Mindestlohn-Initiative schadet Wettbewerbsfähigkeit

Von Alexander Müller veröffentlicht am 23. Januar 2012 | 3.683 mal gesehen

Die Mindestlohninitiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds schadet der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und dem Wirtschaftsstandort Schweiz. Sie verteuert Arbeitsplätze und führt somit dazu, dass Unternehmen Stellen abbauen und ins Ausland verlagern.

Initiativtext und Übergangsbestimmungen:

Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:

Art. 110a Schutz der Löhne (neu) 1 Bund und Kantone treffen Massnahmen zum Schutz der Löhne auf dem Arbeitsmarkt. 2 Sie fördern zu diesem Zweck insbesondere die Festlegung von orts-, berufs- und branchenüblichen Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen und deren Einhaltung. 3 Der Bund legt einen gesetzlichen Mindestlohn fest. Dieser gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als zwingende Lohnuntergrenze. Der Bund kann für besondere Arbeitsverhältnisse Ausnahmeregelungen erlassen. 4 Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, mindestens aber im Ausmass des Rentenindexes der Alters- und Hinterlassenenversicherung. 5 Die Ausnahmeregelungen und die Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnes an die Lohn- und Preisentwicklung werden unter Mitwirkung der Sozialpartner erlassen. 6 Die Kantone können zwingende Zuschläge auf den gesetzlichen Mindestlohn festlegen.

Übergangsbestimmungen:

1 Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 22 Franken pro Stunde. Bei der Inkraftsetzung von Artikel 110a wird die seit dem Jahr 2011 aufgelaufene Lohn- und Preisentwicklung nach Artikel 110a Absatz 4 hinzugerechnet. 2 Die Kantone bezeichnen die Behörde, die für den Vollzug des gesetzlichen Mindestlohnes verantwortlich ist. 3 Der Bundesrat setzt Artikel 110a spätestens drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft. 4 Falls innert dieser Frist kein Ausführungsgesetz in Kraft gesetzt wird, erlässt der Bundesrat unter Mitwirkung der Sozialpartner die nötigen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg.

Quelle

Ich lehne die Mindestlohn-Initiative ab. Löhne sind nach markt- und betriebswirtschaftlichen Kriterien auszuhandeln und nicht politischen! Es ist nicht die Aufgabe des Staates, sich in Lohnverhandlungen zwischen Sozialpartnern einzumischen. Die Mindestlohn-Initiative würde zu höheren Lohnkosten führen. Dies würde Schweizer Unternehmen im internationalen Vergleich weiter benachteiligen. Unternehmen, die konkurrenzfähig bleiben möchten, wären augrund der höheren Lohnkosten gezwungen Arbeitsplätze abzubauen oder ins Ausland zu verlagern. Das würde zu einer höheren Arbeitslosenquote in der Schweiz führen. Das kann ja wohl nicht im Sinne von Schweizer Arbeitnehmern sein. Aus diesem Grund ist die Mindestlohn-Initiative abzulehnen.

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7 Gedanken zu „Mindestlohn-Initiative schadet Wettbewerbsfähigkeit“

  1. Mit Minimallöhnen gegen die Produktivitätslegende!

    Warum wird ein immer grösserer Teil der Bevölkerung wirtschaftlich an den Rand gedrängt? Weil ein schlecht gemanagter Sozialstaat den Geringqualifizierten das Recht auf Arbeit raubt. Wenn die SVP am liebsten das Arbeitslosengeld ganz streichen würde, betreibt sie nicht profitmaximierende Interessenpolitik, sondern engagiert sich für das Recht auf Arbeit. Zur Begründung dieser Art von Argumenten haben Ökonomen eine eigene Theorie kreiert, die „Grenzproduktivitätstheorie“ der Verteilung. Unternehmer stellen Arbeiter so lange ein, bis das Grenzprodukt des zuletzt Eingestellten seinem Lohn entspricht. Zusammen mit der Annahme sinkender Grenzerträge lässt sich daraus der beliebte Schluss ableiten, dass bei niedrigen Löhnen insgesamt mehr Leute Beschäftigung finden als bei hohen.

