Die Schweiz braucht ein Bundesverfassungsgericht

Von Alexander Müller veröffentlicht am 15. November 2012 | 5.380 mal gesehen

Der Entscheid der Immunitätskommission des Nationalrats in Sachen Alfred Heer zeigt, dass wir dringend ein Bundesverfassungsgericht benötigen. Wir müssen das Volk vor der Legislative schützen! Die Bundesparlamentarier schanzen sich selbst viel zuviele Sonderrechte zu. Der Schweizer Rechtsstaat droht dadurch zur Farce zu verkommen.

Alfred Heer kann sich der Strafverfolgung durch die Zürcher Staatsanwaltschaft entziehen weil er Bundesparlamentarier ist und von seinen Nationalratskollegen geschützt wird. Das ist ein klarer Verstoss gegen Artikel 8 der Bundesverfassung. Im Gleichstellungsartikel steht klipp und klar, dass vor dem Gesetz jeder gleich ist. Das gilt auch für Angehörige der gesetzgebenden Gewalt! Mit anderen Worten hätten eigentlich auch Bundesparlamentarier keine Sonderrechte! Trotzdem nehmen Alfred Heer und seine Nationalratskollegen Sonderrechte in Anspruch, die ausser Ihnen und den Ständeräten kein anderer Schweizer Bürger geniesst.

In anderen Ländern schützen sich Diktatoren und Tyrannen mit ähnlichen Gesetzen wie dem Immunitätsgesetz! Auch Berlusconi hat sich im Jahr 2008 mit einem eigens für ihn geschaffenen Immunitätsgesetz der Strafverfolgung entzogen. Das ist unmoralisch, unethisch und eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig.

Übrigens, wenn es ein Bundesverfassungsgericht gäbe, wäre Heer unter Umständen gar nie strafrechtlich verfolgt worden. Denn dieses hätte auch zum Antirassismusartikel Stellung beziehen müssen. Das Antirassismusgesetz steht ebenfalls im Widerspruch zur Schweizer Bundesverfassung Artikel 16 und Artikel 19 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Vor dem Gesetz sind alle gleich, auch die Staatsdiener und Politiker! Gerade Bundespolitiker haben als Staatsmänner sogar noch eine Vorbildsfunktion. Gerade in dieser Vorbildsfunktion ist es völlig daneben, wenn diese dann im Falle eines Verstosses gegen ein Gesetz, welches sie unter Umständen selber erlassen haben, sich einfach der Strafverfolgung entziehen können. Alfred Heer gehört einer Partei an, die sich seit Jahren für knallharte Gesetze und die Ausschaffung von straffällig gewordenen Ausländern einsetzt. Nun entzieht sich ausgerechnet Alfred Heer selber der Strafverfolgung. Mich erinnert das an einen Prediger, der Wasser predigt und selber Wein trinkt.

Politiker, die sich mit Hilfe eines Immunitätsgesetzes erfolgreich der Strafverfolgung entzogen haben. Alfred Heer (Schweiz) und Silvio Berlusconi (Italien). Da können selbst Mafiosi vor Neid erblassen.

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13 Gedanken zu „Die Schweiz braucht ein Bundesverfassungsgericht“

  1. Ein Bundesverfassungsgericht ist mit direkter Demokratie nur schwer vereinbar. Das Volk, das Du schützen willst ist das Kontrollgremium der Legislative, auch gegen das von Dir so verabscheute Antirassismusgesetz ist das Referendum ergriffen worden, woraufhin der Stimmbürger es mit fast 55% Ja-Stimmen bestätigt hat. Ein Verfassungsgericht müsste sich nicht nur mit dem Antirassismusgesetz beschäftigen, sondern z. B. auch mit dem Minarettverbot.
    Auch ohne politische Immunität sind längst nicht alle vor dem Gesetz gleich, Polizisten werden z. B. nicht strafverfolgt wenn sie im Dienst Waffe tragen, Mitglieder anderer Berufsgruppen müssten damit rechnen. Und es kann auch kein 15-jähriger mit dem Hinweis auf den Gleichstellungsartikel das Stimmrecht oder volle Geschäftsfähigkeit verlangen.

