Persönlichkeitsverletzungen durch üble Nachrede
Die Veröffentlichung unwahrer Tatsachen ist in der Schweiz widerrechtlich! An ihrer Verbreitung besteht kein hinreichendes öffentliches Interesse. Die Öffentlichkeit hat kein Interesse daran mit unwahren Tatsachenbehauptungen hinters Licht geführt zu werden. Öffentlich verbreitete Tatsachenbehauptungen über Personen verletzen deren Persönlichkeitsrechte, wenn sie in wesentlichen Punkten unwahr sind und ein falsches und negatives Bild vermitteln. Widerrechtlich handelt, … Weiterlesen