    Die überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit gerade bei weniger Qualifizierten wiederum wird von bürgerlicher Seite damit begründet, dass die „Produktivität“ dieser Menschen generell niedrig sei und der durch gewerkschaftliche Kämpfe festgeschriebene bzw. über das Sozialhilfeniveau gesetzte Mindestlohn oberhalb dieser „Produktivität“ liege. Die heutige Form der Sozialhilfe zerstöre den Arbeitsmarkt für Geringqualifizierte. Ein Unternehmer wäre dumm, wenn er einem Sozialhilfeempfänger so viel bezahlen würde, dass sich für diesen das Arbeiten lohnt. Wegen dessen niedriger Produktivität würde er mehr kosten als erwirtschaften. Auf den ersten Blick klingt das sogar schlüssig. Löhne, die ein bestimmtes Limit nicht unterschreiten können, verhindern Produktion und verursachen Arbeitslosigkeit.

    Tatsächlich beruht dieser Schluss auf der Suggestion, monetäre Werte würden unmittelbar und ungebrochen physische Mengenverhältnisse zum Ausdruck bringen. In Bereichen höherer Produktivität würde eben real mehr produziert als in solchen, in denen die Statistik geringere Produktivität ausweist. Aber physisch sind zum Beispiel Erdbeeren (Niedriglohnsektor) nicht mit Antivirenprogrammen (Hochlohnsektor) vergleichbar. Es gibt kein einheitliches Mass und also auch kein Mehr. Die Produktivität kann am Umsatz pro Beschäftigten gemessen werden. Der aber ist abhängig vom Preis des Produktes und der Preis wiederum wird entscheidend durch die Kosten bestimmt. Hier beisst sich die Katze in den berühmten Schwanz, denn ein Teil der Kosten sind eben die Löhne. Will heissen: Die statistisch gemessene Produktivität pro Beschäftigten ist in gewissen Bereichen gerade deshalb niedrig, weil die Löhne es sind. Wird die geringe Produktivität dann wieder zum Vorwand, um den Druck auf die Löhne zu verstärken, entsteht eine Abwärtsspirale, die die Verteilungsrelation zwischen Gewinnen und Arbeitseinkommen immer stärker zugunsten der ersteren verschiebt. Nur mit Minimallöhnen kann verhindert werden, dass eine solche Abwärtsspirale in Gang kommt. (Nach S. Wagenknecht, Kapitalismus im Koma, „Produktivitätslegende“ 2003).

  2. Recht auf Arbeit klingt schön und gut, doch was tun, wenn niemand mehr bereit ist die Arbeit zu bezahlen? Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis und nicht der Staat oder der SGB! Es ist sonnenklar, dass die Nachfrage bei unqualifizierten Jobs sinken wird, wenn die Angebotspreise (Löhne) erhöht werden. Die Initiative schadet also besonders jenen, denen sie zugute kommen soll. Wenn die Lohnkosten steigen machen mehr Automation und Auslagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland Sinn. Vorausgesetzt, dass im Ausland tiefere Löhne gezahlt werden, was der Fall ist.

    Es ist unsinnig zu verlangen, dass unqualifizierte Arbeitskräfte in der Schweiz einen Mindestlohn erhalten sollen, der in etwa einem Lohn entspricht, den qualifizierte Arbeitskräfte im benachbarten Ausland verdienen! Dass hier Wettbewerbsfähigkeit verloren geht, liegt auf der Hand.

  3. Sehr viele unqualifizierte Arbeitsplätze können gar nicht ins Ausland verlagert werden, da sie standortgebunden sind: Gebäudereinigung, Gesundheits- und Pflegedienste, der grösste Teil des Detailhandels, Service- und Unterhaltsbetriebe, etc.. Wenn wir deren Löhne auf ein neues Minimum erhöhen passiert mit der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gar nichts, ausser dass neue Kaufkraft das BIP in der Schweiz noch erhöht.