  2. Unsinn Frank! Ein Bundesverfassungsgericht ist mit einer Demokratie sehr wohl vereinbar. Das Volk hat weiterhin das letzte Wort, da Volk und Stände über den Inhalt der Bundesverfassung bestimmen. Siehe Artikel 138 und 139 der Schweizer Bundesverfassung! Die Aufgabe eines Bundesverfassungsgerichts wäre es dafür zu sorgen, dass untergeordnete Gesetze im Einklang mit der Bundesverfassung sind. Es täte dies indem es Gesetze und Verordnungen, die verfassungswidrig sind, für ungültig erklären würde.

    Das wäre für unsere Demokratie von entscheidender Wichtigkeit. Denn Volk und Stände bestimmen ja, was in der Bundesverfassung steht. Bei Gesetzen ist es anders, dort bestimmt die gesetzgebende Gewalt (Legislative), was drin steht. Das Volk hat dort nur die Möglichkeit ein Referendum zu ergeifen. Das geschieht jedoch meist nur, wenn es im Bilde über die Konsequenzen solcher Gesetze ist und deren Tragweite erkennt. Leider ist dies nicht immer der Fall. Nicht zuletzt auch deshalb weil das Volk einigen Vertretern der Legislative und ihren Lobbyisten auf den Leim geht. Die Pharmaindustrie, die Landwirtschaftsverbän​de usw. wirken mit Lobbyisten auf die Legislative ein. Dabei fliesst viel Geld. Es ist an der Zeit, dass man den Vertretern der Legislative auf die Finger schaut. Dafür braucht es ein Bundesverfassungsgeri​cht, welches sicherstellt, dass sich die Legislative ans Grundgesetz hält und sich nicht verfassungswidrige Sonderrechte wie das Immunitätsgesetz ausbedingt.

    Zusammenfassung: Ein Bundesverfassungsgericht stellt sicher, dass der Volkswille von der Legislative respektiert werden muss. Das ist extrem wichtig für unsere Demokratie! Es sind Volk und Stände, die den Inhalt der Bundesverfassung bestimmen. Die Legislative hat das zu respektieren. Sie hat es gefälligst zu unterlassen verfassungswidrige Gesetze zu erlassen!

    Ein Bauverbot für Minarette ist meiner Ansicht nach mit der Bundesverfassung vereinbar. Der Antirassismusartikel und das Immunitätsgesetz hingegen nicht. Aber eben, da Leute wie du Frank und ich in solchen Dingen unterschiedlicher Ansicht sind, wäre dringend ein Bundesverfassungsgericht vonnöten! Natürlich steht es dem Volk immer frei, wenn das Bundesverfassungsgericht aufgrund eines Artikels in der Bunderverfassung feststellt, dass eine Initiative gegen die BV verstösst, die BV abzuändern, so das die Initiative nicht mehr gegen die BV verstösst.

  3. Die Legislative hat in unserem Land viel zuviel Macht! Sie ernennt sowohl die obersten Vertreter der Exekutive als auch der Judikative. Die vereinigte Bundesversammlung ernennt Bundesräte und kann diese nicht mehr wählen oder sogar abwählen. Dasselbe gilt für Bundesrichter. Darüber hinaus erlässt die Legislative Gesetze, welche vom Volk mittels Referendum verhindert können. Da die meisten Angehörigen des Volkes aber von Politik keine Ahnung haben, gibt es meist nur dann ein Referendum, wenn irgendeine Partei oder ein Lobbyistenverband zu einem Referndum aufruft.

    Ein Bundesverfassungsgericht wäre ein Wächter des Volkswillens. Volk und Stände bestimmen was in der Bundesverfassung steht und das Bundesverfassungsgericht stellt sicher, dass die Legislative nicht Gesetze erlässt, die der Bundesverfassung und damit dem Volkswillen widersprechen.

    Übrigens Frank, die SVP bekämpft zu meinem Erstaunen ein Bundesverfassungsgericht. Menschen aus dem Dunstkreis der SVP greifen mich wegen meines Plädoyers für ein Bundesverfassungsgericht heftig an. Vielleicht weil Blocher es so befohlen hat, wer weiss. Wie auch immer es ist sonderbar. Denn die SVP hat als Blocher von der Legislative nicht mehr zum Bundesrat gewählt worden ist (Dezember 2007) direkte Bundesratswahlen gefordert. Also hatte damals auch die SVP festgestellt, dass die Legislative viel zuviel Macht hat. Allerdings scheint die SVP eine Wischiwaschi-Partei zu sein, die einmal hü und einmal hott macht. Sonst würde sich auch diese Partei für ein Bundesverfassungsgericht einsetzen.

