Ärger mit der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat

Von Alexander Müller veröffentlicht am 26. Juni 2014 | 4.053 mal gesehen

Vor zwei Wochen berichtete ich über die milde Strafe, welche die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen jemanden wegen übler Nachrede verhängt hatte. Das Strafmass sieht zwei Tagessätze à 50 Franken auf Bewährung vor. Dieses Strafmass ist eine Frechheit sondergleichen und Ausdruck von blankem Hohn. Ich habe deshalb Einsprache gegen den lächerlichen Strafbefehl erhoben.

Hier meine Einsprache:

Einsprache gegen Strafbefehl mit zu mildem Strafmass
Einsprache gegen Strafbefehl mit zu mildem Strafmass

Zusätzlich zur Einsprache habe ich mich bei der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft beschwert. Die Antwort steht noch aus, was mich nicht erstaunt, es passt zu den bisherigen Erfahrungen mit Zürcher Staatsanwälten. Staatsanwälte haben in der Schweiz offenbar eine ähnliche Position, wie sie einst Ärzte hatten, als man noch von Göttern in Weiss sprach.

Mal sehen, was sich meine Gegner bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat nun einfallen lassen. Es ist nicht die erste Erfahrung dieser Art, die ich in den letzten zwei Jahren mit Schweizer Staatsanwälten gemacht habe, weshalb das Wort „Gegner“ bzw. „Beschwerdegegner“ angemessen ist.

Einmal bei einem Strafverfahren gegen einen medienbekannten Anwalt wollte ein leitender Zürcher Staatsanwalt, dass ich die Anzeige  gegen den Anwalt zurückziehe. Ich müsse sonst mit Retorsionsmassnahmen rechnen, da der Beschuldigte gute Kontakte zur Presse habe. Ich zog die Anzeige nicht zurück, worauf der Staatsanwalt ermitteln musste. Das Ermittlungsverfahren war eine Farce. Zunächst wurde der Beginn der Ermittlungen solange hinausgeschoben, bis die Zeugen alles vergessen hatten oder sich nicht mehr richtig erinnern wollten und dann stand noch meine Aussage gegen jene des beschuldigten Anwalts. Dass dessen Aussage im Widerspruch zu einem Einvernahmeprotokoll stand, hinderte die Staatsanwaltschaft nicht das Verfahren einzustellen. Auch das eine Schweinerei sondergleichen. Ein ehemaliger Tagi-Journalist berichtete in der NZZ am Sonntag darüber. Er beschränkte sich in seinem Artikel auf Aussagen des Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft. Auch dies eine Schmierengeschichte, die zum Himmel schreit und ein schlechtes Licht auf Exponenten unseres Rechtsstaats und den Schweizer Journalismus wirft. Leider wissen die Wenigsten davon.

Ich habe mich entschieden diese Fälle publik zu machen, damit jene, die es interessiert, wissen wie es um unseren Rechtsstaat tatsächlich bestellt ist. Diese Zustände sind nicht neu und ich bin auch nicht der Einzige, der solche Erfahrungen macht. Umso erstaunlicher ist es, dass die Justizkommission des Zürcher Kantonsrats und der zuständige Regierungsrat bislang nichts dagegen unternommen haben. Vielleicht liegt es ja daran, dass sowohl der zuständige Regierungsrat als auch der Präsident der Justizkommission Mitglieder der Grünen Partei sind. Es handelt sich somit um Politiker, die politisch denjenigen nahestehen, gegen die ich vorgegangen bin.

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