist das Verhalten der Zürcher Stadtpolizei.

Mit dem Trottinett in die Radarfalle
Mit dem Trottinett in die Radarfalle

Nachdem er geblitzt worden war, ging der Gehörlose zur Polizei um sich zu stellen. Dabei erkundigte er sich ob er eine Busse bezahlen müsse. Darauf soll ihm eine Polizistin entgegnet haben, dass er Glück habe und keine Busse bezahlen müsse weil sein Trottinett kein Kennzeichen habe.

Meiner Ansicht nach hat die Polizei hier falsch gehandelt. Laut Artikel 8 der Bundesverfassung ist vor dem Gesetz jeder gleich. Auch im Strassenverkehrsgesetz steht nirgends, dass nur Verkehrsteilnehmer mit einem Kennzeichen gebüsst werden können. Es können auch Verkehrsteilnehmer ohne Kennzeichen wie z.B. Fussgänger gebüsst werden, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstossen. Die Verkehrsregeln gelten für alle Verkehrsteilnehmer!

Ein Kennzeichen dient lediglich der Identifizierung. Indem sich der Mann selber bei der Polizei gestellt hat und von dieser sogar noch das Foto des Blitzers ausgehändigt bekommen hat, ist er eindeutig identifiziert. Somit ist es auch möglich ihn zur Rechenschaft zu ziehen.

Schliesslich gilt es zu bedenken, dass der Gehörlose bei seiner rasanten Fahrt andere Verkehrsteilnehmer hätte gefährden können. Blitzkästen werden ja extra deshalb aufgestellt um Geschwindigkeitsübertretungen zu verfolgen! Gerade als Gehörloser kann er ja im Strassenverkehr nicht alle Sinne nutzen, der Gehörsinn fehlt und er kann somit nicht auf Geräusche reagieren. Das erfordert meiner Ansicht nach besondere Vorsicht und ein umsichtiges Verhalten. Was, wenn ein er in einen Fussgänger gefahren wäre? Was, wenn plötzlich ein Kind auf die Strasse gerannt wäre? Hat ein Trottinett ein ABS-Bremssystem? Was, wenn er umgefallen und unter ein Auto gekommen wäre? Er hatte ja noch nicht einmal einen Helm an! Wahrscheinlich wäre im letzteren Fall dann der Autofahrer gebüsst worden. Die Stadt Zürich ist ja für ihre rigide Politik gegenüber Autofahrern berüchtigt.

Aber vielleicht hat dieser lockere Umgang mit Velo- und Trottinettfahrern in der Stadt Zürich ja damit zu tun, dass der Stadtzürcher Polizeivorsteher ein Linksalternativer ist.