    PS: Vielleicht hängt das Zaudern der SVP auch damit zusammen, dass die SVP in der Legislative sehr einflussreich ist. Als grösste Partei ist sie mit den Meisten Sitzen in den Kommissionen des Nationalrats vertreten. Alfred Heer ist z.B. selber Mitglied der Immunitätskommission, die über seine Immunität entschieden hat. Der Präsident dieser Kommission ist ein SVPler. Die SVPler im Nationalrat und im Ständerat würden Macht verlieren, wenn die Legislative Macht verliert.

  4. In einem Land wie Deutschland ist ein Bundesverfassungsgericht wichtig, denn in Deutschland sind dieselben Organe (Bundestag und Bundesrat) sowohl für Gesetzgebung als auch für Änderungen der Bundesverfassung zuständig. In der Schweiz stehen die Gesetzesvorlagen der Legislative unter Kontrolle eines zweiten, unabhängigen Organs, nämlich des Stimmvolks, die Legislative kann also gar nicht zu mächtig sein. Wozu ein drittes Organ schaffen? Zudem eines dessen Entscheidungsgrundlage jederzeit durch die anderen Organe geändert werden kann? Gegen Verfassungsänderungen steht dann nur noch ein Verstoss gegen zwingendes Völkerrecht etc., und dafür wiederum gibt es Gerichtshöfe, wenn auch keine nationalen, aber das macht auch Sinn.

    Deine Argumentation in der Hinsicht dass das Stimmvolk falsche Entscheidungen trifft da es unter Umständen die Tragweite der Entscheidungen nicht erfasst ist nicht neu: das ist genau der Nachteil der direkten Demokratie, welche Befürworter parlamentatischer Demokratieformen gegen direkte Demokratie und Volksabstimmungen ins Feld führen. Ich bin dieser Argumentation tatsächlich gar nicht abgeneigt, denn das ist ein Problem: was man häufig im Vorfeld von Abstimmungen in Leserkommentaren, Foren und Blogs liest ist teilweise haarsträubend falsch. Und den Bürgern eines EU-Landes einen Neuentwurf der EU-Verfassung mit mehreren hundert Seiten zur Abstimmung vorzulegen ist ebenfalls ein schlechter Witz, eine objektive Entscheidung kommt so nicht zustande.

    Du wirst übrigens ganz sicher in der Schweiz nie eine Abstimmung gewinnen mit der Argumentation „wir brauchen ein Kontrollorgan, falls der Schweizer Bürger keine Ahnung hat worüber er abstimmt“ gewinnen.

  5. Frank, der deutsche Bundesrat ist mit unserem Ständerat vergleichbar und somit Teil der Legislative. Der Schweizer Bundesrat gehört zur Exekutive. Dies einfach zur Klarstellung für die deutschen Leser.

    Und doch die Legislative ist zu mächtig! Sie bestimmt wer in der Exekutive sitzt und sie bestimmt wer in der Judikative sitzt. Sie ernennt die Bundesräte und die Bundesrichter!!! Damit kann die Legislative die Politik der Exekutive und die Rechtsprechnung, was den Ermessensspielraum und die der Rechtsprechung zugrundeliegenden Gesetze anbelangt, beeinflussen.

    Und bei den Gesetzen ist es so wie ich gesagt habe. Das Volk kann mit einem Referendum verlangen, dass über ein Gesetz abgestimmt wird. Wenn 50’000 Unterschriften (für die Schweiz ist das viel), die innert 100 Tage gesammelt werden dies verlangen. Meiner Meinung nach sind diese 100 Tage zu kurz, denn 1. muss die Bevölkerung erste einmal Kenntnis davon haben, 2. muss sich die Bevölkerung eine Meinung über pro und contra bilden und 3. müssen dann eben noch die 50’000 Unterschriften gesammelt werden und das in etwas mehr als 3 Monaten!!! In der Regel kommt ein Referendum deshalb nur zustande, wenn eine Partei oder ein Verband ein Referendum ergreifen. Ein einzelner politisch interessierter Bürger hat es da eher schwer.

