Haftstrafen für Krawallanten

Den Krawallanten, die am vergangenen Wochenende in Zürich verhaftet wurden, droht eine Verurteilung wegen Landfriedensbruch und Sachbeschädigung. Das Gesetz sieht dafür eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren für Landfriedensbruch und bis zu fünf Jahren für schwere Sachbeschädigung vor. Strafgesetzbuch Art. 260 Landfriedensbruch Wer an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen … Weiterlesen