Zur Abschiebung von Ex-Polizist Nijiati Abudureyimu

Von Alexander Müller veröffentlicht am 29. Juli 2010 | 3.304 mal gesehen

Hinrichtung in China20min Online berichtet in einem Artikel über die Abschiebung des Ex-Polizisten und Uigurren Nijiati Abudureyimu. Er war nach eigenen Angaben Zeuge von zahlreichen Menschenrechtsverletzungen. So sah er wie Todeskandidaten Organe für den Organhandel entnommen wurden. Nachdem er in Italien von Chinesen fotografiert wurde, kam er in die Schweiz. Angeblich weil er bei der  UNO in Genf über den Organhandel der chinesischen Regierung aussagen wollte.

Die Abschiebung ist entsprechend der geltenden Drittstaatenregelung richtig. Nijiati Abudureyimu ist von Italien, einem sicheren Drittstaat eingereist. Der Handel der chinesischen Regierung mit Organen von Todeskandidaten ist zwar widerwärtig, doch kann er weder von der Schweiz noch von der UNO unterbunden werden. China hat einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat und könnte dort mit seinem Veto sämtliche Massnahmen gegen China stoppen.

Die Menschenrechte sind derzeit nicht zuoberst auf der Prioritätenliste der europäischen Länder. Daher überrascht mich auch das mangelnde Interesse dieser Länder nicht. Wirtschaftliche Interessen werden höher gewichtet. Deshalb macht man grosszügige Zugeständnisse an Despoten wie Gaddafi und deshalb fürchten sich Wirtschaftsvertreter hierzulande vor Boykotten von islamischen Ländern wenn man den Bau von Minaretten oder die Burka verbietet.

Letztlich ist es so, dass eigentlich nur China den Organhandel im eigenen Land stoppen kann. Dazu braucht es keine Anklagen bei der UNO sondern gutes Zureden auf diplomatischer Ebene. China ist übrigens auf gutem Weg. Gemäss einem Artikel von Aerzteblatt.de will China den Organhandel verbieten und nur noch Organtransplantationen mit Organen von freiwilligen Spendern zulassen.