Ist die Kohäsionsmilliarde Schmiergeld?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 2. Februar 2014 | 2.665 mal gesehen

Die Mehrheit des Schweizer Stimmvolks hat im Jahr 2006 JA zur Kohäsionsmilliarde gesagt. Dabei geht es um die Zahlung von über einer Milliarden Schweizerfranken, mit denen Schweizer Steuerzahler à fonds perdu die EU-Osterweiterung mitfinanzieren. Dies obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist. Hätte der Schweizer Bundesrat nicht von sich aus die Zahlung angeboten, wäre die Schweiz überhaupt nicht zur Zahlung verpflichtet gewesen.

Der Bundesrat und die Linken sind offenbar der Meinung, dass sie sich mit den Kohäsionszahlungen die Gunst der EU für weitere Verhandlungen mit der Schweiz erkaufen können. So gesehen handelt es sich bei den Kohäsionszahlungen an die EU eigentlich um als Solidaritätsbeitrag getarnte Schmiergeldzahlungen. Mich erstaunt es, dass gerade linke EU-Turbos, die sich selber als moralische Instanz und bessere Menschen ansehen, für solche „Schmiergeldzahlungen“ aussprechen. Dies, da das ja eigentlich Korruption bzw. Bestechung ist.  Korruption ist eigentlich strafbar, wie der jüngste mutmassliche Bestechungsfall in der Bundesverwaltung zeigt.

Offenbar gelten für Staaten aber eigene Massstäbe. Das haben ja auch schon einzelne Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland bewiesen, die wissentlich gestohlene CDs gekauft haben. Dies obwohl Hehlerei eigentlich auch in Deutschland strafbar ist.

Ich bin gegen à fonds perdu Zahlungen, welche die Abwanderung von Arbeitsplätzen in der Schweiz in die neuen EU-Oststaaten fördern. Ziel der Schweizer Politik sollte es sein Arbeitsplätze in der Schweiz zu erhalten und nicht deren Abwanderung in die EU zu begünstigen. Der wirtschaftliche Nutzen der gezahlten Milliarde hält sich übrigens in Grenzen. Die Milliardenzahlung führten lediglich zu Aufträgen von wenigen Millionen Schweizerfranken an Schweizer Unternehmen. So gesehen wäre es sinnvoller gewesen die Milliarde zur Standortförderung in der Schweiz auszugeben.

Fazit: Der Bund hat genug Geld um es verschenken zu können, Steuererhöhungen und die FABI-Vorlage sind somit abzulehnen. Es sollte dem Bundesrat gesetzlich verboten werden ohne Zustimmung des Volks à fonds perdu Zahlungen ins Ausland zu tätigen. Es ist immerhin das Geld von uns Steuerzahlern, welches der Bundesrat da ins Ausland verschenkt. Leider ist jedoch auch ein Verbot kein Garant für solche Steuergeldverschwendungen. Denn die Mehrheit des Schweizer Stimmvolks hat für die à fonds perdu Kohäsionszahlung an die EU gestimmt.