Ärger mit der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat
Vor zwei Wochen berichtete ich über die milde Strafe, welche die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen jemanden wegen übler Nachrede verhängt hatte. Das Strafmass sieht zwei Tagessätze à 50 Franken auf Bewährung vor. Dieses Strafmass ist eine Frechheit sondergleichen und Ausdruck von blankem Hohn. Ich habe deshalb Einsprache gegen den lächerlichen Strafbefehl erhoben. Hier meine Einsprache: Zusätzlich zur Einsprache … Weiterlesen