Raserinitiative ist falscher Ansatz

Von Alexander Müller veröffentlicht am 18. Juni 2011 | 2.988 mal gesehen

RoadCross will mit der Raserinitiative den Schweizer Strassenverkehr sicherer machen. Die Raserinitiative verlangt höhere Strafen für Raser. Vorgesehen sind mehrjährige Haftstrafen für Geschwindigskeitübertretungen ab 40km in der Tempo 30 Zone, ab 50km/h innerorts und ab 80km/h auf Autobahnen. Zudem soll bereits bei Ersttaten das Fahrzeug beschlagnahmt und der Führerausweis für mindestens 2 Jahre eingezogen werden.

Doch sind diese Strafverschärfungen wirklich nötig?
Das geltende Gesetz sieht bei einer groben Verletzung der Verkehrsregeln für Wiederholungstäter bereits erhebliche Strafverschärfungen vor. Artikel 16 des Strassenverkehrsgesetzes sieht bei einer Ersttat einen Führerausweisentzug von mindestens 3 Monaten vor. Sofern innerhalb von 5 Jahren vor dem Vergehen bereits eine mittelschwere Verletzung der Verkehrsregeln erfolgte, wird der Führerausweis für 6 Monate entzogen. Wenn innerhalb desselben Zeitraums bereits eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln vorlag, wird der Führerausweis für mindestens 12 Monate entzogen. Sofern innerhalb von 10 Jahren mehrere mittelschwere oder grobe Verletzungen der Verkehrsregeln begangen wurden, kann der Führerausweis schon heute auf unbestimmte Zeit oder mindestens 2 Jahre entzogen werden. Offenbar zeigt diese Regelung Wirkung. Im Jahr 2005 wurden lediglich 16.5% der Verurteilten mehr als einmal wegen Verletzung von goben Verkehrsregeln verurteilt. (Quelle)

Hinzu kommt, dass die Zahl der Verkehrsunfälle in den letzten Jahrzehnten markant zurückgegangen ist. Dasselbe gilt für die schweren Verkehrsunfälle und Todesopfer im Strassenverkehr. Siehe folgende Grafik:

Geschwindigkeitsbedingte Unfälle im Strassenverkehr

Quelle: Bundesamf für Statistik

Obwohl das Verkehrsaufkommen zugenommen hat sind die Verkehrsunfälle, die Zahl der Schwerverletzten und die Zahl der Getöteten in den letzten Jahren markant zurückgegangen.

Verkehrsunfälle 1971: 29’455
Verkehrsunfälle 2009: 20’506
1971 im Strassenverkehr Getötete: 1’773
2009 im Strassenverkehr Getötete: 349
1971 im Strassenverkehr Schwerverletzte: 37’177
2009 im Strassenverkehr Schwerverletzte: 4’708
(Quelle)

Wer auf harte Strafen setzt, will entweder eine Sühnestrafe einführen oder aber er setzt auf Abschreckung. Diese Methoden aus dem Mittelalter bringen jedoch nicht viel. Denn es werden immer wieder neue Raser geboren. Ausserdem sollte man wegen kleinen Minderheiten, die mit ihrem Verhalten im Strassenverkehr negativ auffallen keine Verfassungsänderungen vornehmen. Man kann die Sicherheit auch ohne härtere Strafen erhöhen. Man muss nur mehr Kontrollen durchführen. Die geltenden Gesetze reichen aus um einen Wiederholungstäter für lange Zeit aus dem Verkehr zu ziehen.