  4. Herr Schneider, es trifft vor allem für national tätige Betriebe bedingt zu, dass einige unqualifizierte Jobs nicht verlagert werden können. Man kann diese Jobs jedoch wegrationalisieren.

    Zum Beispiel kann man sich überlegen ob man vielleicht nicht besser selber putzt anstatt jemanden einzustellen. Je nach Budget wird man das sogar tun müssen, da man schlicht und einach keine SGB-Mindestlöhne zahlen kann. Oder aber man stellt halt einfach jemanden schwarz ein. Das ist zwar nicht erlaubt, wird aber gerade dann oft gemacht, wenn der Staat Unternehmern zuwenig wirtschaftliche Freiheiten lässt.

    Ausserdem, wenn ich einen Produktionsbetrieb oder eine Administration ins Ausland verlagern, dann fallen natürlich auch die Putzarbeiten im Ausland an! Ich brauche ja keine Raumpflegerinnen (=Putzfrauen) in der Schweiz, wenn ich die Büros und Werkstätten im Ausland habe.

    Öffentliche Dienste werden natürlich kaum Pflegepersonal schwarz anstellen. Dafür werden aber die Krankenkassenprämien nochmals drastisch steigen. Tun sie ja jedes Jahr. Dann dürfen jene, die einen SGB-Mindestlohn erhalten, das mehr verdiente Geld gleich wieder in Form von Krankenkassenprämien abliefern. Auch Dienstleistungen und Produkte werden unter Umständen teurer, wenn höhere Löhne gezahlt werden müssen. Letztlich bleibt den Konsumenten dann weniger im Geldbeutel. Ein Nullsummenspiel.

  5. „Öffentliche Dienste werden natürlich kaum Pflegepersonal schwarz anstellen. Dafür werden aber die Krankenkassenprämien nochmals drastisch steigen.“

    Reine Panikmache !!!
    Wieviel des heutigen Pflegepersonals hat den schon einen Lohn von unter 4000 Fr. ???

  6. Natürlich gibt es Ausweichstrategien und Rückkoppelungen bei höheren Minimallöhnen. Viele davon sind erwünscht:
    1. Warum sollen wir unqualifizierte Leute in die Schweiz holen, wenn man die Produktion auch im Herkunftsgebiet der Immigranten ansiedeln kann?
    2. Der technische Fortschritt – Ersatz von Arbeit durch Kapital – ist erwünscht. Nur sollte er allen zugute kommen und nicht nur den Kapitalbesitzern. Er könnte neben den Löhnen auch für mehr Freizeit genutzt werden.
    3. Im Kapitalismus bleibt der Kampf zwischen Löhnen und Kapitaleinkommen, zwischen hohen und tiefen Löhnen bestehen. Die Minimallohninitiative will die Lohnquote an der Wertschöpfung erhöhen und insbesondere die tiefen Löhne anheben.

  7. Alex Schneider, wer sind die Kapitalbesitzer? Besitzen Sie kein Kapital? Sind Sie mittellos?

    Mit der Minimallohninitiative wollen Neo-Kommunisten auf politischem Wege marktwirtschaftliche Gesetze ausschalten. Das ist jedoch das Dümmste, was man tun kann. Damit schaden die Neo-Kommunisten jenen am meisten, denen sie helfen wollen.

    Wer nichts gelernt hat, viel verdienen will und viel Freizeit möchte, der sollte bei der Erotik- und Sexindustrie anheuern. Vielleicht sollte das Cabaret Voltaire im Dada-Haus einmal ein paar Einsteiger-Kurse für Leute, die mit ihrem Körper Geld verdienen wollen, durchführen. Mit Lifeveranstaltungen….lol.

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