Im Strafverfahren ohne Anwalt vor Gericht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 13. Juni 2017 | 1.263 mal gesehen

Die Rechtsanwälte David Gibor und Matthias Schwaibold haben Strafanträge gegen mich eingereicht. Der eine unterstellt mir Rufschädigung und der andere Urheberrechtsverletzung. Beim Ersten geht es um die Frage ob einer, der sich öffentlich für die Abschaffung des Inzestverbots ausspricht, sich damit für Inzest einsetzt und bei Letzterem geht es um einen rufschädigenden Text über mich, der öffentlich im Internet für jedermann zugänglich ist. Der linksgrüne Staatsanwalt Donat Welti, der aus meiner Sicht aus politischen Gründen voreingenommen ist, hat auf Grundlage dieser Strafanträge Anklage gegen mich erhoben. Nun wird mir beim Bezirksgericht Uster der Prozess gemacht. Ich darf dort als Angeklagter und juristischer Laie ohne Verteidigung antreten. Meine Gegner sind der linksgrüne Staatsanwalt Donat Welti und die Rechtsanwälte David Gibor, der sich von Rechtsanwalt Daniel Kettiger vertreten lässt, und Matthias Schwaibold, der Advokat vom Blick.

Jetzt hat mir das Bezirksgericht Uster 14 Tage Zeit eingeräumt um Beweisanträge zu stellen. Das ist ja ein Witz, denn ich weiss als juristischer Laie gar nicht um was es dabei geht. Und das bei einem Strafverfahren in der Schweiz.

Bei solchen Gerichtsverfahren geht es nach meinen bereits gemachten Erfahrungen nicht um die Fakten sondern einfach darum wessen Argumenten die vorsitzenden Richter eher geneigt sind zu folgen. Dabei spielt gerade in meinen Fällen die politische Ausrichtung der Richter eine grosse Rolle.

Offensichtlich ist man im Kanton Zürich und beim Bundesgericht nicht einmal gewillt, mir wenigstens einen fairen Prozess zu gewähren. Das wäre ja wohl bei aller Antipathie, die mir diese Leute entgegenbringen, das Mindeste, was ich von einem Rechtsstaat erwarten darf. Die Medien, denen ich es zu verdanken habe, dass ich vom Bundesgericht zur Person der Zeitgeschichte erklärt wurde, vertuschen die Sache natürlich. Was sonst?

4.8/5 - (44 votes)

3 Gedanken zu „Im Strafverfahren ohne Anwalt vor Gericht“

  1. Naja, die politische Justiz ist in der Schweiz wenigstens nicht ganz so schlimm wie in der Türkei. Die Todesstrafe droht mir nicht. Sie ruinieren mich nur finanziell, zerstören meinem Ruf und machen mir auch sonst das Leben schwer.

  2. Richter gehören in der Regel einer politischen Partei an. Dementsprechend fällen sie auch Ihre Urteile.

  3. Das trifft auch auf viele Staatsanwälte zu und gerade im Kanton Zürich sind das viele Linke. Donat Welti ist z.B. bei den Grünen. Wie diese selber deklarieren. Auch der voreingenommene Bundesrichter Christian Denys, der mir mit seinen krassen und offensichtlichen Fehlurteilen gleich mehrfach massiv schaden zugefügt hat, ist bei den Grünen. Die jungen Grünen waren es, die mit zwei Medienmitteilungen massiv gegen mich gehetzt haben und ankündigten David Gibor auf mich zu hetzen. Es ist ein Skandal, dass die Justiz dann ausgerechnet Linksgrüne auf mich angesetzt hat. Die hatten ihre Vorurteile schon vor dem Prozess gefällt. Wenn ich ein linksgrüner Häuserbesetzer und Krawallant wäre, dann hätten die mich mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Samthandschuhen angefasst.

    Es ist ja bekannt, wie der Zürcher Stadtrat seine Schäfchen verhätschelt.

    Andere können dann im verschlafenen Unterwasser wo sich Fuchs und Hase gute Nacht wünschen nicht einmal ein Konzert durchführen ohne dass die GRA-Stiftung dagegen eine Strafanzeige einreicht. Die GRA-Stiftung ist eine intolerante jüdische Organisation, die gegen die Meinungsäusserungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit in der Schweiz kämpft. Sie wird von Linksextremen und Linken unterstützt. Es handelt sich dabei um die gleichen Leute, die auch gegen mich vorgehen. So z.B. der Grüne Politiker und Journalist Hans Stutz, der mir wegen einem Tweet öffentlich Rechtsextremismus und Rassismus unterstellte und für diesen ganz klaren Rufmord vom Grünen Bundesrichter und Parteikollegen Christian Denys die Absolution erhielt. Auch gegen mich hat diese Organisation wegen demselben Tweet in Form von einer Medienmitteilung, die sie in Deutsch, Französisch und Englisch in der Welt verbreitete sofort scharf geschossen bzw. gehetzt. Stutz arbeitet bzw. arbeitete zu diesem Zeitpunkt für die GRA-Stiftung.

    Diese Leute dürfen jetzt in der Schweiz jahrelang mein ganzes Leben auf den Kopf stellen und mich unter dem Vorwand dieses Tweets, der mittlerweile vor Fünf Jahren geschrieben wurde, verfolgen. Sie haben mich mithilfe der Justiz bereits an den Rand des Privatkonkurses getrieben und aus dem Kanton Zürich gejagt. Eine Justiz, die das zulässt ist von der Erdogan-Justiz in der Türkei nicht mehr weit entfernt. Und allen Naiven, die meinen, dass Richtersprüche unfehlbar seien, denen möchte ich die Frage stellen wie sie zu den Richtersprüchen von Richter Roland Freisler stehen. Er war Präsident des Reichsgerichtshofs und hat dort wie Christian Denys und seine linksgrünen Parteikollegen auf dem Richterstuhl zahlreiche politische Urteile gefällt. In ähnlich gehässigem Ton wie Freisler sind mir im Jahr 2015 auch linksgrüne Zürcher Oberrichter im Verfahren wegen des Tweets von 2012 begegnet.

Kommentare sind geschlossen.