Suizidhilfe ist in der Schweiz erlaubt sofern sie nicht aus «selbstsüchtigen Beweggründen» erfolgt. (Art. 115 StGB). Initianten aus dem religiös-konservativen Lager wollen uns Bürgern dieses Freiheitsrecht entziehen. Zu diesem Zweck haben sie eine kantonale Volksinitiative lanciert. Diese verlangt, dass der Kanton Zürich auf Bundesebene eine Standesinitiative mit dem Namen «Stopp der Suizidhilfe!» einreicht. Diese Standesinitiative soll den Bund beauftragen jede Art von Verleitung oder Beihilfe zum Selbstmord unter Strafe zu stellen. Über die Initiative wird am 15. Mai 2011 abgestimmt.
Ich lehne diese Initiative ab, denn sie will mündige Bürger bevormunden. Notleidende sollen selber entscheiden ob sie lieber Leistungen der Palliativmedizin oder jene von Sterbehelfern in Anspruch nehmen wollen. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein aus weltanschaulichen Gründen freien Bürgern Vorschriften zu machen. Eine Kriminalisierung von Menschen, die Sterbewilligen aus Nächstenliebe helfen, ist falsch. Sterbehelfer ermöglichen Notleidenden einen zivilisierten Abgang. Wer Sterbehilfe verweigert überlässt Notleidende ihrem Schicksal. Das dürfen wir nicht zulassen! Weisst die religiös-konservativen Frömmler in die Schranken. Ähnlich wie die Taliban in Afghanistan wollen sie uns aus weltanschaulichen Gründen unsere Freiheitsrechte rauben. Die Frömmler sind die Totengräber der Freiheit!
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