Wird der Blick jetzt wegen Urheberrechtsverletzung verklagt?

Von Alexander Müller veröffentlicht am 14. Dezember 2016 | 626 mal gesehen

Der Blick verbreitet weltweit ein Schreiben von Wachtmeister Hanspeter Louis von der Kantonspolizei St. Gallen. Auf diesem ist neben dem Namen und Vornamen des Polizisten auch dessen Telefonnummer, Emailadresse und Unterschrift zu sehen. Ob Wachtmeister Louis jetzt den Blick wegen Persönlichkeits- und Urheberrechtsverletzung verklagt? Der Blick gehört zum Medienhaus Ringier und dessen Anwalt Matthias Schwaibold ist in solchen Dingen nicht besonders zimperlich.

Blick Pranger
Der Blick veröffentlicht das Scheiben eines Kantonspolizisten, auf welchem Name, Vorname, Email-Adresse, Telefonnummer und die Unterschrift des Beamten erkennbar ist.

Wachtmeister Louis wird wohl keinen Strafantrag einreichen, denn eine Klage wäre wohl von vorneherein aussichtslos und kontraproduktiv. Sie würde wohl nur noch mehr Medienberichte nach sich ziehen. In einer Zeit, in welcher ein Tweet von einem Kreisschulpfleger von übergeordnetem öffentlichen internationalen Interesse ist, wird es wohl auch ein roter Zettel eines St. Galler Kantonspolizisten am Briefkasten eines Kaffs in Hinterpfupfingen sein. Die Medien haben in der Schweiz ja die völlige Narren- und Verleumdungsfreiheit. Auf Persönlichkeitsrechte müssen sie nicht achten. Dafür sorgen ihre Medienanwälte und deren Freunde auf dem Richterstuhl. Sollten sie doch einmal vor Gericht unterliegen, zahlt ihnen das die Rechtsschutzversicherung.

Hier findet ihr noch einen Strafantrag von Dr. iur. Matthias Schwaibold wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung und Rassendiskriminierung. Dieser angeblich hochintelligente Schweizer Topjurist mit Doktortitel und HSG-Dozent fühlt sich bereits rassistisch diskriminiert, wenn er als Jude bezeichnet wird. Ihr findet die entsprechend Textpassage rot eingekreist auf Seite 3 seines Srafantrags. Ob er Juden für minderwertig hält, dass er sich diskriminiert fühlt wenn er als Jude bezeichnet wird? Kann es sein, dass es bereits Rassismus im Sinne des Schweizer Antirassismus-Gesinnungsgesetzes ist, wenn man jemanden als Juden, Muslim oder Christen bezeichnet? Ringier-Anwalt Matthias Schwaibold, der in seiner Wortwahl gar nicht zimperlich ist, fühlt sich offenbar wie eine fertige Mimose bei jedem Hennenschiss zutiefst betroffen. Ist das nicht eigenartig und grotesk? Oder ist es Heuchelei? Will er vor den Richtern das Unschuldslamm und Opfer spielen und Krokodilstränen heulen? Wie auch immer, er kann sich ja zurücklehnen, denn wie die Presse hat wohl auch er die Richter auf seiner Seite, selbst wenn er im Unrecht ist. Denn die Justiz in der Schweiz taugt in solchen Dingen nicht viel. Der Rechtsstaat bzw. der Schweizer Justizklüngel versagt in Bezug auf Fairness, Logik und Glaubwürdigkeit auf der ganzen Linie.