Islamischer Kleriker erlässt Fatwa für Massenvergewaltigungen

Von Alexander Müller veröffentlicht am 3. Januar 2013 | 7.191 mal gesehen

Der islamische Kleriker Muhammed al-Arifi will mit einer Fatwa den sexuellen Notstand islamischer Glaubenskrieger im syrischen Bürgerkrieg lindern. Seine Fatwa erlaubt ihnen sogenannte „Geschlechtsverkehrs-Kurzehen“ mit Syrierinnen. Bedingung ist jedoch, dass die Mädchen und Frauen mindestens vierzehn Jahre alt und unverheiratet oder verwitwet sind. Diese Zwangsehen sind nichts anderes als unter dem Deckmantel einer Ehe verdeckte Massenvergewaltigungen!

Damit möglichst viele Islam-Fighter, die Chance erhalten ein Mädchen oder eine Frau zu „vergewaltigen“,  sollen diese Ehen lediglich wenige Stunden dauern. Nach beendigter Kurzehe sollen die Frauen dann an den nächsten Islam-Figher „zwangsverheiratet“ werden.  Der um den sexuellen Notstand der Gotteskrieger besorgte Kleriker Al-Arifi will mithilfe dieser Kurzehen die Kampfbereitschaft seiner Schützlinge erhöhen und so den Sieg gegen das Assad-Regime herbeiführen.

Laut einer Medienmitteilung des IZRS (Islamischer Zentralrat Schweiz) verhängte das Bundesamt für Migration im Dezember 2012 eine Einreisesperre gegen den Kleriker Muhammad al-Arifi. Der IZRS hatte ihn als Redner zu einer Propagandaveranstaltung eingeladen. Grund für die Einreisesperre waren antisemitische und frauenfeindliche Äusserungen.

Der Islamische Zentralrat Schweiz verteidigt Muhammad al-Arifi in einer Stellungnahme.

IZRS_Al-ARIFI

Die Schweizer Massenmedien ingorieren den Vorfall und berichten nicht darüber.

Nachtrag vom 6.1.2013:

Al-Arifi bestreitet eine entsprechende Fatwa erlassen zu haben. Im folgenden Video spricht er von unter seinem Namen eröffneten Twitterkonten und in seinem Namen verbreiteten Nachrichten, die nicht von ihm sind. Von einem dieser Fake-Twitterkonten soll ihm die Aussage untergeschoben worden sein, dass er es okay finde eine syrische Flüchtige für einige Stunden zu heiraten um mit ihr Sex zu haben und sich anschliessend zu scheiden. Danach sei dies von einigen Sendern aufgenommen worden. (Sinngemässe arabische Übersetzung von mir bekannter Person)

Die Geschichte mit der Fatwa wurde ursprünglich von nahöstlichen Nachrichtenseiten PressTV, tayyar.org und dem libanesischen TV-Sender Al-Jadeed (Youtubevideo) verbreitet. Im Moment ist es unklar ob Al-Arifi die ihm zur Last gelegte Fatwa erlassen hat oder nicht. Klar ist, dass er es bestreitet. Tatsache ist jedoch, dass Al-Arifi bereits in der Vergangenheit zweifelhafte Aussagen gemacht hat. Im folgenden Video spricht er über das Schlagen von Frauen:

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2 Gedanken zu „Islamischer Kleriker erlässt Fatwa für Massenvergewaltigungen“

  1. Islamische Zeitehen haben nichts zu tun mit authorisierter Vergewaltigung. Siehe Wikipedia-Artikel zum Thema: Zeitehe. Es ist eher ein seltsames Konstrukt was gläubigen Muslimen Sex ausserhalb regulärer Ehen oder Besuche bei Prostituierten erlaubt.

  2. Hallo Frank, die Zeitehe kann in der Tat als ein religiöses Konstrukt angesehen werden, welches Prostitution trotz religiöser Ächtung von Prostitution möglich macht. Bei Zinsen gibt es im Islam ja etwas Ähnliches. Zinsen sind im Islamic Banking nicht erlaubt. An ihrer Stelle wird aber der gleiche Betrag als eine Art „Entschädigung für die Geldleihe“ gezahlt. Hier zeigt sich meiner Meinung nach eine Doppelmoral und ein Heuchlertum.

    Von einer Vergewaltigung spricht man dann, wenn Sex mit Gewalt gegen den Willen der anderen beteiligten Person erzwungen wird. Somit ist die Zeitehe in der Tat noch keine Vergewaltigung, eine Ehe geht jedoch mit „ehelichen Pflichten“ einher und wir wissen wozu Zeitehen geschlossen werden. Entscheidend ist nun, inwieweit betroffene Frauen mit dem was mit ihnen geschieht einverstanden sind. Ob sie freiwillig eine Zeitehe für Sex wollen oder nicht. Ich habe daran meine Zweifel.

    Mit „ehrbaren Frauen“ darf übrigens keine Zeitehe eingegangen werden. Mit Sklavinnen hingegen schon. Sklavinnen waren u.a. auch Frauen, die Kriegsbeute waren.

    Zitat Wikipedia:

    Die Zeitehe (nikāḥ al-mutʿa) ist nach Ansicht von Großayatollah Ali Husaini Sistani für einen Muslim die einzige Möglichkeit, eine Nichtmuslimin von den „Leuten des Buches“ (Christin, Jüdin, eventuell Zoroastrierin) zu heiraten, da eine Dauerehe im Sinne einer „verpflichtenden Vorsichtsmaßnahme“ (ahwat wudjūban) abzulehnen sei.

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