Ist eine Erbschaftssteuer wirklich sozial?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 28. August 2011 | 4.778 mal gesehen

In der Schweiz gibt es nur noch drei Kantone, die eine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen kennen. Es sind die Kantone Appenzell Innerhoden, Waadt und Neuenburg. Alle anderen Kantone haben nach Volksabstimmungen die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abgeschafft. Nun wollen Linke  die Erbschaftssteuer wieder einführen. Diesmal jedoch auf Bundesebene. Zu diesem Zweck wollen sie eine eidgenössische Volksinitiative lancieren.

Ich halte Erbschaftssteuern nicht für sinnvoll. Mit Erbschaftssteuern werden Vermögen besteuert, die bereits einmal versteuert worden sind. Eine solche Doppelbesteuerung ist ungerecht. Zudem würde eine Erbschaftssteuer die Weiterführung von vererbten Vermögen erschweren. Dies, da die Erben für das Vermögen des vererbten Unternehmens Steuern zu entrichten hätten. Um die Erbschaftssteuern bezahlen zu können, müssten Erben entweder Unternehmensteile verkaufen, das Eigenkapital des Unternehmens schwächen oder sich verschulden. Dies könnte den Fortbestand eines Unternehmens und Arbeitsplätze gefährden.

Ich lehne eine Erbschaftssteuer ab, da diese alles andere als gerecht und sozial ist. Eine Erbschaftssteuer würde bereits besteuerte Vermögen nochmals besteuern, der Schweizer Wirtschaft schaden und  Arbeitsplätze gefährden.

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11 Gedanken zu „Ist eine Erbschaftssteuer wirklich sozial?“

  1. Dass eine Erbschaftssteuer eine doppelte Besteuerung darstellt, halte ich für falsch. Besteuert wird nicht »Geld«, sondern Prozesse. Alles Geld wird mehrfach besteuert, sobald eine neue Situation eintritt (z.B. Löhne bezahlt werden etc.) kann ein neuer Vorgang besteuert werden.
    Da beim Erben das Geld die Hand wechselt, wird nicht die gleiche Person mehrmals für dasselbe Geld besteuert – vielmehr werden die Erbenden besteuert, die das Geld bekommen.
    Warum das ungerecht sein soll, leuchtet mir nicht ein. Ungerecht ist doch, dass nicht alle Geld erben. Man kann ja nichts dafür, dass man niemanden hat, der einem Geld vererbt. Warum sollen die, die Glück haben, nicht auch der Allgemeinheit einen Teil ihres Glücks zukommen lassen?

  2. Hallo Philipp, vererbte Vermögen sind in der Regel bereits versteuert worden. Denn wie du sicherlich weisst, zahlen Schweizer neben der Einkommenssteuer auch eine Vermögenssteuer. Wenn nun bereits versteuerte Vermögen nochmals mit einer Erbschaftssteuer besteuert werden, haben wir es mit einer Doppelbesteuerung zu tun.

    Eine Doppelbesteuerung von Vermögen ist ungerecht. Insbesondere dann, wenn es nur Vermögen ab einer bestimmten Höhe betrifft, wie das die Initianten vorsehen. In Diskussionen war von Vermögen ab CHF 2 Millionen die Rede. Mit diesem Trick wollen die Initianten vermutlich möglichst viele Ja-Stimmen gewinnen. Sie werden argumentieren, dass nur wenige soviel erben werden. Ein Beispiel dafür wie populistische Linke Minderheiten diskriminieren wollen.

  3. Die 2 Mio-Hürde hat doch nur damit zu tun, dass man nicht ein geerbtes Haus verkaufen muss, weil man es sich nicht leisten kann. Beispielsweise. Für Unternehmen, Bauernbetriebe etc. werden die Hürden nochmal anders. Sie können doch nicht ernsthaft zu erst kritisieren, dass eine Erbschaftssteuer die Weiterführung eines Unternehmens etc. verunmöglicht, danach aber die 2 Mio-Hürde kritisieren?

  4. Die Frage, ob eine Erbschaftssteuer gerecht und sozial ist, ist berechtigt. Es findet tatsächlich eine Doppelbesteuerung statt. Allerdings hat Philippe natürlich recht, „Geld“ wird tatsächlich oft mehrmals besteuert, z.B. wenn es den Besitzer wechselt. So aussergewöhnlich ist das also nicht.

    Allerdings ist die Limite von 2 Mio sicherlich alles andere als gerecht: Wer 1,999 Mio erbst zahlt keine Steuern, wer 2,001 Mio erbst zahlt kräftig und hat danach weit weniger als derjenige, der nur 1,999 Mio erbte!

  5. Ruben, Immobilien sind je nach Lage wesentlich teurer als 2 Millionen Schweizerfranken. Damit würde man Landbewohner gegenüber Stadtbewohnern bevorzugen. Dies, da Immobilien in abgelegenen ländlichen Gegenden in der Regel günstiger zu haben sind als Immobilien in Städten.