    Meine Argumentation hast du falsch verstanden. Ich habe nicht geschrieben, dass das Volk falsche Entscheidungen trifft. Das tut es zwar hin und wieder wie andere Entscheidungsträger auch. Ich habe geschrieben, dass das Volk manchmal auf ein Referendum verzichtet, weil es die Tragweite eines Gesetzes nicht erkennt. Zumindest nicht innerhalb der Referendumsfrist von lächerlichen 100 Tagen.

    Nochmals, es braucht ein Bundesverfassungsgericht. Viele von der Legislative verabschiedete Gesetze stehen im Widerspruch zur Bundesverfassung und verstossen damit gegen den Willen des Volkes. Das muss aufhören und hier muss aufgeräumt werden. Das kann nur ein Bundesverfassungsgericht tun.

  6. In der Schweiz wäre ein Bundesverfassungsgericht die zweite Kontrollinstanz der Legislative, in Deutschland ist es die einzige. Ob es eine zweite Kontrollinstanz braucht, darüber kann man sicher geteilter Meinung sein, ich sehe das anders als Du. Inwieweit ein Bundesverfassungsgericht tatsächlich unabhängig wäre und inwieweit Entscheidungen eines Bundesverfassungsgerichts Sinn machen, wenn das Stimmvolk als zweite Kontrollinstanz die Verfassung ändern kann wäre zu diskutieren.

  7. Falsch! Das Volk kann nur mit Referendum innerhalb von 100 Tagen in den Gesetzgebungsprozess eingreifen. Ausserdem kann es das Parlament nur alle 4 Jahre wählen. Das Volk ist eine demokratische Instanz.

    Ein Bundesverfassungsgericht würde sicherstellen, dass jedes Gesetz, welches von der Legislative erlassen wird, im Einklang mit der Bundesverfassung ist. Ausserdem könnte es verfassungswidrige Initiativen für ungültig erklären. Das Bundesverfassungsgericht wäre eine juristische Instanz im anwaltlichen Dienst des Volkes.

  8. Du vergisst das es nicht nur das Referendum innerhalb von 100 Tagen gibt und die Wahl alle 4 Jahre, sondern auch die Volksinitiative (100’000 Unterschriften innerhalb 18 Monaten). Initiativen, die eine Verfassungsänderung zur Folge hatten, waren z. B. die Minarettinitiative 2009, die Ausschaffungsinitiative 2010, die Initiative zum Beitritt der Schweiz zur UNO 2002 usw. Das Volk kann permanent eingreifen.

  9. Nein das habe ich nicht vergessen. Es sind zwei komplett verschiedene Dinge. Das Volk kann per Referendum verlangen, dass über ein Gesetz, welches von der Legislative erlassen worden ist, abgestimmt wird. Das ist das Referendumsrecht.

    Das Zweite, was du jetzt erwähnst, ist eine Volksinitiative. Diese hat im Gegensatz zur parlamentarischen Initiative mit dem Gesetzgebungsprozess der Legislative nichts zu tun. Eine Volksinitiative kann gemäss BV 138 und 139 eine Totalrevision und eine Teilrevision der Bundesverfassung verlangen. Das habe ich insofern erwähnt als ich in meinem Artikel oder einem Kommentar geschrieben habe, dass Volk und Stände den Inhalt der Bundesverfassung bestimmen.

    Und jetzt wiederhole ich mich zum x-ten Mal:
    Weil der Inhalt der Bundesverfassung von Volk und Ständen festgelegt wird, enthält diese den Volkswillen. Deshalb sollten untergeordnete Gesetze im Einklang mit der Bundesverfassung sein. Da dies leider nicht immer der Fall ist, siehe Antirassismusartikel und Immunitätsgesetz, braucht es eben ein Bundesverfassungsgericht, welches sicherstellt, dass der Volkswillen eingehalten wird. Dies tut das Bundesverfassungsgericht indem es Gesetze und Verordnungen, die im Widerspruch zur Bundesverfassung stehen für ungültig erklärt. Soll ich mich nochmals wiederholen oder hast du es jetzt endlich verstanden? Es ist wirklich langsam mühsam.