    So ist es Peter. Die Erbschaftssteuer ist ein Unsinn, der auf einer Neidkultur beruht. Anstatt die Bürger immer stärker abzuzocken sollte man eher die Steuern senken und dafür sorgen, dass die Kaufkraft steigt. Wenn jemand in der Schweiz zu überteuerten Preisen einkaufen muss, ist es klar, dass er kaum etwas sparen und auf die Seite legen kann.

  6. Es geht nicht um Neid. Das ist ein Schlagwort, um jede Art von Diskussion über soziale Anliegen oder Gerechtigkeit zu unterbinden. Ich verstehe das Argument, die Grenze von 2 Millionen sei willkürlich.
    Ich verstehe aber nicht, warum jemand, der mehr als 2 Millionen erbt, nicht davon einen Beitrag an die Gesellschaft leisten kann, welche es ihm ermöglicht, dieses Erbe zu investieren, zu genießen, in Sicherheit zu verwalten. Das hat nichts mit Neid zu tun – sondern mit einem Verständnis von Gerechtigkeit.
    Die Vorstellung, Steuern bedeuteten, jemand nehme einem etwas weg, ist ohnehin seltsam: Der Staat macht ganz viele tolle Sachen mit den Steuern. Auch wenn immer wieder Weltuntergangsstimmung herrscht: Wir leben in einem Land mit einer hoch stehenden Infrastruktur in dem man sich sicher bewegen kann. Dafür bezahlen wir einen Preis mit unseren Steuern. Für mich stimmt diese Rechnung. Ich zahle meiner Meinung nach viel Steuern – und erhalte dafür einen guten Gegenwert.

  7. Philipp, dein Verständnis von Gerechtigkeit kann ich nicht nachvollziehen. Für mich ist es ungerecht, wenn man Vermögen ab 2 Millionen Schweizerfranken „nochmals“ versteuert wenn diese vererbt werden. Denn wie gesagt, diese Vermögen wurden bereits versteuert. Es hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, wenn man Vermögen über 2 Millionen anders behandelt als Vermögen unter 2 Millionen.

    Ich halte das für eine ungerechte Abzocke. Die Linken wollen auf diese Art die Steuern für Vermögende erhöhen um den bereits gewaltigen Umverteilungsapparat weiter auszubauen. Dies könnte aber sogar kontraproduktiv sein, da Steuererhöhungen vermögende Steuerzahler vertreiben. Wenn es weniger wohlhabende Steuerzahler gibt, müssen die anderen Steuerzahler mehr zahlen.

  8. Die Rede davon, dass Vermögen »noch mal« versteuert werden, wird nicht wahrer, wenn man sie x-mal wiederholt. Besteuert wird die Person, die das Geld erbt – und die hat noch keinen Rappen Steuern für dieses Vermögen bezahlt, mit dem sie ihr bisheriges vermehrt. Sie nimmt es ein – und andere Einkommen versteuert man auch, selbst wenn der Arbeitgeber sie schon versteuert hat.
    Gerechtigkeit bedeutet gerade nicht, alle genau gleich zu behandeln – sondern alle so zu behandeln, wie es ihnen entspricht. Reiche können anders behandelt werden als Arme – weil sie auch nach dieser Behandlung noch mehr haben als alle anderen. Das hat nichts mit Neid und nichts mit Ungerechtigkeit zu tun. Und wohin gehen genau vermögende Steuerzahler, die in der Schweiz leben? Das ist ein absoluter Mythos, dass die alle wegziehen.

  9. Hallo Philipp, hast du noch nie eine Steuererklärung ausgefüllt? Neben einer Einkommenssteuer zahlen natürliche Personen auch eine Vermögenssteuer, sofern sie über ein steuerbares Vermögen verfügen. Und das jedes Jahr! Wenn du nun ein Vermögen erbst, nimmt dein Vermögen zu und du musst eine höhere Vermögenssteuer zahlen.

    Es ist aus meiner Sicht unethisch, bereits versteuerte Vermögen nochmals zu besteuern. Zudem ist es auch unethisch, lediglich Vermögen ab 2 Millionen Schweizerfranken doppelt zu besteuern.

  10. Wie sollen meine Nachkommen meine kleine Immobiliengesellschaft und den Buchverlag weiterführen, wenn sie Erbschaftssteuer zahlen müssen? So rentabel sind die Geschäfte auch nicht, um grosse Steuer-Reserven anzulegen. – Zu beachten: Die Schweizer Wirtschaft besteht nicht aus Nestle, UBS und Roche, sondern zu über 90 % aus kleinen Firmen, viele in Familienbesitz. Erbschaftssteuer kann zur Pleitesteuer werden.

  11. Ich habe in Deutschland auch schon des öfteren mitgekriegt, dass die Erbschaftssteuer Schaden anrichten kann .. warum sollte das dann in der Schweiz anders laufen? Eine doppelte Besteuerung ? – unsinnig finde ich auch !

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