  10. Was hat denn die von Dir erwähnte Wahl alle 4 Jahre mit dem Gesetzgebungsprozess zu tun? Zudem ist eine durch Volksinitiative erreichte Änderung der Verfassung für mich auch eine Gesetzesänderung.

  11. Frank, die Bundesverfassung ist das Grundgesetz. Der Inhalt der Bundesverfassung wird von Volk und Ständen bestimmt. Siehe BV Art. 138 und 139 der BV. Gesetze, also z.B. Bundesgestetze, sind der Bundesverfassung untergeordnet und müssen der Bundesverfassung entsprechen. Mit anderen Worten sie dürfen der Bundesverfassung nicht widersprechen. Ein Bundesverfassungsgericht würde sicherstellen, dass untergeordnete Gesetze der Bundesverfassung entsprechen.

    Zu deiner Frage….es gibt bekanntlich alle 4 Jahre Gesamterneuerungswahlen. Das Volk wählt die National- und Ständeräte, also das Parlament. Das neue Parlament wählt dann die Bundesräte. Es wählt Bundesräte, die ihm genehm sind. Siehe Wahl von Widmer-Schlumpf bzw. Nichtwiederwahl von Blocher. Indem das Parlament die Bundesräte bestimmt übt es auch einen Einfluss auf die Politik der Exekutive aus. Vereinfachte Darstellung: Angenommen das Parlament wählt nur Linke, dann kann davon ausgegangen werden, dass die Politik der Exekutive eine linke Politik ist. Im umgekehrten Fall würde das natürlich auch funktionieren. Auch auf die Rechtssprechung kann es Einfluss ausüben. Denn je nachdem welche Richtercharaktere das Parlament wählt, dürften im Ermessensspielraum andere Schwerpunkte und Nuancen gesetzt werden. In untergeordneten Gerichten müssen Richter zudem hoffen bei einer Wiederwahl unterstützt zu werden. Folglich könnte die Rechtsprechung, was den Ermessenspielraum anbelangt, im Sinne der Wahlsupporter ausfallen. Oder es könnte sein, dass Richter urteilsfaul werden weil sie sich nicht mit einem Urteil positionieren wollen. Gewisse Richter streben z.B. gerne Vergleiche an.

    Zum Gesetzgebungsprozess: Das Parlament kann den Bundesrat z.B. mittels Motion zur Ausarbeitung eines Gesetzes beauftragen. Der Bundesrat muss dann zwingend eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Der Bundesrat arbeitet dann einen Entwurf aus und veranlasst ein Vernehmlassungsverfahren. In diesem Verfahren dürfen Lobbyisten und Interessierte Ihre Ansichten zum Gesetzesentwurf kundgeben und Verbesserungsvorschläge einreichen. Ausgearbeitete Gesetzesentwürfe gehen dann ins Parlament. Dort werden sie von den Kommissionen der beiden parlamentarischen Kammern begutacht, Lobbyisten in den Wandelhallen des Bundeshauses können dann Einfluss auf die Kommissionsmitglieder nehmen usw. usf. und dann geht es weiter und blablabla….mein Grundgedanke war hier, dass ich auch mit der Auswahl der Leute Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess nehmen kann. Natürlich gibt es noch andere Möglichkeiten usw….siehe Lobbyisten und und und.

  12. Nicht „das Parlament“ als Einzelperson wählt Bundesräte, sondern eine Anzahl von fast 250 Abgeordneten, die aus unterschiedlichsten Parteien und Regionen stammen und unterschiedlichste Vorstellungen davon haben wie ein Bundesrat „genehm“ sein könnte oder nicht. So wäre nur dann überhaupt vorstellbar, das ein rein linker Bundesrat gewählt werden könnte wenn die Linken entsprechende Mehrheiten im Parlament haben, die sie nur haben können wenn entsprechend viele Bürger linke Abgeordnete wählen … und dann wäre linke Politik in der Exekutive auch völlig legitim … jedenfalls in einer echten Demokratie, also ohne Konkordanz.

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